Regierung ermöglicht Teilzeit nach langem Krankenstand

Regierung beschließt Wiedereingliederungs-Teilzeit
Regierung beschließt Wiedereingliederungs-TeilzeitAPA/ROLAND SCHLAGER
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Wer mindestens sechs Wochen im Krankenstand war, soll seine Arbeitszeit vorübergehend reduzieren können.

Die Regierung hat am Dienstag nicht nur die Pensionserhöhung samt Zusatz-Hunderter beschlossen, sondern auch ein weiteres Stück der beim Pensionsgipfel im März vereinbarten Maßnahmen auf den Weg gebracht: Das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz für einen schrittweisen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt nach einem langen Krankenstand wurde beschlossen.

Dies ist eines der Kernstücke der Pensionsreform-Maßnahmen, die die Regierung im Frühjahr vereinbart hat. Schon vor einer Woche hat die Regierung ein Pensionspaket fixiert, das eine Erhöhung der Mindestpension auf 1000 Euro nach 30 Beitragsjahren, die bessere Anrechnung der Kindererziehung, bei der Rehabilitation und einen Bonus für längeres Arbeiten enthält.

"Sanfter" Wiedereinstieg soll ermöglicht werden

Mit dem am Dienstag Richtung Parlament geschickten Gesetz sollen die arbeits- und sozialrechtlichen Grundlagen für einen "sanften" Wiedereinstieg nach längerem Krankenstand geschaffen werden. Wer mindestens sechs Wochen im Krankenstand war, kann seine Arbeitszeit demnach vorübergehend reduzieren. Das Gehalt wird zwar entsprechend reduziert, aber die Krankenversicherung zahlt dem Arbeitnehmer während der Teilzeitphase ein Wiedereingliederungsgeld. Zusammen ist dieser Betrag höher als das im Krankenstand bezogene Krankengeld - was ein Anreiz sein soll, wieder arbeiten zu gehen.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) bezeichnete diesen Beschluss am Dienstag in einer Aussendung als "großen Erfolg, den das Sozial- und das Gesundheitsministerium zusammen mit den Sozialpartnern erreicht haben". Das Ziel ist laut Sozialminister Alois Stöger (SPÖ), "dass die Menschen gesund arbeiten und gesund ihre Pension genießen können. Das bereits beschlossene Reha-Paket und das Wiedereingliederungsgesetz sollen dazu einen Beitrag leisten."

Oberhauser strich hervor, dass es dabei keinesfalls um einen "Teilzeitkrankenstand" gehe: "Personen, die Grippe haben oder sich ein Bein gebrochen haben, sollen sich natürlich weiterhin auskurieren. Doch für Personen, die länger im Krankenstand waren - beispielsweise aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Krebserkrankung - ist es oftmals besser, zunächst weniger Stunden zu arbeiten und das Pensum langsam zu steigern, als gleich wieder voll einzusteigen", erläuterte die Ministerin. Sie kam selbst erst vor Kurzem nach einer Krebsbehandlung wieder zurück auf die politische Bühne.

(APA)

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