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Sorgerecht: Schlichten statt richten

03.06.2010 | 18:25 |  PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Die Grünen wollen, dass erst nach einer Mediation die Gerichte entscheiden dürfen. Die gemeinsame Obsorge bei unehelichen Kindern soll ausgebaut werden. 2009 wurden 40 Prozent der Kinder unehelich geboren.

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Wien. Es ist ein heikles Thema, das am 24.Juni im Parlament diskutiert wird: Im Rahmen einer Enquete werden Experten und Politiker aller Parteien ihre Änderungsvorschläge im Sorge- und im Besuchsrecht unterbreiten. Im Vorjahr (siehe Grafik oben) wurden bereits rund 40 Prozent der 76.344 Kinder unehelich geboren.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner plant vorerst eine Info-Kampagne bei Standes- und Jugendämtern. Im Gespräch mit der „Presse“ präsentierten die Grünen ihre Änderungsvorschläge:
•So wird gefordert, dass auch bei unehelichen Kindern automatisch eine gemeinsame Obsorge gilt. Dadurch hätten Vater und Mutter Erziehungsrechte. Voraussetzung dafür soll lediglich sein, dass Vater, Mutter und Kind den selben Wohnsitz haben. Das vom grünen Justizsprecher Albert Steinhauser und von Familiensprecherin Daniela Musiol erarbeitete Papier sieht vor, dass die Behörden hier die gemeinsame Obsorge von sich aus vermerken. Momentan ist es so, dass man die gemeinsame Obsorge erst eigens beantragen muss.

Aber auch im Fall einer gemeinsamen Obsorge soll im Zweifel die Mutter über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden dürfen.
•Ist der Wohnsitz der frischgebackenen Eltern nicht derselbe, sei eine gemeinsame Obsorge momentan gar nicht möglich, so Steinhauser. Auch dies will er ändern. Selbst wenn überhaupt keine emotionale Beziehung zwischen den Eltern besteht (etwa, weil das Kind einem One-Night-Stand entsprang), soll die Obsorge für Vater und Mutter möglich werden. Diesfalls aber nur auf gemeinsamen Antrag, sonst erhält allein die Mutter das Sorgerecht.

APA

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Infos im Mutter-Kind-Pass

Die Information über die Antragsmöglichkeit und die rechtlichen Folgen einer gemeinsamen Obsorge sollen die Eltern im Wege des Mutter-Kind-Passes erhalten.
•Doch was passiert, wenn die Beziehung am Ende ist? In diesem Fall soll die Obsorgeentscheidung nur mehr in Ausnahmefällen durch ein Gericht fallen. Das grüne Modell sieht vor, dass jeder gerichtlichen Entscheidung wegen Obsorge- oder Besuchsrechsstreitigkeiten ein Verfahren vor einer neu zu schaffenden Schlichtungsstelle vorzuschalten ist. Dort versuchen Sozialarbeiter, Psychologen, Psychotherapeuten und Mediatoren zusammen mit den Expartnern eine Lösung für das Kind zu finden. Es gehe darum, „die Probleme in der Partnerschaft hinter sich zu lassen“, betont Musiol. Dieses Verfahren sollte die Betroffenen auch nichts kosten, ergänzt Steinhauser. Der Staat springt ein. Steinhauser glaubt allerdings, dass durch die vorgelagerte Schiedsstelle viele Gerichtsverfahren eingespart werden können.
•Scheitert aber die Mediation, so soll das Gericht laut dem grünen Modell eine klare Entscheidung fällen, wem die Kinder zugesprochen werden. Von einer verpflichtenden gemeinsamen Obsorge nach der Trennung – diese gibt es etwa in Deutschland – hält Steinhauser nichts: „Vernunft kann gesetzlich nicht verordnet werden“, argumentiert er. Und wenn schon die Mediation bei der Schlichtungsstelle versage, dann sei eine gemeinsame Obsorge auch nicht mehr sinnvoll.
•Überdies fordern die Grünen Maßnahmen zur Stärkung der Väterbeteiligung bei der Erziehung. Ein „Vaterschutzmonat“ nach der Geburt des Kindes bei vollem Einkommensersatz soll sicherstellen, dass die Väter eine enge Beziehung zum Kind aufbauen.
•Strikte Regeln werden von den Grünen beim Kindergeld gefordert. Die Hälfte der Karenzzeit muss vom Vater übernommen werden, sonst gibt es das Kindergeld nur für ein Jahr.

