Opposition blockiert Verankerung der Kinderrechte

Opposition blockiert Verankerung der Kinderrechte
Opposition blockiert Verankerung der Kinderrechte(c) bilderbox.com
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Freiheitliche, Grüne und BZÖ verhindern die Anhebung der Kinderrechte in den Verfassungsrang. Aus inhaltlichen Gründen, aber auch deshalb, weil Minister nicht in den Spitzel-Ausschuss geladen werden können.

Die Blockade der Oppositionsparteien bei Zweidrittel-Materien ist am Dienstag im Verfassungsausschuss des Nationalrats spürbar geworden: FPÖ, BZÖ und Grüne stimmten gegen die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung. Gekommen war es zu der Blockade, weil die Regierungsparteien die Ladung von Ministern und Ex-Ministern in den Spitzel-Untersuchungsausschuss nicht ermöglichen.

"Der reinste Pfusch"

"Die Grünen werden nicht zustimmen", erklärte Kinder- und Jugendsprecherin Tanja Windbüchler-Souschill bei einer Pressekonferenz. Dies geschehe aber "unabhängig" von der Abmachung der Opposition, sondern wegen der "inhaltlichen Leere" des Entwurfs, der "der reinste Pfusch" sei. Die Regierung habe etwa die Einbindung von Kinderorganisationen und den Oppositionsparteien abgelehnt, weiters würden wesentliche Kernstücke aus der UN-Kinderrechtskonvention fehlen. Außerdem stoßen sich die Grünen am Gesetzesvorbehalt in Artikel 7, der etwa das Fremdenrecht über die Kinderrechte stellt.

"Haar" oder "Perücke" in der Suppe?

Für ÖVP-Familienstaatssekretärin Christine Marek ist der Gesetzesentwurf allerdings ein "großer Fortschritt", denn Kinderrechte würden zum ersten Mal in der Verfassung verankert und damit vor einem Höchstgericht einklagbar. Die Kritik, auch an dem Gesetzesvorbehalt, könne sie nicht nachvollziehen, meinte sie im Ö1-"Morgenjournal": Ein Sechzehnjähriger, der sich etwas zuschulden kommen lässt, solle auch strafrechtlich verfolgt werden können. Die Kritiker würden lediglich ein Haar in der Suppe suchen, um ihre Blockadepolitik in der Öffentlichkeit rechtfertigen zu können.

Diesen Vorwurf wollen die Grünen nicht auf sich sitzen lassen: Man finde nicht nur ein Haar, sondern eine "ganze Perücke" in der Suppe, konterte Windbüchler-Souschill. Deshalb habe auch die Zweidrittel-Blockade wegen des U-Ausschusses nichts mit der Verweigerung der Grünen zu tun.

BZÖ verteidigt Oppositionsrechte

Auch das BZÖ will dem Entwurf nicht zustimmen, argumentiert aber offen mit der abgemachten Blockade: Grundsätzlich sei die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung ein wichtiges Anliegen, erklärte BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner. Solange die Rechte der Opposition aber nicht gewahrt würden, werde es überhaupt keine Zustimmung der Partei zu einer Zweidrittel-Materie geben.

Überhaupt ortet Haubner bei den Kinderrechten ein "durchsichtiges Manöver der Regierung": ÖVP und SPÖ hätten für das Projekt siebzehn Jahre - seit der Ratifizierung der UN-Konvention - Zeit gehabt. Im Streit um Verfassungsmaterien habe man nun ein populäres Thema hergenommen, um in der Öffentlichkeit besser dazustehen. "Wir werden sicher nicht zulassen, dass die Kinderrechte dazu missbraucht werden."

Im Verfassungsausschuss reicht der Regierung noch eine einfache Mehrheit, um den Initiativantrag ins Plenum zu schicken. Den Oppositionsparteien habe man schon ausgerichtet, dass man dort den selben Antrag immer wieder einbringen werde, um den aktuellen Entwurf "durchzuboxen", kritisierte Windbüchler-Souschill. Marek betonte jedenfalls, sie finde es "schade", dass die Kinderrechte zum "Spielball" zwischen der Opposition und der Regierung würden.

FPÖ stimmt auch nicht zu

Die Regierung kann bei der Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung auch nicht mit den Stimmen der Freiheitlichen rechnen. Im Verfassungsausschuss werde man zwar für den Entwurf stimmen, weil man grundsätzlich für das Projekt sei, erklärte der freiheitliche Abgeordnete Harald Stefan. Bei der entscheidenden Abstimmung im Plenum werde es aber wegen der abgemachten Oppositionsblockade bei Zweidrittel-Materien keine Zustimmung geben.

(APA)

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