Kopftuchverbot: Duzdar kritisiert Kurz-Vorstoß

Muna Duzdar
Muna Duzdar(c) Clemens Fabry
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Man dürfe sich nicht eine Religion „herauspicken“, sondern müsse über alle Kleidungssymbole sprechen, sagt die Staatssekretärin.

Wien. Die für Beamte und Kulturangelegenheiten zuständige Staatssekretärin, Muna Duzdar (SPÖ), stört die Art der aktuellen Debatte um ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst. „Wenn man schon über religiöse Kleidungssymbole spricht, kann man sich nicht eine Religion herauspicken“, sagt Duzdar. Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) hat sich zuvor für ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst, vor allem im Schulbereich, ausgesprochen.

Duzdar wolle in der Frage verschleierter Staatsdienerinnen noch ein Verfahren einer Belgierin vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) abwarten, denn sie finde es durchaus relevant, wie Europa mit dem Thema umgehe. Sie verschließe sich nicht prinzipiell der Debatte, aber wenn, dann müsse man über alle Kleidungssymbole mit allen Religionsgemeinschaften diskutieren. Sie setze stets auf den Dialog mit allen. Konkrete Beispiele, über welches religiöse Kleidungsstück man noch diskutieren könnte, nennt die Staatssekretärin auf Nachfrage nicht. Andere derartige Kleidungssymbole seien „vielleicht nicht so einfach und oft“ wie ein Kopftuch, „aber es gibt welche“. Kritik am Vorstoß des Außen- und Integrationsministers kam auch von der Islamischen Glaubensgemeinschaft und der Muslimischen Jugend Österreichs. Das Kopftuch müsse im öffentlichen Dienst erlaubt bleiben. Zustimmung für Kurz gab es vom steirischen Landeshauptmann, Hermann Schützenhöfer (ÖVP), der ÖVP-Teilorganisation ÖAAB und von den ÖVP-Frauen.


Kreuze werden nicht infrage gestellt. Kurz sprach sich am Freitag für ein Kopftuchverbot aus, nachdem dies am Tag zuvor Integrationsexperte und Regierungsberater Heinz Faßmann vorgeschlagen hatte. „Weil es dort um Vorbildwirkung und Einflussnahme auf junge Menschen geht. Österreich ist zwar ein religionsfreundlicher, aber auch ein säkularer Staat“, sagte Kurz. Kreuze in den Klassenzimmern würden dadurch aber nicht infrage gestellt. Diese gehörten mittlerweile zur historisch gewachsenen Kultur in Österreich. Die entsprechenden Regelungen seien außerdem verfassungsrechtlich abgesichert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.01.2017)

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