NÖ: Mindestsicherungs-Bezieher sollen gemeinnützige Arbeit leisten

NÖ: Mindestsicherungs-Bezieher sollen gemeinnützige Arbeit leisten
NÖ: Mindestsicherungs-Bezieher sollen gemeinnützige Arbeit leistenAPA/BARBARA GINDL
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AMS-Schulungen und -Fortbildungen sollen vorgehen. Die Armutskonferenz kritisiert die Pläne.

Mindestsicherungsbezieher sollen in Niederösterreich ab 2017 gemeinnützige Hilfstätigkeiten verrichten, wenn das Arbeitsmarktservice (AMS) zeitgleich keine Maßnahmen anordnet. Dies sieht der Entwurf zur Änderung des NÖ Mindestsicherungsgesetzes vor, der in der Landtagssitzung am Donnerstag beschlossen werden soll.

Als Arbeitgeber kommen das Land NÖ oder eine Gemeinde in Betracht, heißt es im Bericht des Sozialausschusses, der einen Abänderungsantrag von Abgeordneten der ÖVP und FPÖ zum Gesetzesentwurf angenommen hat. "AMS-Schulungen und -Fortbildungen gehen vor", betonte Eberhard Blumenthal, Sprecher des Landtagsklubs der Volkspartei NÖ. Besucht der Mindestsicherungsbezieher keine derartigen Maßnahmen, könne ihn die Gemeinde zu gemeinnützigen Hilfstätigkeiten heranziehen.

Es sei den Gemeinden überlassen, ob sie gemeinnützige Arbeit anbieten, auch eine Bezahlung obliege der Gemeinde, sagte Blumenthal. Mindestsicherungs-Bezieher müssten sich "nicht aktiv darum kümmern", eine gemeinnützige Tätigkeit zu finden.

"Bei den Tätigkeiten handelt es sich um Aufgaben, welche dem Wohle der Allgemeinheit dienen, 'sozialen Charakter' haben und keine bestehenden Arbeitsplätze ersetzen oder gefährden", heißt es im Bericht des Sozialausschusses. Im Wesentlichen seien es jene Aufgaben, die vom Innenministerium in einem Leistungskatalog für Asylwerber aufgelistet wurden. Bei einer ersten grundlosen Ablehnung oder vorzeitigen Beendigung einer zumutbaren angebotenen Hilfstätigkeit gibt es keine Sanktionen, beim zweiten Mal soll die Mindestsicherung gekürzt werden.

Armutskonferenz sieht "überfallsartige Härten"

Die Armutskonferenz kritisierte in einer Aussendung, dass in Niederösterreich "überfallsartig weitere soziale Härten für Armutsbetroffene eingebaut" würden. Es habe kein Begutachtungsverfahren gegeben, kurzfristig sei ein Abänderungsantrag im Sozialausschuss eingebracht worden.

Bei den Hilfstätigkeiten ist laut Armutskonferenz ungeklärt, wie sichergestellt werden soll, dass im Rahmen der geplanten gemeinnützigen Arbeit in NÖ nur Tätigkeiten zugewiesen werden, die im Einzelfall auch tatsächlich zumutbar sind. "Für diese Tätigkeiten sind im Gesetz nicht einmal Aufwandsentschädigungen vorgesehen, von einer Anstellung als Transit-Arbeitskraft, wie im Bereich AMS-geförderter Projekte üblich, ganz zu schweigen", so die Armutskonferenz.

Ablehnung der Neuregelung äußerte auch Judith Pühringer, Geschäftsführerin von arbeit plus, einem Netzwerk von gemeinnützigen sozialen Unternehmen: "Langzeitbeschäftigungslose Frauen und Männer brauchen arbeitsmarktintegrative Angebote, die sie nachhaltig ins Erwerbsleben zurückführen. Kein Taschengeld also, kein 'So-tun-als-ob', sondern echte Arbeit, die auch kollektivvertaglich bezahlt wird." Sie warnte in einer Aussendung vor "Ein-Euro-Jobs" für Mindestsicherungsbezieher.

Neben der Verrichtung von gemeinnützigen Hilfstätigkeiten sieht der Gesetzesentwurf einen Deckel von 1500 Euro pro Haushalt sowie eine "Mindestsicherung light" für Personen, die in den vergangenen sechs Jahren weniger als fünf Jahre ihren Hauptwohnsitz bzw. rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich hatten, vor. Gelten sollen die Änderungen für Anträge ab dem 1. Jänner 2017. In bestehende Bescheide werde nicht eingegriffen, so Blumenthal.

(APA)

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