Das Innenministerium hat eine Liste mit 32 gemeinnützigen Tätigkeiten für Asylwerber ausgearbeitet. Sie sollen keine Jobs gefährden.
Nach monatelangen Diskussionen zwischen Innen- und Sozialministerium, welche gemeinnützige Tätigkeiten für Asylwerber erlaubt sein sollen, hat das Innenressort nun die angekündigte Liste ausgearbeitet. Offen bleibt nun noch die Bezahlung: Die SPÖ hatte ja fünf Euro pro Stunde gefordert, ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka 2,50 Euro.
Flüchtlinge sollen etwa als Schülerlotse arbeiten können oder Tiere und Kranke pflegen. Das Papier sei mit dem Koalitionspartner SPÖ akkordiert, heißt es. Länder und Gemeinden können die Liste daher sofort umsetzen. Wenn sie sich an die Vorgaben halten, sind sie und die Asylwerber rechtlich abgesichert.
Die aufgelisteten Hilfstätigkeiten für Bund, Länder und Gemeinden müssen "dem Wohle der Allgemeinheit" dienen, "sozialen Charakter" haben und dürfen keine bestehenden Arbeitsplätze "ersetzen oder gefährden". Ermöglicht werden sollen sie erst ab 16 bzw. 17 Jahren. Asylwerber sollen während der Tätigkeit auch unfallversichert sein und der "Sicherheits- und Gesundheitsschutz" dürfe nicht unter die Mindeststandards fallen.
Von Büroarbeit bis Landschaftspflege
Die Liste der Beschäftigungsmöglichkeiten ist in mehrere Kategorien unterteilt mit insgesamt 32 verschiedenen Hilfstätigkeiten. So können Asylwerber in der Verwaltung administrative Tätigkeiten übernehmen, wie etwa kopieren oder Daten in Excel-Tabellen eintragen. Sie dürfen auch bei Grätzelfesten als Sprachmittler fungieren und etwa Flohmärkte und Sportfeste mitorganisieren.
Im Rahmen der Landschaftspflege oder bei Friedhöfen dürfen Flüchtlinge künftig Straßen und Parkanlagen reinigen oder auch Sportanlagen und Spielplätze "betreuen". Auch das Schneeräumen und Laubkehren auf dem Friedhof soll erlaubt sein.
Eine weitere Kategorie umfasst Soziales, Kindergärten und Schulen. So sollen sie etwa Schülerlotsendienste oder Besuchsdienste in der Altenbetreuung übernehmen können. Für Schulen sind etwa Dolmetschtätigkeiten angedacht. Flüchtlinge mit "einschlägiger Qualifikation" dürfen auch in der Kinder- und Jugendfürsorge mithelfen.
Nur projektbezogene Arbeiten
Asylwerber aus "Gesundheitsberufen" dürfen auch in Gemeinde- und Landeskrankenhäusern tätig sein. Menschen mit entsprechender Ausbildung sollen aber nicht auf Dauer Hilfsdienste gemeinnützig ausüben. Weitere gemeinnützige Tätigkeiten sind in den Bereichen Umwelt, Abfall und Tiere, Kultur und Freizeit geplant.
Die Regierung betont, dass reguläre Jobs von den Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber nicht bedroht sind: Es sei nicht erlaubt, Asylwerber für andauernde Arbeiten einzusetzen, die Arbeitssuchenden zur Verfügung stehen und vom AMS vermittelt werden können. Auch für Tätigkeiten in "gewinnorientierten Unternehmensbereichen der Gebietskörperschaften" und Dienstleistungen in Privathaushalten gebe es keine Erlaubnis.
"Die Liste ist ok, sie trägt zur rechtlichen Klarstellung bei", erklärte Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer. Es sei aber noch eine größere Frage unbeantwortet, nämlich wie man chancenreiche Asylwerber an den Arbeitsmarkt heranführe: "Sonst landen sie automatisch in der Mindestsicherung." Hier geht es für Mödlhammer vor allem um das Beschäftigungsausmaß, das aus seiner Sicht gesteigert gehört. Es müssten möglichst arbeitsnahe Bedingungen geschaffen werden, ohne dass die Asylwerber deswegen gleich die ganze Grundversorgung verlieren. Es sei jetzt an Sozial-, Wirtschafts- und Finanzministerium, ein geeignetes Modell auszuarbeiten.
(APA)