26.05.2012 11:05 | Meine Presse Merkliste 0
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Terrorgesetz: Was man künftig noch sagen darf

Schon das „Gutheißen" terroristischer Aktivitäten wird mit dem neuen Terrorgesetz unter Strafe gestellt. Auch der Blondinenwitz könnte ein Fall für die Gerichte werden.





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