AUF EINEN BLICK

Am 24. Juni findet im Parlament eine Enquete zur Obsorge statt. Das Thema beschäftigt die Gerichte: Die Zahl der Obsorgeanträge stieg zwischen 2004 und 2008 um rund ein Viertel (auf 25.704). Besuchsrechtsanträge nahmen um rund 20 Prozent zu (auf 8115 Fälle pro Jahr). Die Grünen schlagen nun vor, dass eine neue Schlichtungsstelle Sorgerechtsstreitigkeiten lösen soll.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.06.2010)

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28 Kommentare
 
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frust
12.06.2010 09:38
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Die Grundlagen sind einfach falsch!

Ein Kind hat ein Recht auf beide Eltern - der Rechtsstaat nimmt ihnen dieses Recht indem er einen zum Besuchsonkel deklariert.

Was aber viel wesentlicher ist:
Die Grundlage beruhen auf der vollständigen Mudtotmachung der Männer - so ist es nicht zulässig Nachweise zu erbringen
1.) dass Frau in aufrechter Ehe einen Liebhaber hat
2.) die Kinder nicht versorgt werden
3.) der Sozialstaat betrogen wird
4.) der gmeinsame Haushalt ausgeräumt wird
5.) die Aussagen über den Tagesablauf nicht zum Verhalten passen.

Wer das macht macht sich so strafbar, dass er sein Haus 1 Jahr nicht betreten darf.

Jugendamt liefert identes Bild - es ist alles egal, aber der Mann soll doch bekanntgeben was er alles weiß damit man sich gut vorbereiten kann.

Wobei - Männer sind immer gewalttätig und wollen sich nicht um die Kinder kümmern gilt bei allen Organisationen als Grundsätzlicher Ausgangspunkt.

Solange die Gleichbehandlung nur im Gesetz steht aber nicht gelebt wird werden Entscheidungen nie auf objektiven Grundlagen beruhen - damit macht die ganze Diskussion nur politisch Sinn - den Betroffenen hilft sie nicht.

Gast: Schmäh olé
09.06.2010 11:24
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Was uns die Grünen nicht sagen:

Sie versuchen durch die Hintertür, die gemeinsame Obsorge abzuschaffen.

Schon fies, die Grünen, oder?

Antworten Gast: anti_politikScheinheiligkeit
09.06.2010 22:51
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Re: Was uns die Grünen nicht sagen:

Sie können nichts abschaffen, was es nicht gibt. Die gemeinsame Obsorge gibt es nämlich nur am Papier und nur solange beide Elternteile sie wollen. Im Klartext: Die Mutter kann jederzeit dem Vater seine Obsorge ohne Grund wegnehmen (= nicht wirklich etwas gemeinsames). Das Kindeswohl wird vom Gericht nicht geprüft. (z.B. Wahrung von Kontinuität der Lebensumstände).
An diesem "Vetorecht" der Mütter will keine der etablierten Parteien rütteln, da sie Angst haben WählerInnen zu verlieren. Damit wird die Enquete und das neue Familienrecht eine neuerliche Farse auf dem Rücken der Kinder und deren Väter wie alle Gesetze der letzten Jahre.
Einzig die Männerpartei, die klar die gemeinsame Obsorge nach französischem Vorbild fordert. Doch die darf noch nicht mitreden da die Enquete jetzt im Juni stattfinden wird aber die Männerpartei im Oktober erstmalig in Wien kandidieren will. Schade dass nicht einmal ein Familienminister seiner Verantwortung nachkommt sich für das Familienrecht einzusetzen sondern defakto die Frauenministerin im alleingang so heikle Themen durchpeitscht.

