Nachträgliche Mitteilung

Nachtraegliche Meldung
Nachtraegliche Meldung(c) Clemens Fabry
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Heinz-Christian Strache begehrt folgende Veröffentlichung.

Sie haben am 19. Mai auf Ihrer Website http://www.diepresse.com/ ein einem Artikel mit der Überschrift "Mafia-Paragraf: Anwalt zeigt FPÖ-Spitze an" berichtet, dass ein Wiener Rechtsanwalt "nun zum Rundumschlag" aushole: "Er hat 56 Personen und Organisationen nach dem sogenannten Mafia-Paragrafen (§ 278a Strafgesetzbuch, Beteiligung an einer kriminellen Organisation) und nach dem Verbotsgesetz angezeigt. Unter den Beschuldigten sind führende Mitglieder der FPÖ, etwa Parteichef Heinz-Christian Strache."

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das gegen Heinz-Christian Strache wegen der in dieser Anzeige erhobenen Vorwürfe der Kriminellen Organisation (§278a des Strafgesetzbuches), der Verhetzung (§283 des Strafgesetzbuches) und der Verstöße gegen das Verbotsgesetz geführte Ermittlungsverfahren eingestellt, weil kein tatsächlicher Grund zu weiteren Verfolgung von Heinz-Christian Strache bestanden hat.

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