Asylrecht: "Viele, die der Republik auf der Nase herum tanzen"

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP)
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP)(c) Clemens Fabry (Presse)
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Der Innenminister rechtfertigt die Verschärfungen im Fremdenrecht. Von einer "Alibiaktion" will er nichts wissen. Über eine gesetzliche Verankerung der Obergrenze müsse noch verhandelt werden.

Für Flüchtlinge, die nach Österreich kommen, wird die Rechtslage neuerlich verschärft. Darauf haben sich die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP am Montag verständigt. So sollen Asylwerber, die gegenüber Behörden nicht die Wahrheit sagen mit Strafzahlungen von bis zu 5000 Euro oder drei Wochen Ersatzhaft belegte werden. Straffällig gewordene Asylwerber sollen indes schneller abgeschoben werden können. Nicht ins Paket aufgenommen wurde hingegen die Forderung von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), dass im Gesetz festgeschrieben wird, dass ab 37.500 zugelassenen Asylanträgen die „Notverordnung“ in Kraft tritt.

Darauf am Montagabend in der „ZiB2“ angesprochen, betonte Sobotka: „Zur Obergrenze, es gibt einen Ministerratsbeschluss, dass man 37.500 im heurigen Jahr oder 1,5 Prozent auf vier Jahre hier aufnehmen möchte.“ Das sei aber nicht gesetzlich fundiert, daher brauche es nach Sobotkas Meinung „eine gesetzliche Grundlage, damit gesagt werden kann: 'Hier ist Stopp'.“ Um hier auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, „müssen wir noch einige Runden (Verhandlungsrunden, Anm.) führen“.

Opposition gegen Geldstrafen für Asylwerber

Die Oppositionsparteien begegnen dem Paket skeptisch. Alev Korun von den Grünen und Nikolaus Scherak von den Neos warnen vor falscher Alibipolitik. „Wenn es keine Rücknahmeabkommen gibt, gibt es keine Verpflichtung von Herkunftsländern, Staatsbürger zurückzunehmen“, kritisierte Korun am Dienstag im Ö1-„Morgenjournal“. Auch Scherak missfiel, dass „alle paar Monate“ versucht werde, „mit Verschärfungen im Asylbereich Symbolpolitik zu machen“. Der FPÖ-Abgeordnete Walter Rosenkranz warnte indes vor der Rechtskonformität: „Da wird irgendwann einmal ein Höchstgericht sagen: Naja, was soll der arme Kerl tun – er wird nicht zurückgenommen und hat die Verpflichtung auszureisen. Daher liegt ein entschuldigender Notstand bei ihm vor und daher kann man ihn nicht bestrafen.“ Die freiheitliche Devise laute daher: „Grenzen dicht machen.“ Auch Robert Lugar vom Team Stronach geht es vorrangig darum, Menschen, die keinen österreichischen Asylbescheid erhalten, wieder außer Landes zu bringen: „Das wäre viel sinnvoller, als sie einzusperren.“

Sobotka wehrte sich am Dienstag dann ebenfalls im ORF-Radio gegen den Vorwurf der „Alibiaktion“. Es gehe vielmehr darum, „dass wir die Rechtsstaatlichkeit durchsetzen“. Denn: „Was würden Sie mit jemanden tun, der täglich in ihrem Garten steht, aber nicht aus dem Garten geht?“ Dafür brauche es zunächst eine Verwaltungsstrafe, argumentierte der Innenminister, „bei Uneinbringlichkeit, die Ersatzarreststrafe“. Das sei „ein normaler Vorgang, der in zig anderen Staaten üblich ist“. Derzeit gebe es „viele, die der Republik auf der Nase herum tanzen“.

>>> Innenminister Sobotka in der „ZiB2“

>>> Bericht im Ö1-„Morgenjournal“

(hell)

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Kommentare

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