Die Regierung einigte sich auf ein Fremdenrechtspaket. Flüchtlingen drohen strengere Strafen, wenn sie im Verfahren falsche Angaben machen. Die Obergrenze kommt nicht ins Gesetz.
Wien. Es war fast so, als wollten SPÖ und ÖVP kurz aufzeigen: Ja, sie sind auch noch da. Neben dem Trubel rund um die Hofburg-Wahl regieren die beiden Parteien noch immer im Bund. Und am gestrigen Montag konnten sie auch eine Einigung verkünden: Die beiden Parteien einigten sich auf ein Fremdenrechtspaket.
Zumindest arbeitet die Koalition nun einen Begutachtungsentwurf aus. Die Eckpunkte der Novelle stehen jedenfalls schon fest: Damit drohen Flüchtlingen strengere Strafen, wenn sie im Verfahren falsche Angaben machen bzw. das Land nach negativem Bescheid nicht verlassen.
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), der die Pläne im Herbst vorgelegt hatte, setzte sich mit vielen Forderungen durch. Bei einem Punkt blieb die SPÖ allerdings hart: Die Obergrenze soll nicht im Gesetz festgeschrieben werden.
Sonderverordnung fertig
Denn SPÖ und ÖVP haben sich bereits Anfang des Jahres darauf geeinigt, dass in diesem Jahr nicht mehr als 37.500 Asylverfahren begonnen werden sollen. Auch in den kommenden Jahren gibt es einen Maximalwert. Juristen stellten in einem Gutachten fest, dass man diese Höchstzahl zwar nicht juristisch festlegen könne. Aber Maßnahmen setzen, damit sie nicht erreicht wird. Der Innenminister startete dennoch einen Anlauf, die Obergrenze juristisch zu verankern. Das soll nun nicht kommen.
Für die Praxis ändert dies allerdings wenig: Denn laut Austria Presse Agentur ist nun auch die sogenannte Sonderverordnung fertig ausgearbeitet. Damit sollen rechtzeitig vor Erreichen des Grenzwerts Verschärfungen bei der Annahme von Asylansuchen eingeführt werden können. Sehen Behörden, dass die für das jeweilige Jahr von der Regierung festgelegte Höchstgrenze demnächst überschritten wird, kann der Ministerrat jederzeit Einschränkungen verfügen.
Und was sieht das neue Fremdenrechtspaket vor? Die wesentlichste Neuerung sind härtere Sanktionen für Asylwerber, die ihre Identität verschleiern – nämlich bis zu 5000 Euro bzw. drei Wochen Ersatzhaft. Ebenfalls strengere Strafen (5000 bis zu 15.000 Euro bzw. sechs Wochen Ersatzhaft) drohen jenen, die das Land trotz gültigen Ausreisebescheids nicht verlassen bzw. neu einreisen. Dafür ist eine zwingende Rückkehrberatung durchzuführen. Beschleunigt werden soll außerdem ein Asylaberkennungsverfahren für straffällig gewordene Flüchtlinge. Hier waren Juristen im Vorfeld skeptisch: Das Innenministerium plante, das Abererkennungsverfahren bereits vor einer rechtskräftigen Verurteilung zu beginnen. Details zu dieser Neuerung stehen allerdings noch nicht fest.
Ab Frühjahr 2017 in Kraft?
Sobotka plante auch eine Begrenzung bei der Entlohnung gemeinnütziger Arbeit durch Flüchtlinge – und zwar von 2,50 Euro pro Stunde. Auch diese Forderung wird nicht in dieser Form kommen.
Verläuft alles nach dem Plan von SPÖ und ÖVP, sollen die Verschärfungen im Frühjahr 2017 in Kraft treten.
Auf einen Blick
Ab Frühjahr 2017 sollen nun Verschärfungen im Asylrecht in Kraft treten. SPÖ und ÖVP einigten sich zumindest auf Eckpunkte des neuen Fremdenrechtspakets. Flüchtlingen drohen nun strengere Strafen, wenn sie im Verfahren falsche Angaben machen bzw. das Land nach negativem Bescheid nicht verlassen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.12.2016)