Österreichs Staatsanwälte: Ankläger unter Verdacht

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oesterreichs Staatsanwaelte Anklaeger unter(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Quälend lange Verfahren und zu viel Rücksicht auf Politiker: Die Staatsanwälte kommen nicht mehr aus den negativen Schlagzeilen. Doch nicht an allen Versäumnissen sind sie schuld.

Das Büro von Alexander Marchart misst etwa dreieinhalb mal sechs Meter. Darin stehen ein großer Schreibtisch, eine kleiner Tisch mit drei Sesseln, ein Wandschrank, zwei Grünpflanzen und ein Ventilator. Dominiert wird der Raum aber von den Aktenordnern, die überall herumstehen. Ein Teil ist auf dem Schreibtisch gruppiert, ein größerer Teil ruht in etwa zehn Pappkartons am Boden, der Rest wurde einfach an die Wand gelehnt. Wie kleine Marterln stehen die Ordner da, vollgestopft mit Papier, eine ständige Mahnung, dass endlich etwas weitergehen soll.

Alexander Marchart ist Staatsanwalt in Wien. Er betreut weder den Fall Buwog noch die Meinl-Kalamitäten, auch nicht die Millionenklagen gegen die Bank Medici. Seine Hauptbeschäftigung ist ein Verfahren, das aus den Schlagzeilen verschwunden ist: die Causa Y-line, anhängig seit 2002. Die Ermittlungen rund um die Millionenpleite des einstigen Softwareanbieters sind längst eine Materialschlacht, mit der sich nun schon der vierte Ankläger beschäftigt. Was man hier sehe, sei nur ein Teil der Unterlagen, sagt Marchart. „Insgesamt sind das sicher schon 500Ordner.“

Zu gewinnen gibt es für den jungen Staatsanwalt in diesem Fall gar nichts mehr. Nach fast zehnjähriger Dauer gilt Yline schon vor einer allfälligen Prozesseröffnung als Justizskandal. Ein Staat, der seinen Bürgern Rechtssicherheit bieten will, darf weder die Geschädigten noch die Verdächtigen so lange schmoren lassen.

Inkompetent und überfordert. Diebe, Mörder, Bankräuber und Heiratsschwindler werden in Österreich relativ flott angeklagt und verurteilt. Bei Tätern im Nadelstreif kann es anscheinend nicht langsam genug gehen. Gehören auch noch Politiker zum Kreis der Verdächtigen, ziehen sich die Verfahren noch quälender in die Länge. Der berechtigte Frust über diesen Zustand entlädt sich derzeit fast ausschließlich über die Staatsanwälte. Sie seien inkompetent, träge, überfordert und feige im Umgang mit prominenten Delinquenten. Eine ganze Berufsgruppe steht unter Generalverdacht, in der aktuellen Diskussion gilt der Grundsatz: „Im Zweifel gegen die Ankläger.“

Ist das gerecht? Oder liegt es hauptsächlich an den Rahmenbedingungen, wenn heimische Staatsanwälte im direkten Vergleich mit deutschen Kollegen einen ziemlich patscherten Eindruck hinterlassen, wie etwa in der Causa Hypo Alpe Adria?

Krise und Reform. Dass derzeit so viele große Verfahren in den Warteschleifen hängen, hat im Wesentlichen zwei Gründe: Die Wirtschaftskrise und die Strafprozessreform aus dem Jahr 2008. Fälle wie die Buwog/Immofinanz und die Kärntner Hypo kamen nur ans Licht, weil die Krise alle schützenden Fettpolster in den Bilanzen auffraß. Irgendwann war der Punkt erreicht, an dem sich die seltsamen Geschäftspraktiken nicht mehr verbergen ließen. Fast zeitgleich verpasste sich die heimische Justiz eine Runderneuerung. Mit der Prozessreform wurde die Funktion des Untersuchungsrichters abgeschafft, Ermittlungsbehörde ist seither die Staatsanwaltschaft. Das dortige Personal wurde zwar aufgestockt, trotzdem reicht es bei Weitem nicht. Die „Süddeutsche Zeitung“ hat kürzlich eine Vergleichsrechnung angestellt: In Österreich kommen auf 100.000Einwohner 2,6Staatsanwälte, in Deutschland (dessen Justizsystem sehr ähnlich funktioniert) sind es 6,2. Eine von der Regierung in Aussicht gestellte Personalaufstockung werde die Situation nicht entschärfen, sagte Staatsanwältepräsident Gerhard Jarosch vor Kurzem in einem „Presse“-Interview. „Es wird nicht reichen, um eine wirklich drastische Verfahrensbeschleunigung zu erreichen.“

