Nach einem Treffen von Kanzler Werner Faymann mit Vizekanzler Josef Pröll war der Weg frei: Die Transferdatenbank für Sozialleistungen und Förderungen wird vom Bund ab 2011 eingeführt, die Länder sollen nach dem Etappenplan bis 2012 folgen. Wenn sich Länder weigern, droht ihnen der Bunde mit einem Verfassungsgesetz. Zugleich ist damit der Weg für den Beschluss der Mindestsicherung Anfang Juli frei.
1 Was soll die Transparenzdatenbank bringen?
Via Internet soll jeder Betroffene (Einzelpersonen beziehungsweise Firmen) abfragen können, wie viel Geld ihm pro Monat aus Nettoeinkommen und Sozialleistungen der öffentlichen Hand bleibt und wie viel er Steuern und Abgaben zahlt. Umgekehrt kann der Bund die gesammelten und anonymisierten Daten für bestimmte Bereiche (etwa Familienförderung) abfragen, aber nur nach Regierungsbeschluss.
2 Woran spießte sich die Umsetzung in der Koalition zuletzt?
Der Konflikt zwischen SPÖ und ÖVP tobte um die Einbindung der Länder und Gemeinden in diese Datenbank. Deren Zweck ist ja, einen Überblick über alle Sozialleistungen und Förderungen zu erhalten. Die Leistungen auf Bundesebene sind ohnehin gut erfasst. Nach der SPÖ-ÖVP-Einigung am Montag soll die Datenbank für den Bund ab 2011 kommen, für die Bundesländer bis Anfang 2012.
3 Welche Rolle spielte in diesem Zusammenhang die ab September geplante Mindestsicherung?
Eine ganz entscheidende. Die ÖVP machte ihre Zustimmung zur Mindestsicherung von 744 Euro netto im Monat von der Einführung der Transparenzdatenbank abhängig. Entsprechende Vereinbarungen gab es bereits Anfang März bei der Regierungsklausur in Graz. Bei der Mindestsicherung wurde die Zeit für einen Beschluss im Nationalrat schon knapp. Morgen, Mittwoch, soll die Mindestsicherung im Sozialausschuss des Parlaments behandelt werden, Ende kommender Woche dann im Nationalratsplenum. Ohne Parlamentsbeschluss in der ersten Juli-Woche ist die Mindestsicherung ab September 2010 endgültig geplatzt.
4 Gibt es noch andere Hürden auf dem Weg zur Mindestsicherung?
Ja. Sie muss in allen Landtagen ebenfalls beschlossen werden, was inzwischen nur in zwei von neun Bundesländern (in Wien erfolgte der Beschluss im Gemeinderat in der Vorwoche, in Niederösterreich ist er für Donnerstag dieser Woche im Landtag vorgesehen) sicher ist. Möglich ist und in einigen Bundesländern überlegt wird, dass die Mindestsicherung bei einem Beschluss im Herbst rückwirkend mit 1. September ausbezahlt wird.
5 Ist mit der am Montag erfolgten Einigung der Regierungsspitze die Einführung einer Transparenzdatenbank schon sicher?
Nein. Rein rechtlich betrachtet handelt es sich dabei lediglich um einen politischen Pakt im Gegenzug zur Mindestsicherung. Um koalitonsintern eine höhere Verbindlichkeit zu gewährleisten, soll heute, Dienstag, im Ministerrat eine Punktation verabschiedet werden. Im Nationalrat wird dann Anfang Juli ein sogenannter Entschließungsantrag mit dem gesetzlichen Ja zur Mindestsicherung beschlossen. Ein Entschließungsantrag ist formal gesehen aber nur eine Art Absichtserklärung. Politisch wäre bei einem Platzen des Pakts zur Transparenzdatenbank jedoch das Koalitonsklima arg belastet.
6 Wäre ein Beschluss nach dem Sommer möglich?
Ja. Allerdings könnte die Mindestsicherung dann frühestens Anfang des kommenden Jahres eingeführt werden, was Experten ohnehin für einen realistischeren Termin halten.
7 Welche Folgen hätte ein Scheitern der Transparenzdatenbank?
Vom Zeitablauf her hätte dies derzeit noch keine Konsequenzen. Denn der eigentliche Gesetzesbeschluss erfolgt frühestens heuer im Herbst, die technische Umsetzung ebenfalls.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29. Juni 2010)
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