Mehr Macht für stärkste Partei

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Geht es nach Kanzler Kern, soll die stimmenstärkste Partei den Auftrag zur Regierungsbildung erhalten und den Bundeskanzler stellen dürfen.

Geht es nach Christian Kern, soll auch das Wahlrecht geändert werden. Die stimmenstärkste Partei soll den Auftrag zur Regierungsbildung erhalten und den Bundeskanzler stellen dürfen. „Der zweite Platz ist der erste Verlierer. Und unser Land ist zu wertvoll, um von Verlierern regiert zu werden“, heißt es in Kerns Plan A.

Ein klassisches Mehrheitswahlrecht (der Stärkste im Wahlkreis bekommt das jeweilige Mandat) will der Kanzler aber nicht. Doch er liebäugelt mit einem Mandatsbonus, wie es aus SPÖ-Kreisen heißt: Demnach könnten Minister im Parlament stimmberechtigt sein, auch wenn sie ihr dortiges Mandat an jemand anderen abgegeben haben. Dadurch hätte die Kanzlerpartei im Nationalrat mehr Stimmen. Laut Kerns Plan soll es künftig maximal zehn Minister (derzeit 14 Regierungsmitglieder) geben können.

Diese Ideen bergen durchaus auch Probleme, nicht nur, weil Exekutive und Legislative dadurch vermischt würden. Auch die Einführung eines Kanzlerautomatismus für die stärkste Partei wirft Folgefragen auf. Denn der Nationalrat hat das Recht, einen Kanzler abzuwählen. Gesetze kann der Nationalrat ohnedies immer gegen den Willen der Kanzlerpartei beschließen und den Kanzler dadurch desavouieren. Und zudem würde ein Recht eines Parteichefs auf die Angelobung als Kanzler in die bisherige Kompetenz des Bundespräsidenten eingreifen. Dieser ist momentan völlig frei in der Entscheidung, wen er zum Kanzler ernennt.

Verfassungsmehrheit wäre nötig

In der Praxis gaben Bundespräsidenten freilich schon bisher dem Chef der stärksten Fraktion als Erstem einen Regierungsauftrag. Dass Minister ein errungenes Nationalratsmandat behalten, wäre schon jetzt erlaubt, ist aber seit Jahrzehnten unüblich. Derzeit verlieren Minister ihr Stimmrecht im Parlament, wenn sie das Mandat an jemand anderen weitergeben. Für die von der SPÖ gewünschten Änderungen brauchte es jedenfalls eine Verfassungsnovelle, also eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat.

Kern will zudem, dass eine neue Regierung innerhalb eines Monats nach der Wahl ihre Arbeit aufnehmen muss. Momentan ist es Usus, dass die alte Regierung so lang im Amt bleibt, bis eine neue Koalition ausgehandelt ist. Freilich dürften Pakte mit anderen Fraktionen auch in Kerns Modell nicht obsolet werden, solange eine Partei nicht über die absolute Mehrheit im Nationalrat verfügt.

(Print-Ausgabe, 12.01.2017)

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