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Regierungs-Werbung: Ministerrat beschließt Richtlinien

09.02.2010 | 15:50 |   (DiePresse.com)

In Zeiten von Nationalrats-Wahlkämpfen sollen künftig keine neuen Regierungskampagnen gestartet werden. Dazu hat sich die Koalition selbst verpflichtet. Gesetz sollen die neuen Richtlinien aber nicht werden.

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SPÖ und ÖVP haben am Dienstag im Ministerrat Vorgaben für Informations- und Werbemaßnahmen der Regierung beschlossen. Sie sollen als  Selbstverpflichtung gelten, ein Gesetzesbeschluss ist nicht vorgesehen.

Der Rechnungshof hatte bereits 2003 die Kampagnen der damals schwarz-blauen Koalition kritisiert und Richtlinien für deren Abwicklung vorgeschlagen. Die Vorgaben des Rechnungshofs wurden nun weitgehend übernommen. So soll die Regierung nach Anordnung einer Nationalratswahl künftig keine "Öffentlichkeitsarbeit oder Informationsmaßnahmen neu beginnen". Bei bereits angelaufenen Kampagnen "sind die Inhalte so zu gestalten, dass sie sich parteiischer Einwirkung auf die Wahl enthalten", heißt es in dem Richtlinien-Entwurf weiter.

Die Regierungs-Werbung in Wahlkampfzeiten hatte in der Vergangenheit immer wieder für Unmut gesorgt, weil die Opposition die Regierungsparteien verdächtigte, mit Steuergeldern parteipolitische Werbung zu betreiben. So hatte die Große Koalition im Wahlkampf 2008 8,67 Millionen Euro für Inserate ausgegeben - deutlich mehr, als im gesamten zweiten Halbjahr 2007 (rund fünf Mio. Euro).

"Sachinhalt muss absolute Priorität haben"

Laut dem Richtlinien-Entwurf sind die Maßnahmen der Regierung zu jeder Zeit "so zu gestalten, dass sie bei Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck einer werbenden Einflussnahme zu Gunsten einer politischen Partei vermeiden". Außerdem wird klar gestellt, dass auch für Regierungs-Kampagnen die "Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" gelten.

Die Maßnahmen müssen zudem "einen konkreten Bezug zu den Aufgaben der Bundesregierung" bzw. des jeweiligen Ministeriums aufweisen. Der "Sachinhalt" der Öffentlichkeitsarbeit muss laut den Richtlinien "absolute Priorität" (gegenüber dem Werbe-Wert für den Minister, Anm.) haben und in den Augen "unbefangener Beobachter" überwiegen.

Abzuwarten bleibt, ob diese Richtlinien zu einer Änderung der von den Oppositionsparteien laufend kritisierten Werbepraxis der Regierung führen werden. In ihrem Beschluss hält die Regierung nämlich fest, dass man sich schon bisher "nach den vom Rechnungshof in seinem Bericht empfohlenen Grundsätzen" gerichtet habe. Eine Kontroll-Instanz ist nach Angaben des Sprechers von Medienstaatssekretär Josef Ostermayer nicht geplant. Hier verweist man auf die Medien und auf die politische Konkurrenz: "Die Schiedsinstanz ist die vierte Kraft im Land und die Opposition."

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2 Kommentare
Gast: Jeet-Nick
10.02.2010 12:00
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4. Kraft ??

Der speit uns ja ins G'sicht, der Ostermayer! Die 4. Kraft wird doch gerade von seiner Partei mit Millionen-Inseraten verwöhnt, wie sollen die da was kontrollieren (wollen)...?

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Die Regierung verpflichtet sich also selbst


Wir, die Regierung, verpflichten uns hiermit selbst, keine parteipolitisch motivierten Inserate zur Bestechung von Medien zu schalten wenn Wahlzeit ist und gleichzeitig die Temperatur unter minus 42 Grad oder über plus 49 Grad liegt, der Faschingdienstag auf den 14. September fällt und der Papst eine Thailänderin heiratet.

gezeichnet Faymann Pröll

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