Wien/Graz.Dem Satz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ kann der Oberste Gerichtshof nicht allzu viel abgewinnen. In einem aktuellen Grazer Fall stellt das Höchstgericht nun klar, dass einstige Eheleute auch nach der Scheidung miteinander kommunizieren müssen. So darf nicht verschwiegen werden, was aus dem gemeinsamen Kind geworden ist. Ansonsten drohen sogar Schadenersatzzahlungen.
Fünf Jahre alt war Kerstin, als sich die Eltern scheiden ließen. Der Kontakt zum Vater riss aber mit rund zehn Jahren ab. Damals ging das Kind ins Gymnasium. Der Vater versuchte mehrfach mit der Tochter in Kontakt zu treten, doch sie beantwortete seine SMS nicht mehr. Der Vater zahlte trotzdem weiter Unterhalt für das Kind. Vater und Mutter begegneten sich sogar, die Mutter erzählte aber nie etwas über den Schulabbruch der Tochter. Als dem Vater jedoch Zweifel am Schulbesuch seiner inzwischen 18-jährigen Tochter kamen, kontaktierte er die Wirtschaftskammer.
Friseurslehrling seit drei Jahren
Und die ließ ihn wissen, dass seine Tochter seit drei Jahren als Friseurslehrling arbeitete. Wenn jemand als Lehrling arbeitet, muss sein Verdienst aber auf den Unterhalt angerechnet werden. Insgesamt hatte der Vater rund 6000 Euro zu viel bezahlt.
Das Geld habe der Mann aber keinesfalls von der Tochter zurückfordern wollen, erklärt Manfred Schnurer, der Anwalt des Vaters, im Gespräch mit der „Presse“. Stattdessen versuchte man die zu viel bezahlte Summe von der Mutter zu erhalten, und das erfolgreich. Wie die Vorinstanzen bestätigte nun auch der Oberste Gerichtshof (6 Ob 197/08a), dass das Schweigen der Mutter Konsequenzen hat. Denn das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (§ 178) schreibe vor, dass man auch als Elternteil ohne Obsorgerecht über „wichtige Angelegenheiten“ in Kenntnis gesetzt werden muss. Da die Mutter dieser Pflicht aber nicht nachkam, wurde sie schadenersatzpflichtig und muss die zu Unrecht geflossenen 6000 Euro an ihren Exmann zurückzahlen.
Informationspflicht ernst nehmen
Günter Tews, Familienrechtsexperte und Obmann des Vereins „Dialog für Kinder“, begrüßt die Entscheidung: „Mit dieser ist auch endlich klargestellt, dass das Informationsrecht kein lästiges Anhängsel im Gesetz ist, sondern eine gesetzliche Regelung mit handfesten Folgen“, analysiert Tews. Die Entscheidung des Gerichts sei selbstverständlich geschlechtsneutral, so Tews. Das gleiche Schicksal blühe einem Mann, der ein Kind aufzieht und die unterhaltspflichtige Mutter nicht über wichtige Veränderungen im Leben des Kindes informiert.
■ Der Oberste Gerichtshof gab einem Mann recht, der von seiner Exfrau 6000 Euro forderte. Der Mann hatte für die Tochter zu viel Unterhalt bezahlt. Die Mutter wäre verpflichtet gewesen, den Berufsantritt des Kindes zu melden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.02.2010)
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