Gast: Elisabeth
07.06.2010 21:34
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Modell gemeinsame Obsorge

Grundlage: Gemeinsame Obsorge mit etwa gleicher Beteilung der Väter und Mütter.
Jeder sagt wieviel Zeit er mit dem Kind verbringen kann und will. Ausgangslage ist 50 : 50!
Feststellung des finanziellen Kindesbedarfes und Verpflichtung beider ihn aufzubringen.
Z.B.
Kinderbedarf € 490.-. Kind bei Mutter 4 Tage und bei Vater 3 Tage bedeutet Mutter kommt für 210.- auf, Vater für 280.-.
Vater überweist an Mutter € 70.-
Je weniger sich also ein Elternteil ums Kind kümmern will, desto mehr muss es zahlen.
Es kann ja nicht sein, dass Elterteile, die ihre Kinder viel betreuen wollen und können genauso viel zahlen wie komplett abwesende.

Antworten Gast: derRufer_nachdemKindeswohl
08.06.2010 16:13
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Re: Modell gemeinsame Obsorge

...auch wenn ich Der Meinung bin, genau so ist es nicht umsetzbar, ist dieser Vorschlag sehr Diskussionswürdig. Will man wirklich etwas für die Kinder verbessern, muß man eben ungewohnte Wege durchdenken.
Viele Männerrechtsgruppen und auch Kinderrechtsgruppen wünschen sich da die gemeinsame Obsorge nach französischem Vorbild. (Derzeit undenkbar, weil Frauenorganisationen mehr am Inhalt von Fördertöpfen als am Wohl der Kinder interessiert sind und auch die Scheidungsindustrie stark beschnitten wird)
Auf jeden Fall gehört ein Weg gefunden den Kindern möglichst beide Eltern zu ermöglichen und das geht wie sich leider gezeigt hat nicht mit der Allmacht der Mütter, sondern nur mit geteilten Rechten und Pflichten. Ein Elternteil darf nicht nur zum Besucher degradiert werden (das schadet ihm im Ansehen vor dem Kind und damit auch der Entwicklung des Kindes). Volkswirtschaft rentiert sich das allemal. Der Weg führt aber auch nur über klare Regeln und Definitionen: Was sind die Rechte der Eltern? Was sind die Pflichten der Eltern? (Gleichbehandlung vorausgesetzt!) Was ist das Kindeswohl? Was sind die Sanktionen bei Zuwiderhandeln?
Nur so wird die Willkür ein Ende haben und eine Änderung für unsere Kinder erzielt werden können.

Antworten Gast: Petersfisch
08.06.2010 04:53
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Re: Modell gemeinsame Obsorge

Noch jemand, der sein Kind wie ein Postpaket behandeln möchte. Solche Eltern sind die Schlimmsten. Die keine blasse Ahnung haben, was es für ein Kind heißt, zwei Wohnsitze verkraften zu müssen - zwei Plätze, wo es Hausaufgaben machen soll, seine Bücher stehen hat, seine Spiesachen, wo es nicht die gewohnten Freunde hat etc. Selbst bei bestem Einvernehmen ist das einfach Stress (vom doppelten Kostenaufwand zu schweigen, denn das Kind wird nicht jedesmal mit dem großen Koffer von Mama zu Papa und zurück reisen wollen).

Antworten Antworten Gast: teilfamilie
10.06.2010 12:45
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Re: Re: Modell gemeinsame Obsorge

Absoluter Unsinn! Unser Sohn hat beispielsweise überhaupt kein Problem damit, zwischen dem Wohnsitz von Mutter und Vater zu wechseln. Der Kontakt zu seinen Eltern ist ihm wichtiger als ein vollständiges Spielzimmer. Das aktuell gewünschte Utensil wird einfach mitgenommen. Stressfaktor: null.

