Grasser blitzt beim Verfassungsgerichtshof ab

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der VfGH hat die Beschwerde von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser abgewiesen. Grünes Licht für eine Buwog-Anklage gibt es allerdings noch nicht.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser abgewiesen. Das berichtete Ö1 am Mittwoch. Grasser und weitere Angeklagte hatten die Einspruchsfrist bei der Buwog-Anklage als zu kurz kritisiert. Damit, so die Argumentation, sei das Gesetz, das die Einsprüche regelt, verfassungswidrig. Der VfGH sieht das nicht so.

Das bedeutet allerdings noch kein grünes Licht für die Anklage, da die Einsprüche gegen diese erst geprüft werden müssen. Dafür ist wiederum das Oberlandesgericht Wien zuständig. Diese Prüfung wird noch Monate dauern. 

Privatisierung der Bundeswohnungen

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte nach siebenjährigen Ermittlungen Ende Juli Anklage gegen Grasser, die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger sowie mehrere weitere Personen eingebracht.

Es geht um die Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004 und die Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower. Die Privatisierung wurde von Korruptionsvorwürfen begleitet.

Insgesamt 16 Angeklagte

Die Vorwürfe lauten auf Untreue und Geschenkannahme durch Beamte bzw. Bestechung sowie Beweismittelfälschung. Den insgesamt 16 Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Sie haben die Vorwürfe stets vehement zurückgewiesen.

(Red.)

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