In Deutschland und in der Schweiz sei es üblich, dass die Kollegen bei größeren Causen ein Team bilden, sagt ein Wiener Staatsanwalt. „Dann kann man sich die Arbeit aufteilen, und es steht nicht alles, nur weil einer auf Urlaub ist.“ Außerdem müsse dort nicht jedes Detail mithilfe von Gutachten geklärt werden. „Da gibt es Amtssachverständige, die sehr viel Zeit und noch mehr Geld sparen.“

Teure Gutachter. Zugekaufte Gutachten sind teuer. Für seine 23-seitige Expertise in der Causa Meinl stellte der Steuerberater Thomas Havranek rund 600.000Euro in Rechnung. Der Rechtsstaat profitiert von dieser Ausgabe leider nicht, weil Havranek kurz nach Fertigstellung wegen Befangenheit abberufen wurde. Ein neues Gutachten ist seit einem halben Jahr in Auftrag, aber noch nicht fertig. „Bei den Personalkosten wird eisern gespart“, sagt der Staatsanwalt, „und die Nebenkosten sind völlig egal.“

Bloß gut, dass die meisten Kollegen noch nie auf Betriebsbesuch bei der Bundesanwaltschaft in Bern waren; sie würden vor lauter Neid in ihren Talar schluchzen. Während sich die Österreicher mehr oder weniger flott durch Papierberge wühlen, drücken die Schweizer für das gleiche Ergebnis ein paar Tasten auf der Computertastatur: In einer Kooperation mit Microsoft werden einfach alle Akten eingescannt und verschlagwortet.

Die schlechten Arbeitsbedingungen erklären viel, aber nicht alles. Den Rest kann Wolfgang Mekis beisteuern, früher Richter, jetzt Rechtsanwalt und dazwischen mehr als 20Jahre lang Staatsanwalt. Seine Erfahrungen in der Anklagebehörde sind geeignet, sensibleren jungen Kollegen die Lust auf Widerborstigkeit zu nehmen. Ende der 1980er-Jahre hatte Mekis in einer brisanten Causa gegen den damaligen Verteidigungsminister Robert Lichal ermittelt. Es ging um einen angeblich zu teuren Munitionseinkauf bei Oerlikon-Bührle in der Schweiz. Der Fall galt wegen der Promibeteiligung als „clamoröse Causa“, wie Juristen das nennen. Es galt also Berichtspflicht nach oben. Doch Mekis sah Gefahr im Verzug und ordnete ohne Rücksprache ein paar Hausdurchsuchungen an. Die Folge: Gegen den Staatsanwalt wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet. „Außerdem war ich den Akt los, und zwar mit der Begründung, dass gegen mich ja ein Disziplinarverfahren läuft“, erzählt Mekis. Er gab daraufhin eine Pressekonferenz und beschwerte sich in aller Öffentlichkeit. Heute muss er schmunzeln, wenn er an die eigene Frechheit denkt. „Beruflich bist du natürlich tot, wenn du so etwas machst.“

Auf Verdacht gehorsam. Im vertraulichen Gespräch mit Staatsanwälten wird nur selten über das Weisungsrecht des Justizministeriums geklagt; damit könne man leben, heißt es. Ein viel größeres Hindernis seien die verpflichtenden Vorhabensberichte in allen halbwegs wichtigen Causen. Im günstigsten Fall kostet das brave Reportieren via Oberstaatsanwaltschaft ans Ministerium bloß Zeit. Doch meistens geht unterwegs auch jede Menge Mut verloren. „Die Vorgesetzten entscheiden über die Karriere, natürlich gibt es da vorauseilenden Gehorsam“, sagt der pensionierte Wiener Staatsanwaltschaft Erich Müller.