Antworten Antworten Gast: Ossi06
08.06.2010 13:08
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Re: Re: Modell gemeinsame Obsorge

Der Stress bei "Reserveonlelbesuchen" ist auch nicht kleiner und Kinder gewöhnen sich rasch an Situationen. Ob es nun mit Rucksack oder großen Koffer reist (den ohnehin der jeweilige Partner schleppt) macht auch null Unterschied. Das sind alles nur an den Haaren herbeigezogene Scheinargumente um die staatskomplizenhafte Väterabzocke weiter zu ermöglichen und die Väter wirkungsvoll aus den Erziehungsprozess fern zu halten. Pertersfisch, ich glaube SIE haben keine Ahnung dafür aber politische Absichten, zB als Alimentationsbegünstigte)lg

Gast: derRufer_nachdemKindeswohl
05.06.2010 20:22
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erschreckend geht's weiter

erschreckend auch, dass sich die Parteien so einig sind und gar nicht wirklich unterscheiden: Die ÖVP - die "Familienpartei" - hat sich schon ewig nicht für die Familie eingesetzt.
Einig sind sich alle - es soll (zum Schein) etwas getan werden - ändern soll sich nichts. Betroffene nicht mitreden lassen Kindeswohl zählt nicht (die können eh noch nicht wählen)
Die Grünen zeigen wie regierungsfähig sie geworden sind sie fordern G'schaftln für ihre eigenen Leute. Die roten hoffen, dass der Kelch so schnell wie möglich vorrüberzieht und dass sie als die siegreichen sich präsentieren können und die Blauen....? Ja die Blauen forden im Grunde das gleiche wie die Grünen nur nennen sie es anders. Dort soll halt einer den schwammigen, nicht definierten Begriff "Kindeswohl" bei Gericht verteidigen (nur das Entscheidungsrecht soll dennoch allein bei der Mutter verbleiben"

Oh Du armes Österreich.. - Oh- meine Kinder .. niemand steht Euch bei

Gast: DerRufer_nachdemKindeswohl
05.06.2010 20:12
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erschreckend diese

es soll eine Enquete geben und damit ja sich nichts ändern braucht kommen Vertreter der betroffenen Gruppen erst gar nicht zu Wort:
Warum werden nicht die Vertreter der Väterbewegung und der Kinderschutzvereine eingebunden?
Warum verlangt sogar eine Oppositionspartei (Grüne), dass der Zustand Frau kan tun und lassen was sie will - es soll sich gar nichts ändern - festgeschrieben werden?
Und warum verlangen die Grünen diese Schlichtungsstelle?
Die letzte Frage ist die leichteste: Das ist ihre Klientel - also wenn sie für die Jobs schaffen bringt das Stimmen bei der Wahl.
Das Kindeswohl bringt hingegen keine. Und Emmanzen verärgern wollen sie schon gar nicht. Denn da sie schon keine Grünthemen haben müssen sie die extrem linken Themen bemühen (Rechts steht für Patriarchat also müssen sie, da links, die Unterdrückung durch die Frauen fordern und fördern.)

Warum soll das nicht funktionieren mit der Gleichberechtigung im Spezialfall der gemeinsamen Obsorge? In anderen Ländern z.B. im gar nicht so kleinen Frankreich klappt es ja auch!
Obsorge gehört zu den Eltern - Besuchsrecht zu den Großeltern!
Aber das Kindeswohl, das Recht auf beide Elternteile und das Recht auf Familie steht hier im Weg. Familie! - ein Pfuiwort! Es wird ja seit schon Jahrzehnten versucht dieses Relikt aus der Steinzeit endlich auszumerzen und alles zu genderisieren und zu homogenisieren (homo steht hier für homosexuell - der einzig tolerierten Lebensform dieses Jahrhunderts)

Gast: Areopag
04.06.2010 22:39
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Österreichs kranke Eliten

Das unveräußerliche Menschenrecht der Kinder auf beide Eltern ist nicht verhandelbar.

Die Diskussion um die gemeinsame Obsorge zeigt wie krank dieses Land und seine Eliten sind.

Antworten Gast: emma
06.06.2010 20:29
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Re: Österreichs kranke Eliten

das REcht des Kindes auf beide Eltern nehmen dem Kind schon die Eltern selbst, weil bei streitigen Obsorgeverfahren in 80-90% der Fälle beide Eltern ziemlich gleich gestört sind.

