Geheime private Parteispenden weiterhin möglich

Private Parteispenden weiterhin ungestraft möglich
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Keine Transparenz gibt es weiterhin bei Parteispenden in der kommenden Transparenz-Datenbank. In Deutschland und Großbritannien gibt es eine verpflichtende Spenden-Offenlegung.

Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben zwar zugesagt, dass staatliche Parteienförderungen in der geplanten Transparenzdatenbank enthalten sein werden. Wie viel Geld die Parteien vom Staat bekommen, ist hierzulande aber ohnehin genau geregelt. Keine Transparenz herrscht hingegen bei privaten Zuwendungen: Die Parteien können ungestraft Spenden in jeder Höhe von Lobbyisten und Wirtschaftstreibenden entgegennehmen, ohne diese öffentlich zu deklarieren. Anders in Deutschland und Großbritannien, wo die Namen der Großspender offengelegt werden müssen.

Der Politologe Hubert Sickinger hat in Sachen Parteienfinanzierung einen Vergleich zwischen Österreich, Deutschland und Großbritannien für das Jahr 2008 aufgestellt. Dabei zeigt sich, dass sich das staatliche Parteienförderungssystem in Österreich durchaus sehen lassen kann: Insgesamt fast 137 Millionen Euro haben Bund, Länder und Gemeinden den Parteien 2008 zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2010 erhalten die Parteien sogar rund 171,2 Millionen Euro an staatlicher Förderung (inklusive Klubförderung und Parteiakademien, exklusive Parlamentsmitarbeiter und Wahlkampfkostenrückerstattung).

Die fast 137 Millionen von 2008 entsprechen laut Sickinger in etwa auch der direkten staatlichen Parteienförderung im ungleich größeren Deutschland: 133 Millionen Euro flossen dort auf Bundes- und Landesebene an die Parteien. Minimal dagegen die Zuwendungen in Großbritannien, wo der Staat nur 2 Millionen Pfund (2,24 Millionen Euro) für politische Programmarbeit aller Parteien springen ließ.

Unterstützung für Partei-Organisationen

Dazu gibt es in allen drei Ländern unterschiedlich hohe Zuschüsse für die politische Arbeit der Parteien, wobei es sich die österreichischen Politiker in Summe recht komfortabel eingerichtet haben: Wie in Deutschland gibt es hierzulande Unterstützung für Parteiakademien, Parlamentsklubs und Parlamentsmitarbeiter. Diese Förderungen sind im zehnmal größeren Deutschland deutlich höher als in Österreich: Die Bundestagsfraktionen erhielten 2008 beispielsweise 68,4 Millionen Euro, die österreichischen Parlamentsklubs 15,6 Millionen Euro.

Allerdings haben sich die österreichischen Parteien noch eine zusätzliche staatliche Unterstützung für Wahljahre einfallen lassen: die "Wahlkampfkostenrückerstattung", 2008 betrug sie 13,3 Millionen Euro. Vergleichsweise mager dagegen die Förderung in Großbritannien: Parteiakademien erhalten kein Geld und Fraktionsförderung gibt es nur für die Opposition (im Unterhaus waren das 2008; 2009 6,88 Millionen Pfund beziehungsweise 7,69 Millionen Euro).

Großbritannien und Deutschland Vorbilder

Unvergleichlich schärfer sind in Großbritannien und vor allem in Deutschland die Transparenzbestimmungen: Parteispenden ab 10.000 Euro müssen in Deutschland unter Angabe des Spenders offen gelegt werden. In Großbritannien liegt diese Schwelle bei 5.000 Pfund (5589 Euro), auf Wahlkreisebene ist die Offenlegung schon ab tausend Pfund (1118 Euro) verpflichtend. Verstöße gegen die Transparenzbestimmungen werden mit Geldstrafen (in Deutschland das Zwei- bis Fünffache der Spendensumme) und im Extremfall sogar Haftstrafen (bis zu drei Jahre) geahndet.

In Österreich sind dagegen anonyme Parteispenden derzeit in beliebiger Höhe möglich. Vorgesehen ist nur, dass die Parteien Spenden über 7260 Euro an den Rechnungshofpräsidenten melden, der diese Angaben jedoch unter Verschluss halten muss. Diese Listen sind außerdem lückenhaft, denn Sanktionen bei unvollständigen Angaben gibt es nicht. Auch eine Rechnungshof-Kontrolle der Spenden ist nicht vorgesehen.

Die Rechenschaftsberichte, die von den Parteien jährlich vorgelegt werden müssen, sind in Österreich ebenfalls lückenhaft: Während die deutschen Parteien auch die Finanzen ihrer Landes- und Kreisverbände offenlegen müssen, gibt es in Österreich nur einseitige Kurzbilanzen der Bundesparteien. Landesparteien und Teilorganisationen (etwa die ÖVP-Bünde) werden nicht erfasst.

(APA)

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