Noch nie hat eine Regierung einem Untersuchungsausschuss so freudig zugestimmt wie diesmal. Ging es doch um die Opposition: Dubiose Vorgänge bei der Kandidatenerstellung des BZÖ, Vorwürfe, dass die Grünen die Freiheitlichen bespitzelt hätten, eine Beeinflussung der FPÖ durch den kasachischen Geheimdienst. Als Regierungspartei kann man sich da schon einmal in einem U-Ausschuss genüsslich zurücklehnen und zusehen, wie sich die Opposition gegenseitig zerfleischt.
Doch das Kalkül ging nicht auf. Abgesehen von kleinen Scharmützeln zwischen Grünen und Freiheitlichen zum Thema „Rechtsextremisten in der oberösterreichischen FPÖ“ konzentrierte sich die Opposition auf politisch lohnendere Ziele: die Kontrolle der Behörden und der Regierung. Letzteres kam dann allerdings nicht mehr zustande. Genervt von der „Politshow“ der Opposition (© Otto Pendl, SPÖ-Fraktionsführer) drückten die Koalitionsparteien die Stopptaste und drehten erst die Ministerbefragungen und dann gleich den ganzen U-Ausschuss ab. Jetzt sind Drohgebärden und gegenseitige Vorwürfe an der Tagesordnung. Doch was hat der U-Ausschuss eigentlich gebracht? Eine Bilanz:
Causa Westenthaler. Hat die Staatsanwaltschaft Politiker als Zeugen statt als Beschuldigte geführt, um lästige Immunitätsregeln umgehen zu können? Den Verdacht gab es beim BZÖ-Mandatar Peter Westenthaler, dessen Rufdaten erfasst wurden, und im Verlauf des U-Ausschusses auch bei Grün-Mandatar Peter Pilz. Bei ihm wollte die Polizei einen Computer beschlagnahmen. Und in beiden Fällen deutet tatsächlich vieles darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft die Politiker nur deshalb nicht als Beschuldigte geführt hat, um gegen sie als „Zeugen“ ungestört ermitteln zu können.
In dem Punkt wird der U-Ausschuss auch Folgen haben: Der Beschuldigtenbegriff in der Strafprozessordnung dürfte nachgeschärft werden, und die Immunität könnte für Tätigkeiten außerhalb des Parlaments überhaupt abgeschafft werden. Selbst die Oppositionsabgeordneten legen keinen gesteigerten Wert auf diesen Schutz vor Verfolgung.
Suspekte Staatsanwälte. Die Staatsanwälte waren zwar nicht Gegenstand der Untersuchungen, trotzdem sind sie die großen Verlierer in diesem U-Ausschuss. Konkret sind es die Ankläger der politischen Abteilung der Wiener Staatsanwaltschaft, die kein gutes Bild abgegeben haben: Ermittlungen gegen Regierungsmitglieder wurden äußerst nachlässig geführt, so der Eindruck aus diesem U-Ausschuss. Dass eine Anzeige gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser einfach „übersehen“ wurde, ist der bemerkenswerteste Fall in diesem Zusammenhang – aber keinesfalls der einzige. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat die politische Abteilung inzwischen als eine erste Konsequenz aus diesem U-Ausschuss aufgelöst.
Causa Öllinger. Dass der grüne Abgeordnete Karl Öllinger gezielt FPÖ-Politiker bespitzelt hätte, wie diese behaupten, ist frei erfunden. Fakt ist: Öllinger hat nach einer Morddrohung gegen einen grünen Landtagsabgeordneten im Internet in der rechtsextremen Szene recherchiert – in der er allerdings tatsächlich auf einige Querverbindungen zur FPÖ gestoßen ist. Fragwürdig und im U-Ausschuss nicht vollständig aufgeklärt ist die Zusammenarbeit Öllingers mit einem Linzer Polizisten: Hat dieser Amtsgeheimnisse verraten oder nur Informationen weitergegeben, die im Internet allgemein zugänglich sind? Und musste Öllinger wissen, dass er es mit einem Polizisten zu tun hatte? Derzeit läuft ein Verfahren gegen Öllinger und den Polizisten, beide Fragen werden wohl erst vor Gericht geklärt werden.
Causa Kasachstan. Hat sich die FPÖ vom kasachischen Geheimdienst einspannen lassen, um parlamentarische Anfragen zu stellen? Hier gilt: Ein glatter Freispruch für die FPÖ. Der Vorwurf im Verfassungsschutzbericht wirkt sehr konstruiert: Der kasachische Geheimdienst habe einen Österreicher (vielleicht ohne dessen Wissen) instrumentalisiert, der wiederum habe Kontakt mit der FPÖ aufgenommen. Die Ermittlungen im U-Ausschuss zeigen dagegen: Die Anfragen der FPÖ waren berechtigt, aufklärungswürdig ist die Vorgangsweise der Behörden in der Kasachstan-Causa (was allerdings kein Thema im U-Ausschuss war). Warum hat sich das Innenministerium für einen doch etwas suspekten kasachischen Ex-Botschafter ins Zeug gelegt und ihm innerhalb eines Tages eine Aufenthaltsbewilligung besorgt?
Causa Heeres-Abwehramt. Die Überwachung von Politikern – und im Zuge dessen der eine oder andere suspekte Vorgang innerhalb des militärischen Inlandsgeheimdienstes – ist zwar Teil des Untersuchungsauftrags, zu substanziellen Befragungen in dieser Causa wird es aber nicht mehr kommen. Die Koalitionsparteien haben, wie auch in der Causa Kasachstan, die meisten Zeugen zu dem Thema abgelehnt, der U-Ausschuss wird vorzeitig beendet.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.11.2009)
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