Antworten Antworten Gast: Ossi06
08.06.2010 13:19
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Re: Re: Österreichs kranke Eliten

Also, wenn ich ein Recht habe und meine Mutter ist gestört so verliere ich es? Typisch weibliche (un)Logik. Das Recht des Kindes existiert in Wahrheit gar nicht, sondern nur das Recht der Frau und das Kind ist die billige Ausrede ihr alle Rechte zu zugestehen und den Mann zu entrechten und auszubeuten um angebliche finanzielle Schlechterstellung auszugleichen. Es geht den Frauen nur darum, ihren ungeliebten Ehemann zu entsorgen und mit seiner Brieftasche verheiratet zu bleiben. Kinder sind dabei nur Mittel zum Zweck. Bei einer Doppleresidenz des Kindes mit gleichen Rechten für beide Eltern und ohne Finanzausgleich würde sich die so gepriesene "Mutterliebe" wahrscheinlich schnell in Luft auflösen (ist eher Abschiebe-Großmutterliebe) und gestörte Racheaktionen würden wegen Sinnlosigkeit auch schnell ihr Ende finden. Und Kinderrechte wären dann auch plötzlich leichter und transparenter durchzusetzen.

areopagit
04.06.2010 18:16
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ObsorgePFLICHT nicht ObsorgeRECHT

Noch immer unbegreiflich für uns, als Familie mit sechs Kindern.
Warum ist immer die Rede von Obsorgerechten der Eltern und nicht von OBSORGEPFLICHTEN der Eltern.
Konsequenz ist natürlich auch die Wahrnehmung von Rechten durch BEIDE ELTERNTEILEN.

Gast: Elisabeth
04.06.2010 09:08
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verpflichtende gemeinsame Obsorge

gleiche Rechte und Pflichten wenn es ein Elternteil wünscht. Ausgangslage gleiche Betreuungszeiten und Kostenaufteilung. Wenn sich ein Elternteil nicht so einbringen kann/will, muss er dem anderen für die Kindesbetreuung anteilig etwas zahlen. Sonst natürlich nichts! Bei 50 zu 50 zahlt keiner was dem anderen und es gibt nichts mehr zum Erpressen oder streiten!

Antworten Gast: emma
06.06.2010 20:31
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Re: verpflichtende gemeinsame Obsorge

gleiche Betreuungszeiten sind Illusion, wenn die Eltern nicht gemeinsam leben. 50-50 Aufteilungen dienen meistens nur den Zwecken der Eltern, ob das Kind wie ein Nomade leben möchte, darüber haben sich letztere eher keine Gedanken gemacht.

Antworten Gast: Kritiker
04.06.2010 10:08
1 0

Sind wir am Bazar?!?!

NEIN zu gleichen Rechten und Pflichten, die leider Gottes oft nur von der Laune der Frau abhängen!!!

Was Sie uns elegant verschweigen: Der Mann zahlt auf jeden Fall Unterhalt und darf oft genug den eigenen Nachwuchs nicht sehen. Es geht also in Wahrheit allein um das Umgangsrecht und darum, daß der Vater jederzeit entsorgt werden kann.

Entweder es ist von vornherein fix, daß der Mann als Vater auch ernst genommen wird, oder jede Gesetzesänderung ist zum Krenreiben.

Daher mein Vorschlag: Das Recht auf Obsorge und regelmäßigen Besuch wird an die finanzielle Verpflichtung gekoppelt. Wenn die Mutter nicht will, daß der Vater das Kind sieht, soll der nicht dafür zahlen - denn schließlich hat er nichts davon!

!!!Es ist pervers bis dorthinaus, daß diese Dinge rechtlich getrennt betrachtet werden!!!

Antworten Antworten Gast: matt03
05.06.2010 11:01
0 0

Re: Sind wir am Bazar?!?!

Damit würden Sie die Kinder bestrafen,so geht das sicher nicht.

Antworten Antworten Antworten Gast: ossi06
08.06.2010 13:25
0 0

Re: Re: Sind wir am Bazar?!?!

