„Erschreckende Radikalisierung“der FPÖ

REDE ´DAS RECHT GEHT VOM VOLK AUS - ZUM �STERREICHISCHEN NATIONALFEIERTAG´: STRACHE
REDE ´DAS RECHT GEHT VOM VOLK AUS - ZUM �STERREICHISCHEN NATIONALFEIERTAG´: STRACHE(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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FPÖ- Chef Heinz-Christian Strache postete die Kernstock-Hymne. Darüber regt sich nun Unmut.

Wien. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat am Nationalfeiertag auf Facebook eine Strophe der Hymne der Ersten Republik und des Ständestaates von Ottokar Kernstock gepostet. 1929 wurden Text („Sei gesegnet ohne Ende“) und Melodie zur Bundeshymne erklärt – die auch im austrofaschistischen Ständestaat bis 1938 beibehalten wurde. 1923 hatte Kernstock das „Hakenkreuzlied“ für die Fürstenfelder Ortsgruppe der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (DNSAP) geschrieben.

Rot und Grün verlangen nun vom freiheitlichen Hofburg-Kandidaten, Norbert Hofer, dass er sich davon distanziert. Aber nicht nur davon: Zuletzt hatte Strache auch gemeint, „mittelfristig ist Bürgerkrieg nicht unwahrscheinlich“. Außerdem wird FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl am Samstag als Referent am rechten Kongress „Verteidiger Europas“ teilnehmen. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler „forderte Präsidentschaftskandidat Hofer auf, vom Verbreiten von Hetze und Hass Abstand zu nehmen“. Der grüne Abgeordnete Karl Öllinger ortet eine „erschreckende“ Radikalisierung der FPÖ.

Anzeige gegen Strache

Außerdem wurde bekannt, dass Rechtsanwalt Georg Zanger gegen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Hassposter eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht hat. Letztere hatten auf dessen Facebook-Seite einen vermutlichen Suizidversuch eines Asylwerbers kommentiert. Strache hatte einen „Krone“-Artikel mit der Bemerkung „Fassungslos!“ geteilt. Die Staatsanwaltschaft Wien prüft bereits seit Bekanntwerden Mitte Oktober von Amts wegen, der Bericht der Polizei liegt aber noch nicht vor.

Zanger ist überzeugt, dass auch Strache gegen Paragraf 283 StGB (Verhetzung) verstoßen hat. Nach Abs. 4 ist nämlich auch jener mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen, der verhetzendes Material „in gutheißender oder rechtfertigender Weise verbreitet oder anderweitig öffentlich verfügbar macht“. Das habe Strache getan, zumal die – gegen Flüchtlinge gerichteten – Postings über längere Zeit nicht gelöscht worden seien, schreibt Zanger in der Anzeige. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.10.2016)

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