Sparpläne: Familienbeihilfe im Ausland entzweit ÖVP

(c) Michaela Bruckberger
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Staatssekretärin Marek kritisiert Stil und Vorschlag Lopatkas. Verfassungsexperte hält dessen Idee – Zahlung je nach Lebenshaltungskosten – für zulässig.

Wien. Im ÖVP-Regierungsteam scheiden sich die Geister daran, ob die Auszahlung der Familienbeihilfe an Kinder von Ausländern, die in ihrer Heimat bleiben, reduziert werden soll und ob dies nach EU-Recht überhaupt möglich ist. „Das ist ein Stil, den wir vom Koalitionspartner gewöhnt sind, dass uns SPÖ-Regierungskollegen etwas über die Medien ausrichten.“ Familienstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP) ging am Mittwoch im Gespräch mit der „Presse“ mit ihrem Parteikollegen Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka scharf ins Gericht.

Anlass war, dass sich dieser in der „Presse“ für einen Sparplan ausgesprochen hat: Die Familienbeihilfe für Kinder, deren Eltern zwar in Österreich arbeiten, die selbst aber im Ausland bleiben, sollten so reduziert werden, dass nur noch die Lebenshaltungskosten in der Heimat gedeckt werden. Dies wäre bei Familien aus den EU-Nachbarstaaten im Osten deutlich weniger als die Familienbeihilfe in Österreich.

SPÖ sieht erste Reihe fußfrei zu

Die SPÖ verfolgt den ÖVP-Konflikt erste Reihe fußfrei. Marek hat Lopatka schon vor einem Monat kritisiert, weil dieser am Gratisbesuch im Kindergarten gerüttelt hat. Nun wirft sie ihm „nicht nur einen schlechten Stil“ vor, Lopatka sei auch „falsch informiert“, meint die Staatssekretärin. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 1986 sei „die volle Familienleistung zu gewähren“. Und: „Eine Verringerung ist aufgrund des Grundprinzips der Gleichbehandlung gar nicht möglich.“

Lopatka bleibt dennoch bei seinem Vorstoß, weil er sich nicht im Widerspruch zur EU-Bestimmung sieht. Außerdem verweist er auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2001, wonach Unterschiede, die die „tatsächlichen Lebensverhältnisse“ berücksichtigen bei Kindern, die ständig im Ausland sind, legitim seien.

Generell ist zwar der Anspruch auf Familienbeihilfe daran geknüpft, dass der Lebensmittelpunkt in Österreich liegt und Eltern und Kinder hier den ständigen Aufenthalt haben („Wohnortprinzip“). Allerdings gibt es für Bürger von EU-Staaten, Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island) und der Schweiz eine Ausnahmeregelung: Arbeiten diese in Österreich („Beschäftigungslandprinzip“), besteht der Anspruch auch dann, wenn die Kinder in ihrem Heimatland leben.

Lopatka argumentiert, sein Sparvorschlag betrifft lediglich die Höhe der ausbezahlten Beihilfe. Zumindest der Verfassungsexperte Heinz Mayer erklärt auf Anfrage der „Presse“: „Ich denke, das ist zulässig.“ Bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sei das möglich. Allerdings müsse eine solche Orientierung der Familienbeihilfe an den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes umgekehrt auch für Kinder von Österreichern im Ausland gelten. Mayer verweist darauf, dass eine derartige Regelung auch in anderen Bereichen – etwa für Diplomaten im Ausland – zum Tragen komme.

Noch heftiger als von Marek fiel die Kritik der Grünen aus: Lopatka sei mit dem „Haider-Virus infiziert“. Es handle sich um eine „neue Runde im ÖVP-Amoklauf gegen Ausländer“, wetterten Sozialsprecher Karl Öllinger und Familiensprecherin Daniela Musiol.

NGO: 13,4 Milliarden an Reichensteuern

Nach dem Willen von Nichtregierungsorganisationen (darunter Armutskonferenz, Attac, Katholische Arbeiterbewegung und SOS Mitmensch), die sich zum Bündnis „Wege aus der Krise“ (wege-aus-der-krise.at) zusammengeschlossen haben, sollten statt Einsparungen vor allem zusätzliche Steuereinnahmen von Reichen lukriert werden. Ziel seien jährlich 13,4 Milliarden Euro mehr an Einnahmen, etwa durch Vermögenssteuern, eine progressive Erbschafts- und Schenkungssteuer, Aus für Steuerprivilegien von Kapitaleinkommen, Ökosteuern und Bankenabgabe.

AUF EINEN BLICK

Christine Marek, Familienstaatssekretärin im Wirtschaftsressort, kracht nach den Gratiskindergärten erneut mit Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka zusammen. Diesmal geht es um die Familienbeihilfen an Ausländer, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber in ihrer Heimat bleiben. Für Marek ist Lopatkas Sparplan, die Beihilfe in diesen Fällen nach den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land zu berechnen, nicht EU-konform, für Lopatka schon.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 6. Mai 2010)

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