Opposition protestiert gegen verschobenes Budget

Opposition protestiert gegen verschobenes Budget
Opposition protestiert gegen verschobenes Budget(c) bilderbox.com
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Die Grünen orten einen Verfassungsbruch wegen des durch die Regierung auf 2011 verlegten Budgets. Die Grünen, FPÖ und das BZÖ kündigen deshalb Sondersitzungen im Nationalrat an.

Die Überlegung des Finanzministeriums, das Budget 2011 erst im kommenden Jahr zu beschließen, widerspreche der Verfassung, erkennen die Grünen. Das BZÖ sieht in der Verschiebung des Budgets durch die Bundesregierung eine "Wählertäuschung" - in die gleiche Kerbe schlägt FPÖ-Obmann Heinz Christian Strache. Die Oppositionsparteien werden deshalb  Sondersitzungen des Nationalrats beantragen. Ein Sprecher des Finanzministeriums sieht keine Verfassungsprobleme, ein Experte verweist auf eine Ausweichregel.

Gang vor Verfassungsgericht möglich

Die Grüne Bundessprecherin Eva Glawischnig wies am Donnerstag auf eine Verfassungsbestimmung hin, wonach das Budget mindestens zehn Wochen vor Jahresende vorgelegt werden müsse. Es gebe nur klar definierte Ausnahmen, wie etwa für die Zeit einer EU-Präsidentschaft oder einer Wirtschaftskrise als Grund gelte nicht.

Glawischnig vermutet, dass es der Regierung mit Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) an der Spitze bloß darum gehe, die Bevölkerung über die Landtagswahlen im Burgenland, der Steiermark und in Wien "hinwegzutrösten". Danach würden die "brutalen Sparpakete" kommen, die Bevölkerung werde für blöd verkauft.

Die Grünen-Chefin verlangt, dass sich Pröll ans Gesetz hält und das Budget wie geplant spätestens im Herbst vorlegt: "Budget-Wahrheit muss zumutbar sein." Sollte der Finanzminister nicht einlenken, sei sie bereit, mit den anderen Oppositionsparteien über Sondersitzungen des Nationalrats zu dem Thema zu sprechen. Auch einen Gang zum VfGH schloss Glawischnig auf Nachfrage nicht aus.

BZÖ gegen "Hintergehung"

Das BZÖ fordert ebenfalls eine baldige Sondersitzung des Nationalrats. BZÖ-Obmann Josef Bucher geht davon aus, dass sich auch die anderen Oppositionsparteien diesem Vorschlag anschließen werden. Die Bundesregierung solle endlich Details zu ihren Einsparungsplänen vorlegen, forderte Bucher.

"Das ist eine Wählertäuschung, wenn man das Budget auf das Frühjahr 2011 verschiebt, nur um sich über Wahlen hinwegzuretten. Das ist der wahre Grund, das ist die wahre Verfehlung", erklärte Bucher. Dass man das Parlament "ausschaltet und vor den Kopf stößt" - schließlich gebe es einen festgelegten Fahrplan - sei "unverständlich". Das Bündnis werde jedenfalls darauf drängen, dass es nicht zu dieser "Hintergehung" komme und Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) noch vor den Wahlen Details zu den notwendigen Einsparungen vorlegt.

Abgesehen davon sei die Verschiebung auch kein gutes Signal für den Wirtschaftsstandort: "Der Nothaushaltsgedanke darf nicht durchgehen", sagte Bucher. "Es wird Belastungen, Steuererhöhungen, die Zurücknahme von Wirtschaftsförderungen und die Streichung von Investitionsprojekten geben", verwies er auf das Sparpaket von 1996. Dieses habe "viele Grauslichkeiten" enthalten, so der Bündnischef. Er pochte weiterhin auf eine Schuldenbremse, eine Verwaltungs- und Staatsreform sowie eine Generationenbilanz.

Ausweichregel

Der Leiter des Instituts für Parlamentarismus und früherer Klubdirektor der ÖVP, Werner Zögernitz, verweist darauf, dass in der Verfassung auch Vorkehrungen getroffen sind, wenn das Budget nicht wie vorgesehen zehn Wochen vor Jahresende vorgelegt wird.

In Artikel 51 a heißt es dazu unter anderem: "Hat der Nationalrat in einem Finanzjahr kein Bundesfinanzrahmengesetz beschlossen, so gelten die Obergrenzen des letzten Finanzjahres, für welches Obergrenzen festgelegt wurden, weiter." Ist kein Bundesfinanzgesetz (also Budget) verabschiedet worden, so ist der Bundeshaushalt nach den Bestimmungen des zuletzt beschlossenen Bundesfinanzgesetzes zu führen. Sprich, der Haushalt wird fortgeschrieben.

Das Finanzministerium sieht ebenfalls keine Verfassungsprobleme für den Fall einer Budget-Verschiebung auf 2011. Der Sprecher von Ressortchef Josef Pröll, Harald Waiglein, verwies gegenüberdarauf, dass es in den vergangenen Jahren schon oft Probleme dieser Art geben hätte müssen, wenn wegen einer Neuwahl der Beschluss erst nach Jahreswechsel erfolgt ist.

Zudem sei in der Verfassung eine Vorgehensweise für den Fall dargelegt, dass die Regierung das Budget nicht zehn Wochen vor Jahreswechsel vorliegt. Dann verliere nämlich die Regierung ihr Monopol auf Vorlage der nötigen Gesetze und es bleibe den Abgeordneten die Möglichkeit, selbst einen Haushaltsentwurf vorzulegen.

(APA/Red.)

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