Die SPÖ will dem geplanten "Terrorismus-Gesetz" von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner nicht zustimmen. Man bekenne sich zwar zum Regierungsprogramm, das eine derartige Regelung vorsieht, sagte SP-Justizsprecher Hannes Jarolim am Donnerstag. Verschiedene Stellungnahmen zum Entwurf würden aber vor einem massiven Eingriff in die Grundrechte warnen. Außerdem sei zu befürchten, dass das Gesetz die Falschen treffe. Die SPÖ fordert daher eine Überarbeitung des Entwurfs.
Mit dem geplanten "Terrorismuspräventionsgesetz" soll unter anderem die Ausbildung in "Terrorcamps" unter Strafe gestellt werden. Damit würde man vor einer "ähnlichen Situation" stehen wie beim sogenannten "Mafia-Paragrafen" (278a StGB), sagte Jarolim. Dieser führte dazu, dass Verfahren gegen Tierschutzorganisationen eingeleitet wurden.
Jarolim befürchtet, dass das Gesetz im Endeffekt auch gegen NGOs verwendet werden könnte. Er verweist auf mehrere Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf, etwa der Staatsanwaltschaft Graz, des Oberlandesgerichts Graz oder der Strafrechtsexperten Alexander Tipold und Ingeborg Zerbes. Diese würden vor einem "massiven Eingriff in die Grundrechte" warnen und bemängeln, dass die Formulierungen unklar und zu weit gefasst seien.
Jarolim fordert von der Justizministerin eine "vernünftige" Bestimmung, die dem Ziel der Terrorismusbekämpfung gerecht werde und gleichzeitig den Grundrechten Rechnung trage.
Kritik an Personal-Politik
Kritik von der SPÖ erntete Bandion-Ortner auch in Sachen Personal im Justizbereich: Die Aufregung der Staatsanwälte und Richter, die mehr Mitarbeiter fordern, sei für ihn "nicht unverständlich", meinte Jarolim. Die Justizministerin müsse VP-Finanzminister Josef Pröll signalisieren, was sie brauche. Ob er die in Aussicht gestellte Aufstockung um 35 Staatsanwälte plus Assistenzpersonal für komplexe Wirtschaftsstrafsachen für ausreichend halte, wollte Jarolim nicht beantworten.
Der SPÖ-Justizsprecher hält aber weiterhin an seiner Idee fest, den Staatsanwälten bei Wirtschaftsfällen Experten von den Universitäten zur Seite zu stellen, die bei der Klärung von Rechtsfragen helfen sollen. Dazu gebe es auch schon positive Signale seitens der Universitäten. Außerdem müssten endlich eine Kronzeugenregelung, wie es sie bereits im Kartellrecht gibt, und Gruppenklagen ermöglicht werden, so Jarolim.
(APA)
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