Auf dem Berichtsweg kam ihm seinerzeit ein Fall abhanden, der – bei etwas früherer Behandlung – sehr viel Unheil hätte verhindern können. Müller war 1994 den seltsamen Karibik-Geschäften der Bawag auf der Spur. Leider habe man ihn nicht weiterarbeiten lassen, klagt Müller. „Die Botschaft aus dem Ministerium war: Es ist kein Schaden eingetreten, also brauchen wir nicht ermitteln.“

Wolfgang Swoboda, Leiter der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, kritisierte die Berichtspflicht in einem Gastkommentar vor Kurzem als Verstoß gegen die Prinzipien der Rechtslehre. Dass prominente Verdächtige anders behandelt würden als nichtprominente, sei ein fatales Signal. „Wie soll die Bevölkerung Vertrauen fassen, dass nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch vor dem Staatsanwalt alle gleich sind, wenn es die Politik als ihr Repräsentant nicht fertigbringt?“ Laut Swoboda kann so ein Vorhabensbericht auf bis zu acht Schreibtischen liegen, bevor er endlich im Ministerbüro landet und dort auf Erledigung wartet. Unterwegs passiert mitunter so einiges: Die Medien bekommen Wind von Details, Verdächtige werden gewarnt und können vor der Hausdurchsuchung noch schnell belastendes Material wegräumen, geplante Ermittlungsschritte werden von irgendeiner Instanz für unklug befunden und abgesagt.

Staatsanwälte sind zwar unkündbar, aber sie haben auch nur einen möglichen Arbeitgeber. Wer es sich innerhalb des Systems verdirbt, kann sehr schnell auf dem Karrierenebengleis landen. Eine schlechte Beurteilung durch den Behördenleiter im Personalakt genügt, schon ist es vorbei mit den Perspektiven. Erzählt wird von Kollegen, die plötzlich nur noch juristisch uninteressanten Kleinkram erledigten und in Diskussionen über allfällige Beförderungen einfach nicht mehr vorkamen. Der relativ enge Aufstiegskorridor in der Justiz sei auch schuld daran, dass sich unter den Wirtschaftsstaatsanwälten wenig fachliche Expertise bilden könne. „Wer einen schwierigen Fall gut macht, wird relativ schnell befördert“, erklärt ein Staatsanwalt. „Die Oberstaatsanwaltschaft und die Generalprokuratur sind dauernd auf der Suche nach jungen Talenten.“ Georg Krakow etwa, von vielen Seiten gelobter Staatsanwalt in der Causa Buwog, wechselte kurz nach Prozessende – gemeinsam mit der Bawag-Richterin Claudia Bandion-Ortner – ins Justizministerium. Dabei sei Erfahrung wichtiger als jeder Kurs im Bilanzlesen. „Wer einmal die Bawag gemacht hat, muss sich vor dem nächsten großen Fall nicht mehr fürchten“, sagt ein Experte.

Die Justizministerin sah sich in den vergangenen Monaten immer lauter werdender Kritik ausgesetzt und hat nun gehandelt. Oder besser: Sie hat angekündigt, dass demnächst gehandelt werden wird. Ein Fünf-Punkte-Programm soll die Justiz wieder mobiler machen (die „Presse“ berichtete). Wichtigestes Vorhaben: An den vier Oberlandesgerichten sollen Wirtschaftskompetenzzentren mit insgesamt 40 Staatsanwälten entstehen.

"Keine bessere Lösung". Auf ihr Weisungsrecht will Bandion-Ortner allerdings nicht verzichten, obwohl sie als Richterin noch dagegen gekämpft hat. „Es gibt keine bessere Lösung. Das jetzige System ist so gut, dass es keinen Missbrauch geben kann“, findet die Ministerin. Nichts ändern werde sich auch an der Berichtspflicht in Fällen von öffentlichem Interesse. Im Hinblick auf eine einheitliche Rechtsanwendung sei dies sinnvoll.

1500 Anzeigen. Von der Berichtspflicht während der Ermittlungen ausgenommen ist derzeit nur die 2009 eingerichtete Korruptionsstaatsanwaltschaft. Doch in der Wiener Universitätsstraße5 gibt es dafür andere Probleme. Sieben Staatsanwälte mussten sich im Vorjahr um nicht weniger als 1500Anzeigen kümmern. Jeder Miniamtsmissbrauch landet dort, wo eigentlich die ganz großen Fische gefangen werden sollten. Änderungen bei der Zuteilung oder mehr Personal sind derzeit aber nicht geplant.

Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser, Beschuldigter in der Buwog-Affäre, soll laut Bandion-Ortner demnächst einvernommen werden. Sie wisse zwar nicht wann, doch „es gibt einen Termin“. Grassers Aussage wird jedenfalls keinen Tag zu früh erfolgen. Die Ermittlungen gegen ihn laufen immerhin schon seit Oktober 2009.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.08.2010)

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