Asyl-Obergrenze bleibt der Zankapfel

Asyl-Obergrenze bleibt der Zankapfel
Asyl-Obergrenze bleibt der Zankapfel(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
  • Drucken

Die SPÖ verweigert weiter die gesetzliche Verankerung einer Obergrenze für Asylanträge. Am Montag wird das Fremdenrechtspaket weiter verhandelt.

Wien. Mehrere Stunden lang haben Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) und Kanzleramtsminister Thomas Drozda am Dienstag das Fremdenrechtspaket verhandelt. Man habe sich „auf wesentliche Punkte“ geeinigt, weite Teile des Pakets stünden außer Streit, hieß es danach in einer Aussendung. Allerdings: Wie aus Verhandlerkreisen verlautet, ist beim wichtigsten Streitpunkt weiter keine Einigung in Sicht. Am Montag soll weiter verhandelt werden.

Es geht dabei um den Wunsch des Innenministers, die Obergrenze für Asylanträge im Gesetz festzuschreiben. Derzeit gibt es lediglich die Möglichkeit, wenn die vom Ministerrat festgesetzte Obergrenze von 37.500 Asylanträgen erreicht ist, eine Notverordnung in Kraft zu setzen. Diese ermöglicht es den Behörden, Asylwerber an der Grenze abzuweisen und die Asylanträge gar nicht anzunehmen. Das Innenministerium argumentiert, dass dieses rechtliche Instrumentarium nicht ausreicht: Man müsse eine Regelung für jene Flüchtlinge schaffen, die es über die Grenze geschafft haben und einen Asylantrag in Österreich stellen wollen. Deren Anträge sollen erst im Folgejahr behandelt werden – wofür die Behörden aber eine gesetzliche Basis benötigen. „Ein Ministerratsbeschluss reicht dafür nicht“, so Sobotka.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Für die SPÖ ist eine derartige Vorgangsweise aber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Und selbst wenn man die Regelung in Verfassungsrang heben würde, würde sie europarechtlich nicht halten. Denn die Notverordnung ist ja schon nur deshalb möglich, weil man mit einer Notsituation argumentiert, mit der sich europarechtliche Regeln kurzfristig außer Kraft setzen lassen, für eine Dauerregelung sei das sicher nicht möglich.

Außerdem bezweifelt die SPÖ, dass eine Verfassungsbestimmung auch zustande kommt. Denn dafür benötigt die Regierung die Unterstützung einer Oppositionspartei. Infrage kämen die Grünen, die Derartiges sicher nicht mittragen würden, und die FPÖ. Und die Freiheitlichen würden, so die Vermutung auf SPÖ-Seite, unerfüllbare Forderungen stellen.

Bei den anderen Teilen des Fremdenrechtspakets hat sich die Koalition geeinigt, wobei Details erst am Montag veröffentlicht werden sollen. Innenminister Sobotka wünscht sich Strafen für Flüchtlinge, die Falschangaben machen, um bessere Chancen im Asylverfahren zu haben. Eine falsche Nationalität vorzugaukeln soll mit Verwaltungsstrafen von 1000 bis 5000 Euro oder bis zu drei Wochen Ersatzhaft bedroht werden. Wer gefälschte Dokumente vorlegt, soll dagegen ein Strafverfahren bekommen.

Ebenfalls nach Verwaltungsrecht bestraft werden sollen jene, die einen negativen Asylbescheid haben und nicht in ihr Heimatland zurückkehren. Und bei straffällig gewordenen Flüchtlingen soll das Asylaberkennungsverfahren beschleunigt werden. Dieses soll bereits während des Strafverfahrens eingeleitet werden, wodurch nach Rechtskraft des Strafurteils auch eine allfällige Abschiebung innerhalb von einem Monat veranlasst werden kann.

Obergrenze heuer nicht erreicht

Die viel diskutierte Obergrenze an Asylanträgen dürfte heuer nicht erreicht werden, sagte Innenminister Sobotka nach dem Ministerrat. Bis Ende Oktober gab es rund 30.000 Asylanträge, auf 37.500 würde man nur bei einem unerwarteten Flüchtlingsansturm in den kommenden Wochen kommen. Trotzdem arbeitet das Innenministerium an der Notverordnung, um sie gegebenenfalls in Kraft setzen zu können.

(Print-Ausgabe, 30.11.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Innenministerium will Abschiebungen nach Kroatien fortsetzen
Politik

Innenministerium will Abschiebungen nach Kroatien fortsetzen

Der VwGH befand, dass die Einreise einer syrischen Familie im Zuge des "Durchwinkens" nicht illegal war. Das Ministerium will dennoch an der Abschiebepraxis festhalten.
Österreich nahm 3520 Flüchtlinge seit Sommer 2015 zurück
Politik

Österreich nahm 3520 Flüchtlinge zurück

Die meisten Flüchtlinge wurden von Sommer 2015 bis inklusive September des heurigen Jahres von Italien rückübernommen.
-
Politik

VwGH-Spruch könnte Rückschiebung nach Kroatien erschweren

Der EuGH prüft, ob die Einreise nach Österreich während der Flüchtlingswelle 2015/16 illegal oder legal waren.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.