Holocaust-Leugner Gerd Honsik wieder vor Gericht

Gerd Honsik
Gerd Honsik(c) AP (Ronald Zak)
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Nach einer Strafmilderung wegen der Veröffentlichung der Zeitschrift "Halt!" werden zwei Bücher Honsiks zum Gegenstand eines neuen Prozesses. Im mildesten Fall drohen Honsik in Summe vier Jahre Haft.

Der Holocaust-Leugner Gerd Honsik muss sich Dienstag neuerlich wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor einem Wiener Schwurgericht verantworten. Zwar wurde der mittlerweile 68-Jährige im April 2009 für zahlreiche, im Zeitraum 1997 bis 2003 von ihm veröffentlichte Ausgaben der Zeitschrift "Halt!" im Wiener Straflandesgericht schuldig bekannt. Doch das Wiener Oberlandesgericht (OLG) reduzierte vor vier Monaten die dafür verhängte Strafe von fünf auf vier Jahre Haft. Die Anklagebehörde macht nun in einer separaten Verhandlung zwei Bücher Honsiks zum Prozessgegenstand.

Die inkriminierten Werke "Schelm und Scheusal" und "Der Juden Drittes Reich" waren bereits Inhalt der Anklage im vorangegangen Prozess gewesen, wurden damals jedoch zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen ausgeschieden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erfüllen sie eindeutig den Tatbestand des § 3g Verbotsgesetzes. Theoretisch wäre es aber möglich, dass selbst bei einem Schuldspruch keine Strafe ausgesprochen wird, falls das Schwurgericht zur Überzeugung gelangt, dass für die beiden Bücher und die "Halt!"-Ausgaben eine vierjährige Freiheitsstrafe ausreicht. Das Gericht hat auf das seit Anfang März rechtskräftige Urteil vom Vorjahr Bedacht zu nehmen.

Eineinhalb Jahre für "Freispruch für Hitler?"

Honsik war bereits im Jahr 1992 auf Basis seines Buchs "Freispruch für Hitler?" von Wiener Geschworenen wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingt verurteilt worden. Statt die Strafe anzutreten, setzte er sich während des offenen Rechtsmittelverfahrens nach Spanien ab.

Dort blieb er 15 Jahre unbehelligt und festigte weiter seinen Ruf als führender Publizist der rechten Szene, indem er in seiner Zeitschrift "Halt!" weiter nationalsozialistisches Gedankengut verbreitete, die Existenz von Gaskammern infrage stellte und den Holocaust bezweifelte. Im August 2007 wurde er mit europäischem Haftbefehl bei Malaga festgenommen, ausgeliefert und - nach Verbüßung seiner offenen Strafe - für sein "Wirken" in Spanien neuerlich angeklagt.

(APA)

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