Bundesheer: Rüstungsdirektor widerrechtlich abgesetzt

Bundesheer: Rüstungsdirektor widerrechtlich abgesetzt
Bundesheer: Rüstungsdirektor widerrechtlich abgesetztAPA/HELMUT FOHRINGER
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Die vom nunmherigen Generalstabschef Commenda geleitete Wiederbestellungskommission sei bei der Ablöse von Generalleutnant Apfalter pflichtwidrig vorgegangen, stellt der OGH fest.

Im Schatten der letztlich erfolglosen Absetzung von Bundesheer-Generalstabschef Edmund Entacher hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun eine weitere Personalentscheidung aus der Ära des früheren Verteidigungsministers Norbert Darabos (SPÖ) zu Fall gebracht. Es geht dabei um die Ablöse von Generalleutnant Freyo Apfalter, berichtete der "Standard" am Donnerstag.

Der inzwischen pensionierte ehemalige Rüstungsdirektor des Bundesheeres sei einer Intrige zum Opfer gefallen, in der Darabos und der jetzige Generalstabschef Othmar Commenda seine Ablöse betrieben hätten, hieß es. Die von Commenda - damals noch stellvertretender Generalstabschef - geleitete Wiederbestellungskommission habe Apfalter seinerzeit zu Unrecht als nur "in hohem Ausmaß geeignet" befunden, und nicht als "in höchstem Maße geeignet".

OGH stellt "Pflichtwidrigkeit" fest

In dem OGH-Erkenntnis heißt es, dass Apfalter bei pflichtgemäßem Vorgehen die höchste Eignung attestiert werden hätte müssen und er dann mit hoher Wahrscheinlichkeit wiederbestellt worden wäre. Die "unterlaufene Pflichtwidrigkeit" sei für den Funktionsverlust als Sektionsleiter also kausal gewesen.

Apfalter bekommt nun von der Republik Österreich 8.240,77 Euro erstattet, die ihm zwischen seiner widerrechtlichen Abberufung und seinem nicht ganz freiwilligen Pensionsantritt an Bezügen entgangen sind. Gegen Commenda werde nun von der Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt, so der "Standard".

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(APA)

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