Brandstetter präsentiert Strafrechts-Entwurf gegen "Reichsbürger"

Reichsbürger - Brandstetter legt Strafrechts-Entwurf vor
Reichsbürger - Brandstetter legt Strafrechts-Entwurf vorAPA/BARBARA GINDL
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"Wir können nicht tatenlos zusehen, wie die Autorität unserer Strukturen und Organe untergraben und ins Lächerliche gezogen werden", sagt der Justizminister.

Staatsfeindliche Bewegungen wie Reichsbürger, One People's Public Trust (OPPT) oder Freemen sollen künftig effizienter strafrechtlich verfolgt werden. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat einen Entwurf für einen neuen Tatbestand vorgelegt, denn: "Wir können als funktionierender Rechtsstaat nicht tatenlos zusehen, wie die Autorität unserer Strukturen und Organe untergraben und ins Lächerliche gezogen werden."

Das Innenministerium beziffert die Zahl der "Souveränen Bürger" in Österreich auf rund 750. Sie lehnen jegliche staatliche Autorität ab - Gesetze, Gerichte sowie generell staatliche Institutionen - und versuchen, auch mittels finanzjuristischer Tricks gegen Organe von Behörden vorgehen. Angesichts des vermehrten Auftretens solcher Gruppierungen hat Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) im Oktober das Justizministerium um einen eigenen Straftatbestand gebeten.

Diesen legte Brandstetter nun vor: In Anlehnung an Paragraf 246 Strafgesetzbuch ("Staatsfeindliche Verbindungen") soll ein weiterer Tatbestand hinzukommen. Dieser soll früher greifen als der weitergehende und mit einem höheren Strafrahmen ausgestattete Paragraf 246, erläuterte der Minister.

Gemeinsame Organisationsstruktur keine Voraussetzung

So soll künftig jemand strafbar sein, der eine staatsfeindliche Bewegung gründet oder sich daran beteiligt, die den Zweck hat, die Vollziehung von Gesetzen zu verhindern. Um einer Bewegung anzugehören, ist es ausreichend, dass eine gewisse Anzahl von Personen (zumindest zehn) der gleichen Gesinnung oder dem gleichen Ziel folgen. Eine gemeinsame Organisationsstruktur oder gemeinsame Kundgebungen sind nicht notwendig, um einer Bewegung anzugehören. Somit ist sichergestellt, dass der Staat auch auf einzelne Personen strafrechtlich reagieren kann, die sich nicht formal zu einer Gruppe zusammenschließen.

Der Gesetzestext wird gerade mit dem Innenministerium abgestimmt.

(APA)

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