Holzinger: Aufhebung der Hofburg-Wahl war "alternativlos"

Gerhart Holzinger
Gerhart HolzingerAPA/ROLAND SCHLAGER
  • Drucken

Erstmals seit der Bekanntgabe der Aufhebung der Stichwahl vom Mai meldet sich der Präsident des Verfassungsgerichtshofes zu Wort.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Gerhart Holzinger, hat sich erstmals nach der Entscheidung der Höchstrichter, die erste Bundespräsidenten-Stichwahl aufzuheben, öffentlich zu Wort gemeldet. In einer Pressekonferenz am Freitag bezeichnete Holzinger das Erkenntnis bezüglich des Urnengangs im Mai als "alternativlos". Die Rechtsprechung sei "gut überlegt und gut begründet".

Sein langes mediales Schweigen (Holzinger hatte sich auch nicht zu Wort gemeldet, als der Verfassungsrichter Johannes Schnizer in mehreren Medien seinen Eindruck geschildert hatte, die FPÖ hätte die Anfechtung von langer Hand vorbereitet; mittlerweile hat sich Schnizer dafür entschuldigt, die FPÖ ihn geklagt) nannte Holzinger eine bewusste Entscheidung. Er habe sich bewusst zurückgehalten und bis zum Tag nach Ablauf der Einspruchsfrist gewartet - diese endete am Donnerstag um Mitternacht. Er habe sich an den Debatten nach dem Erkenntnis vom 1. Juli nicht beteiligt, "weil ich nicht wollte, dass in der ohnehin immer aufgeheizten Stimmung eines neuerlichen Wahlkampfes irgendeine Äußerung des Verfassungsgerichtshofes zu Fehlinterpretationen, Missdeutungen usw. führt."

"Interpretieren Verfassungstext seit Jahrzehnten gleich"

Das Verfassungsgericht hat am 1. Juli die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl angeordnet und damit zum ersten Mal eine bundesweite Wahl aufgehoben. Grund waren schwere Formalfehler bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in 14 Stimmbezirken sowie die Weitergabe (nicht aber Veröffentlichung) von Teilergebnisse an die Medien vor Wahlschluss. Seither gab es heftige Kritik. So sprach der Verfassungsjurist Heinz Mayer von einer "klaren Fehlentscheidung". Dies deshalb, weil der Wortlaut der Verfassung eine Wahlaufhebung nur vorsieht, wenn eine rechtswidrige Vorgehensweise auch von Einfluss auf das Ergebnis war. Die Verfassungsrichter hatten aber explizit keine Manipulation der Ergebnisse festgestellt. Und Statistiker rechneten vor, dass eine Manipulation extrem unwahrscheinlich war.

>>> Das Stichwahl-Urteil des VfGH im Wortlaut

Holzinger beharrte am Freitag allerdings auf der Position des Verfassungsgerichts: Weil der tatsächliche Nachweis einer Manipulation nur schwer zu führen sei, hebe man Wahlen schon dann auf, wenn die Verletzung der Wahlvorschriften auf das Ergebnis von Einfluss sein könnte. "Der Verfassungsgerichtshof interpretiert den Verfassungstext seit Jahrzehnten in der gleichen Weise", sagte der Präsident. Die Bestätigung der Wahl wäre aus seiner Sicht außerdem ein falsches Signal gewesen: "In Zukunft würde sich niemand mehr an Vorschriften, die Manipulationen vermeiden sollen, gebunden fühlen."

Weiters betonte Holzinger in seiner Pressekonferenz, dass die Wahlvorschriften von den Behörden "auf Punkt und Beistrich" einzuhalten seien: "Hier gilt für den Verfassungsgerichtshof der Grundsatz Zero Tolerance."

Causa Schnizer noch nicht ausgestanden

Noch nicht ausgestanden ist die Causa allerdings für Verfassungsrichter Johannes Schnizer. Berichte, wonach im September ein Abberufungsverfahren gegen Schnizer im Raum stand, bestätigte Holzinger zwar nicht explizit. Das Plenum des Gerichts habe sich aber mit seinem Verhalten beschäftigt und Schnizer habe sich dabei entschuldigt und sich für alle Verfahren mit FPÖ-Beteiligung für befangen erklärt, so der Präsident. Und: "Nach Ende des von der FPÖ angestrengten Verfahrens gegen den Kollegen wird sich das Plenum des Gerichtshofes erneut mit dieser Frage beschäftigen."

(Red./APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Holzinger bei seiner ersten Stellungnahme nach dem Urteil.
Politik

Holzinger erinnert Wahlwiederholung an Ortstafelstreit

Den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs erinnert die Kritik nach dem heurigen Urteil an die Kärntner Ortstafelfrage: Beide Male wurde dem Gericht Weltfremdheit vorgeworfen.
Alexander Van der Bellen
Politik

Kein Einspruch gegen Van der Bellens Wahlsieg

Tatsächlich Bundespräsident wird Van der Bellen erst mit der Angelobung: Am 26. Jänner leistet er vor der Bundesversammlung den Amtseid ab.
Hofburg
Politik

Hofburg-Wahl: Einspruchsfrist endet um Mitternacht

Nach dem Ablauf der Anfechtungsfrist gilt das Ergebnis der Bundespräsidenten-Stichwahl als endgültig fix.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.