Gleichberechtigung: Neues Frauenvolksbegehren für 2017 geplant

(c) Clemens Fabry
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Vor 20 Jahren wurde das letzte Volksbegehren für die Gleichstellung von Mann und Frau abgehalten. Viele Forderungen sind nach wie vor unerfüllt − darum wollen Frauennetzwerke nun ein neues Volksbegehren abhalten.

Wien. Manchmal machen 20 Jahre wenig Unterschied: zum Beispiel, wenn es um die Gleichstellung von Mann und Frau geht. 20 Jahre ist es her, dass es in Österreich ein Frauenvolksbegehren gab – von den damaligen Forderungen sind viele nach wie vor nicht erfüllt.

Um die Politik wieder einmal daran zu erinnern, dass es Nachholbedarf gibt, soll es im Frühjahr 2017 erneut ein derartiges Volksbegehren geben. Mitinitiatoren sind die Gründerinnen des Frauennetzwerkes The Sorority. Derzeit vernetze man sich mit anderen Frauenorganisationen und arbeite bereits intensiv an der Finanzierung, heißt es auf „Presse“-Anfrage. Geschätzte Kosten: bis zu 250.000 Euro. Auf der Homepage www.frauenvolksbegehren.at können sich Interessierte und Unterstützer melden.

Forderungen teilweise umgesetzt

Inhaltlich wolle man zwar an das Begehren von vor 20 Jahren anknüpfen, dennoch wird es einer Aktualisierung bedürfen. Denn auch wenn Frauenpolitik in Österreich zäh ist, einige Forderungen wurden zumindest teilweise erfüllt.
Teilzeitarbeit:Sozialrechtlich wurde diese der Vollzeitbeschäftigung gleichgesetzt – auch für geringfügig Beschäftigte gab es Verbesserungen. Manko: Wer wegen Kinderbetreuungspflichten nur Teilzeit arbeitet, bekommt später auch wenig Pension. Altersarmut ist in erster Linie ein weibliches Problem.
Kinderbetreuung: Es wurde ganztägige Kinderbetreuung gefordert. Mit dem verpflichtenden Kindergartenjahr hat sich etwas getan – was die ganztägige Betreuung betrifft, gibt es je nach Bundesland Unterschiede. Laut Studien ist Wien Spitzenreiter, Oberösterreich Schlusslicht.
Die Verfassung: Mittlerweile wurde die Gleichberechtigung von Mann und Frau festgeschrieben – ja sogar eine positive Diskriminierung, bis die Gleichstellung erreicht ist.
Förderung: Es wurde verlangt, dass Unternehmen nur Förderungen und öffentliche Aufträge erhalten, wenn sie dafür sorgen, dass Frauen auf allen hierarchischen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind. Hier hat sich zumindest auf Bundesebene etwas getan: In Ausschreibungen findet sich häufig ein Passus, der besagt, dass ein Betrieb etwa Bonuspunkte sammeln kann, wenn er eine Mann-Frau-Doppelspitze hat oder spezielle Frauenprogramme. Große Unterschiede gibt es wieder in den Bundesländern: In Wiener Ausschreibungen sind derartige Bedingungen aber fast immer enthalten.

Offene Punkte

Neben diesen zumindest teilweise erfüllten Punkten sind noch viele andere offen.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und ein Mindestlohn von 15000 Schilling. In nur einem EU-Land geht die Gehaltsschere weiter auseinander als in Österreich. Daran ändert sich seit Jahren nichts, das bestätigt auch ein aktueller Rechnungshofbericht. 2015 betrug das mittlere Einkommen der Frauen 62 Prozent des mittleren Männereinkommens. Im öffentlichen Bereich war der Einkommensnachteil mit 77 Prozent bei den Vertragsbediensteten und 95 Prozent bei den Beamtinnen deutlich schwächer ausgeprägt. Eigentlich gibt es in Österreich einen Mindestlohn von 1300 Euro – in einigen Branchen ist das nach wie vor nicht umgesetzt, fast alle davon betroffenen gelten als klassische Frauenberufe (z. B. Fußpflege).
Bildung: „Die Gleichstellung der Frauen muss auch durch staatliche Bildungsmaßnahmen gefördert werden“, hieß es. Hier lieferte zuletzt die Pisa-Studie einen eindeutigen Befund: In keinem Land der Welt klafft die Leistung von Mädchen und Burschen im Bereich Mathematik und Naturwissenschaften demnach weiter auseinander als in Österreich. Die Burschen waren den Mädchen in diesen Fächern teilweise bis zu einem Lernjahr voraus.
Partnereinkommen: Es sollte keine Anrechnung des Partnereinkommens bei Notstandshilfe und Ausgleichszulagen der Mindestsicherung geben – das gibt es nach wie vor. Gleichzeitig hat die Frau keinen rechtlich bindenden Anspruch, Zahlungen von ihrem Partner auch zu erhalten.
Pension: Jeder Mensch sollte ein Recht auf Grundpension haben. Für Kindererziehungszeiten sollte der Partner Pensionsbeiträge zahlen. Auch diese Forderung wurde nicht umgesetzt.

Damals unterschrieben 644.665 Personen das Volksbegehren, Dreiviertel davon Frauen.

AUF EINEN BLICK

Frauenvolksbegehren. Vor 20 Jahren unterschrieben rund 650.000 Menschen dieses Volksbegehren − viele Punkte sind nach wie vor offen. So gibt es kaum ein Land, in dem die Gehaltsschere weiter auseinanderklafft als in Österreich. Auch die Pisa-Studie brachte aktuell erschreckende Ergebnisse: In keinem Land klafft der Lernfortschritt zwischen Burschen und Mädchen so weit auseinander wie in Österreich. Das Frauennetzwerk The Sorority plant nun gemeinsam mit anderen Frauenorganisationen ein Volksbegehren für Frühjahr bis Sommer 2017. Derzeit arbeitet man an der Finanzierung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.12.2016)

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