Innenministerium will Abschiebungen nach Kroatien fortsetzen

Innenministerium will Abschiebungen nach Kroatien fortsetzen
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Der VwGH befand, dass die Einreise einer syrischen Familie im Zuge des "Durchwinkens" nicht illegal war. Das Ministerium will dennoch an der Abschiebepraxis festhalten.

Das Innenministerium will die Rückschiebungen nach Kroatien vorerst fortsetzen. Ein Spruch des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) ändere nichts an der aktuellen Verwaltungs- und Abschiebepraxis, teilte Ministeriumssprecher Karl Heinz Grundböck am Mittwoch gegenüber den Ö1-"Journalen" mit.

Der VwGH hatte im Fall einer syrischen Familie festgestellt, dass die Einreise der Familie im Zuge des "Durchwinkens" während der Flüchtlingswelle 2015/2016 nicht illegal war. Eine Rückschiebung ins Erstaufnahmeland nach Dublin-III-Verordnung sei damit nicht möglich, so das Gericht. Nach Meinung von Verfassungsexperten könnte die Rückschiebung von Asylwerbern nach Kroatien damit generell erschwert werden.

Derzeit 2000 Abschiebeverfahren nach Kroatien offen

Laut Innenministerium sind in Österreich derzeit rund 2000 Abschiebeverfahren nach Kroatien offen. 300 Personen wurden 2016 bis Oktober wieder nach Kroatien zurückgeschickt. Laut Ministerium werde man an der aktuellen Abschiebepraxis vorerst festhalten. Bei Fällen illegaler Einreise sei dies ohnehin keine Frage, und im Falle einer Einreise durch staatlich organisierte Transporte müsste die einzelnen Fälle überprüft werden, hieß es gegenüber den Ö1-"Journalen". Seit März gebe es aber ohnehin keine offiziellen Transporte mehr durch die Balkanstaaten.

Kritik an der Flüchtlingspolitik der Regierung kommt von den Grünen. Menschenrechtssprecherin Alev Korun forderte einen "solidarischen Aufteilungsmechanismus" sowie eine Reform der Dublin-Verordnung.

(APA)

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