WIEN. Als ob die Bundesregierung mit den Turbulenzen um den Euro nicht schon genug um die Ohren hätte: Vor der Erstellung des Budgets 2011 ist die Koalition an einer anderen Flanke zusehends in Bedrängnis geraten. Es geht um die Bezüge der Beamten, und zwar, wie der „Presse“ im Beamtenressort und von Gewerkschaftern bestätigt wird, um die Anrechnung sogenannter Vordienstzeiten. Deswegen drohen Mehrbelastungen, über deren Höhe die Einschätzungen allerdings weit auseinandergehen – zwischen einem zweistelligen Millionenbetrag und einer budgetär kaum verkraftbaren Gesamtsumme jenseits der Milliarden-Euro-Grenze.
Fest steht: Die Regierung hat noch vor dem Start der Gehaltsrunde für den öffentlichen Dienst im Herbst ein zusätzliches Problem am Hals. Dabei gab es erst in der Vorwoche neue Drohgebärden der Beamtengewerkschaft wegen der vorgesehenen „undifferenzierten“ Personaleinsparungen in den Ressorts von knapp 3000 Posten bis 2014.
Folgen für die Einstufung
Auslöser ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Anrechnung von Ausbildungszeiten, nämlich Lehrzeiten, für den sogenannten Vorrückungsstichtag. Dieser ist entscheidend für die Einstufung beim Gehalt. Davon hängt in der Folge ab, wann die automatischen Gehaltsvorrückungen alle zwei Jahre (Biennien) zum Tragen kommen.
Grundsätzlich gilt, dass im Bundesdienst Vordienstzeiten erst ab dem 18. Lebensjahr angerechnet werden. Ein Vertragsbediensteter der TU Graz bekam vor dem EuGH Recht, dass diese Grenze eine Altersdiskriminierung darstelle. Ein genereller Ausschluss der Anrechnung von Vordienstzeiten stehe nicht im Einklang mit europarechtlichen Bestimmungen.
Nun sucht die Regierung in Person der für den öffentlichen Dienst zuständigen Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) eine Lösung. Kein einfaches Unterfangen. Das Urteil ist ja bereits im Juni 2009 ergangen. Mittlerweile sind, wie der „Presse“ bestätigt wurde, mehrere Varianten geprüft worden. Ob es noch vor dem heurigen Sommer eine Lösung gibt, war allerdings bis zuletzt offen.
„Wahnsinnig“ teure Varianten
In der Causa hat die Regierung die Führung der Beamtengewerkschaft grundsätzlich hinter sich. Aber: „Es ist gar nicht so einfach, eine halbwegs wasserdichte Lösung zu finden“, räumt ein Experte ein. Eine derartige Neuregelung sei „schwierig“.
Denn es ist nicht einmal endgültig geklärt, wie das Erkenntnis zu interpretieren ist und ob nur Lehrzeiten neu zu regeln sind. Andernfalls wird es kostspielig. „Sind auch Schul- und Studienzeiten dabei, wäre das wahnsinnig teuer.“
In der Regierung ist man bemüht, die Dimension des Problems und damit etwaiger Zusatzkosten so wenig dramatisch wie möglich darzustellen. In einem gewissen Widerspruch dazu steht freilich, dass der Vorsitzende der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Christian Meidlinger, in einem Schreiben an alle Mitarbeiter vom 3. Mai auf eine hochkarätig besetzte Konferenz der Personalreferenten am 26. und 27. Mai in Retz verwiesen hat. Auf „ausdrücklichen Wunsch“ der Gemeinde Wien sei eine Neuregelung auf die Tagesordnung dieses Treffens gesetzt worden. Denn betroffen sind auch Beamte und Vertragsbedienstete in Ländern und Gemeinden.
Während manche rechnen, dass maximal ein zweistelliger Millionenbetrag bei einer EU-konformen Reparatur der Bestimmungen notwendig wäre, sprechen andere Experten von Belastungen von mehr als einer Milliarde Euro. Manche argumentieren sogar, auch Beamte im Ruhestand könnten wegen der falschen Anrechnung von Vordienstzeiten noch mehr Pension erhalten.
Schon neue Anträge
Ewig kann sich die Regierung nicht mehr Zeit lassen. Denn, so wird der „Presse“ bestätigt, es haben bereits weitere Bundesbedienstete Anträge auf die für sie günstigere Anrechnung von Vordienstzeiten gestellt. Diese Anträge müssen binnen sechs Monaten bearbeitet werden.