Kein Budget vor Landtagswahlen - Juristen sehen Verfassungsbruch

Kein Budget Landtagswahlen
Kein Budget Landtagswahlen(c) APA (GEORG HOCHMUTH)
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Finanzminister Pröll will erst am 9. Dezember die Zahlen für 2011 herausrücken. Die Opposition spricht von "Feigheit" und Arbeitsverweigerung. Experten sagen, Pröll Verhalten würde Verfassungsbestimmungen verletzen.

Wien (maf).Jetzt ist es fix: Die Regierung wird das Budget dieses Jahr nicht zeitgerecht vorlegen. Entgegen den eindeutigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen, die eine Budgetrede spätestens am 22. Oktober vorsehen, wird Finanzminister Josef Pröll den Haushalt für das Jahr 2011 erst am 9. Dezember im Parlament präsentieren. Dies haben Pröll und Bundeskanzler Werner Faymann in einem Brief an Parlamentspräsidentin Barbara Prammer angekündigt, die am Freitag in der Präsidiale die Klubchefs aller Parteien darüber informierte.

Begründet wird die Verschiebung mit den „komplexen und umfangreichen Vorarbeiten“ für das Budget, bedingt durch die Notwendigkeit der Budgetkonsolidierung und die Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklungen. Faymann und Pröll ersuchen daher Präsidium und Fraktionen des Parlaments um Kooperation hinsichtlich der Termingestaltung.

Geht es nach der Regierung, so wäre nämlich ein zeitgerechtes Inkrafttreten des Budgetgesetzes mit 1. Jänner durchaus machbar. Der Zeitplan wäre allerdings denkbar knapp: Debatte und Beschlussfassung in Nationalrat und Bundesrat müssten innerhalb von drei Wochen abgewickelt werden.

„Feigheit“, „Arbeitsverweigerung“

Die Opposition schäumt ob der Verschiebung – von Kooperationsbereitschaft kann keine Rede sein. Die grüne Parteichefin Eva Glawischnig sprach von einem „abenteuerlichen Fahrplan, der eigentlich ein Gewaltakt sei. Im Nationalrat müsste man das Budget bis Weihnachten durchpeitschen, der Bundesrat müsste zwischen Weihnachten und Silvester tagen. Die grüne Parteichefin attestierte der Regierung Feigheit, vor den Landtagswahlen im Herbst mit der Budgetwahrheit herauszurücken. Auch FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache zeigte sich in einer Aussendung über die „Arbeitsverweigerung“ der Regierung empört. Die FPÖ werde daher mit den anderen Oppositionsparteien in Kontakt treten, um eine Sondersitzung des Nationalrats zum Thema Budget zu initiieren. Zudem appelliert Strache an den Bundespräsidenten „als obersten Hüter der Verfassung, hier ein Machtwort zu sprechen“.

Das BZÖ will gleich eine ganze Reihe von Sondersitzungen des Parlaments im Sommer. Josef Pröll solle eine Reiserücktrittsversicherung für seinen Sommerurlaub abschließen, empfiehlt Parteichef Josef Bucher dem Finanzminister. Pröll und Faymann würden „Grauslichkeiten“ planen und die Menschen bis nach den Landtagswahlen vertrösten, so seine Vermutung über den Grund der Verzögerung.

Selbst Parlamentspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) geht auf vorsichtige Distanz zur Regierungslinie. Die Verspätung sei „nicht erfreulich“, die Opposition habe „gute Gründe, zornig zu sein“. Sie erwartet von der Regierung „ein wenig Flexibilität“ – sprich: eine etwas frühere Budgetrede. Denn der Nationalrat benötige ausreichend Zeit für die Behandlung der Materie: „So ein wichtiges Budget wie 2011 kann man im Parlament nicht rübernudeln.“

Juristen kritisieren Regierung

Einig sind sich die Verfassungsexperten: Sie halten die verspätete Vorlage des Budgets für klar verfassungswidrig. Die Verpflichtung, den Entwurf für das Bundesfinanzgesetz zehn Wochen vor Beginn des betroffenen Finanzjahres vorzulegen, sei „klar und deutlich“, erklärte Verfassungsrechtler Heinz Mayer.

Sein Kollege Theo Öhlinger spricht von einer „Missachtung des Parlaments“, und auch Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk meinte, eine Vorlage am 9. Dezember „entspricht nicht den Ordnungsvorschriften der Verfassung“.

Sanktionen für eine Verletzung der Verfassungsbestimmungen sind freilich keine vorgesehen. Theoretisch hätten die Abgeordneten das Recht, selbst einen Initiativantrag für ein Budget einzubringen. Dafür fehlen dem Parlament aber die personellen und organisatorischen Voraussetzungen. Außerdem benötigt auch ein derartiger Initiativantrag eine Mehrheit im Parlament – könnte also nur von den Koalitionsparteien selbst kommen.

APA

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.07.2010)

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