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Wiederbetätigung? NVP-Funktionär bleibt in U-Haft

19.11.2009 | 16:14 |  (DiePresse.com)

Wegen Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr bleibt der Jugendführer der rechtsextremen Nationalen Volkspartei im Gefängnis. Die NVP setzt sich für seine Freilassung und den Stopp des Wiederbetätigungsparagrafen ein.

Die U-Haft über den Bundesjugendführer der Nationalen Volkspartei (NVP), Mario Aulabauer, ist verlängert worden. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt gegen ihn wegen Wiederbetätigung und schwerer Sachbeschädigung.

Die Haftprüfung am 12. November habe ergeben, dass Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr bestehe, sagte Staatsanwalt Erich Habitzl am Donnerstag. Aulabauer müsse daher bis 14. Dezember weiter in der Justizanstalt Wiener Neustadt in U-Haft bleiben.

NVP pocht auf Stopp des Verbotsgesetzes

Der NVP-Funktionär befindet sich seit 5. November in Untersuchungshaft. Details darüber, was gegen ihn und sechs weitere Beschuldigte vorliegt, konnte Habitzl allerdings nicht sagen. Aulabauer sei aber der Einzige, der sich in U-Haft befinde. Die NVP forderte unterdessen auf ihrer Homepage die Freilassung Aulabauers und den Stopp des Paragrafen 3g des Verbotsgesetzes, der allgemein jede Form der Betätigung "im nationalsozialistischen Sinn" unter Strafe stellt.


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