Der Verteidigungsminister soll sich um eine "breite Mehrheit" in der SPÖ bemühen, fordert der Innenminister. Das Paket sieht harte Sanktionen für jene vor, die das Land trotz Ausreisebescheids nicht verlassen.
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) fordert von Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) Tempo bei der Behandlung des von ihm vorgelegten neuen Fremdenpaketes ein. Er hoffe, dass sich Doskozil um eine "breite Mehrheit" in der SPÖ bemüht, hieß es am Donnerstag aus dem Innenressort. Das Paket sieht unter anderem harte Sanktionen für jene vor, die das Land trotz Ausreisebescheids nicht verlassen.
Die Auffassungsunterschiede zwischen Innen- und Verteidigungsministerium gehen damit weiter. Erst am Mittwoch hatte die Aussagen von Doskozil, wonach bis zu 90 Prozent der Asylentscheidungen in Österreich nicht umgesetzt werden könnten, für innerkoalitionäre Debatten. Denn, das Innenministerium hat andere Zahlen bzw. eine andere Zählweise bekundet. Laut einer Sprecherin von Sobotka habe es 2016 bis Ende September rund 11.500 negative Asylbescheide gegeben. Gleichzeitig wurden bisher 7826 Betroffene außer Landes gebracht – die meisten davon freiwillig. Demnach würden rund 30 Prozent im Land bleiben – nicht bis zu 90 Prozent.
Bis zu 5000 Euro Strafzahlung bei Falschaussagen
Beim Fremdenpaket geht es darum, jenen abgelehnten Asylwerbern, die einen negativen Asylbescheid haben und nicht freiwillig das Land verlassen, rechtlich habhaft zu werden, hieß es am Donnerstag aus Sobotkas Büro. Weiters sieht der schon vor knapp zwei Wochen vom Minister an das "Spiegelressort" von Doskozil übermittelte Vorschlag vor, dass Falschangaben von Flüchtlingen, die zu besseren Chancen im Asylverfahren führen sollen, mit Strafen von 1000 bis 5000 Euro bedroht werden - etwa, wenn eine falsche Nationalität angegeben wird. Sollte der Betroffene nicht bezahlen können, setzt es bis zu drei Wochen Ersatzhaft. Im Wiederholungsfall wird die Strafe neu verhängt.
Eine weitere Verschärfung betrifft die illegale Einreise jener, die bereits einen negativen Bescheid haben und in ihr Heimatland zurückkehren könnten. Für diese Gruppe ist eine mögliche Höchststrafe von 5.000 bis 15.000 Euro vorgesehen bzw. ersatzweise sechs Wochen Haft. Im Wiederholungsfall kann gleich Arrest verhängt werden.
(APA)