Ich kann diese Forderung verstehen. Aber die "Bestrafung" der Kinder wird durch die "Mutter" durchgeführt, wenn sie sich an die Rechte des Anderen halten würde, gäbe es keine "Bestrafung". Aber Rechte von Männern können straffrei (selbst bei OGH-Entscheidungen) ignoriert werden, siehe Fall Evangelos, daher erkennen wir daß Männerrechte maximal auf dem Papier existieren aber nicht in der Praxis!lg

Antworten Antworten Gast: Ätz
04.06.2010 22:34
0 0

Re: Sind wir am Bazar?!?!

Sie betrachten Kinder als Mietgegenstände, für die man nur Miete zahlt, wenn man sie benutzen kann. Ihr Problem. Hoffentlich haben Sie keine. Wenn doch, werden Sie hoffentlich die Früchte Ihrer Verblendung ernten müssen.

Gast: B
04.06.2010 08:58
1 1

wen interessiert

was die unnötigen grünen absondern?

Antworten Gast: Udo
04.06.2010 11:51
0 0

Mich und so manchen anderen.

Ihre Posts hingegen interessieren niemand. Wenn Sie die Grünen nicht leiden können (dies ist Ihnen unbenommen), brauchen Sie die Seiten mit Artikel über die Grünen ja nicht aufrufen ...

Gast: gastvater
04.06.2010 08:12
0 0

oh Österreich

... und wieder wird etwas "nicht" umgesetzt werden, was der EMRGH in seinen Urteilen
vorgibt - nämlich ein Ende der Diskriminierung
der Väter von unehelichen Kindern.

Vätern die Obsorge zu verweigern ist nicht legal!

Wann wird das endlich begriffen......

Antworten Gast: Na und?
04.06.2010 10:11
1 0

Re: oh Österreich

Solange Männer noch die SPÖ wählen, wird sich auch nichts ändern. Der Emanzentrupp dieser Partei sieht es als seine Lebensaufgabe, Männer als pervers, als Schläger und schlechte Menschen hinzustellen.

Es war nicht umsonst die SPÖ, die voriges Jahr die Abtreibungsparty im Wiener Rathaus veranstaltet hat...

Gast: Na und?
04.06.2010 07:39
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Immer wieder zeigt sich...

...daß es heutzutage gesellschaftspolitisch völlig korrekt ist, Männer als Menschen zweiter Klasse zu behandeln.

Warum?

Ganz einfach: Wie wäre es mit "Kein Obsorgerecht - keine Unterhaltspflicht"?!?!?

Die Rechtslage in Österreich ist eine Schweinerei. Genau deshalb die Geburtenarmut, da von rechts wegen Kinder für Männer keinen Lebensinhalt mehr darstellen sondern eher ein Armutsrisiko!!!

(Und natürlich lebt ein ganzer Industriezweig von Scheidung, Gutachten, Rechtsstreitigkeiten.)

Gast: jubileee
03.06.2010 20:28
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Problem liegt an der Sorglosigkeit

diese Sorglosigkeit und Unbekümmertheit darf aber nicht den Jungen angelastet werden, sondern ist ausdruck einer verfehlten medien politik und Mangel an Respekt vor Älteren.

Die Jungen glauben heute, die Weisheit gepachtet zu haben. Meinungen und urteile der Eltern und älteren werden beiseite gewischt.

Eigentlich müssten Standesämter (v.a. Männer) vor den Risiken und Folgen ihres fortpflanzerischen Tuns warnen.

Die nachlässigkeit und das versäumnis, beizeiten sich abzusichern und Vorsorge zu schaffen, lässt dann viele verzweifeln, wenn Weibchen nicht mehr mitspielt und sich mitsamt dem Kinde davonmacht.

Es sei ALLEN Jungen Männern gesagt: wenn die Frau erstmal Kind hat, bist Du in der Zahlpflicht. Denn - etngegen aller feministischen medien,-und Politikberichten wird Mann immernoch als verantwortlich für das Wohl der frau+kind betrachtet - und von Gerichten knallhart in Unterhaltsurteile gemünzt, umgesetzt!!!

Also - Vorsicht ist die Mutter des Handelns!!!

 
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