Ab morgen: Mindestsicherung und Fußfessel

morgen Mindestsicherung Fussfessel
morgen Mindestsicherung Fussfessel(c) APN (Rumpenhorst)
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Mit 1. September treten mehrere Großprojekte in Kraft: die Mindestsicherung, die Ärzte-GmbH und die elektronische Fußfessel. Die Mindestsicherung startet aber nur in drei Bundesländern pünktlich.

Mindestsicherung, Ärzte-GmbH, elektronische Fußfessel und Solarium-Verbot für Jugendliche: Am Mittwoch treten mehrere Neuregelungen in Kraft.

Die Mindestsicherung soll die Sozialhilfe in den Ländern harmonisieren. Sie war lange umkämpft und startet auch entsprechend holprig. Nur in drei Bundesländern wird das Zieldatum 1. September eingehalten: in Wien, Niederösterreich und Salzburg. Die anderen Länder folgen in den kommenden Monaten, teils mit rückwirkender Einführung, teils erst mit 2011. In der Steiermark ist sogar noch völlig unklar, wie die Leistung ausgestaltet wird.

Die Mindestsicherung wird 744 Euro betragen, für Paare 1116. Im gleichen Haushalt lebende Kinder erhalten mindestens 134 Euro. Integriert ist ein 25-prozentiger Wohnkosten-Anteil, der wegfällt, wenn der Bezieher über eine eigene Wohnung verfügt oder etwa bei Verwandten kostenlos lebt.

Hundstorfer: "Großer sozialpolitischer Fortschritt"

SP-Sozialminister Rudolf Hundstorfer sprach am Dienstag von einem "großen sozialpolitischen Fortschritt". Mit der Mindestsicherung komme es zu einer Harmonisierung der Sozialhilfe und mehr Transparenz im Sozialhilfewesen. Der Minister wies auch darauf hin, dass mit 1. September österreichweit E-Cards für die betroffene Personengruppe ausgegeben werden, auch wenn die Mindestsicherung in einigen Bundesländern noch nicht in Kraft tritt. Ebenso werden im gesamten Bundesgebiet die Verbesserungen in der Notstandshilfe wirksam.

"Der Sozialhilfe-Krankenschein war für viele stigmatisierend und oft ein Grund, nicht zum Arzt zu gehen. Die E-Card wird es den Beziehern der Mindestsicherung wesentlich leichter machen, einen Arzt aufzusuchen, wodurch sich die gesundheitliche Situation dieser Gruppe deutlich verbessern wird", so Hundstorfer.

Ärzte-GmbH: "Lange Wartezeiten am Abend Vergangenheit"

Mit der neuen Ärzte-GmbH können sich künftig Ärzte als (selbst aktive) Gesellschafter mit höchstens fünf anderen Ärzten zusammentun. Um einen Kassenvertrag zu bekommen, müssen sie längere und flexiblere Öffnungszeiten anbieten.

SP-Gesundheitsminister Alois Stöger sprach am Dienstag von einem "historischen Meilenstein" und der "ersten echten Strukturreform des Gesundheitssektors seit langer, langer Zeit". Er erwartet sich von den neuen Gruppenpraxen einen besseren Zugang zum Gesundheitssystem für die Bevölkerung und eine Entlastung der Spitalsambulanzen.

"Lange Wartezeiten in den Abendstunden oder am Wochenende sind mit den neuen Gruppenpraxen Vergangenheit." Und wenn man einen Facharzt benötige, "wird man in Zukunft nicht mehr die Praxis wechseln müssen, sondern einfach eine Tür weitergehen können. Das ist ein enormer Qualitätsschub", so der Gesundheitsminister.

Fußfessel soll Gefängnisse entlasten

Neu ist ab Mittwoch auch der elektronisch überwachte Hausarrest. Für U-Häftlinge und rechtskräftig abgeurteilte Straftäter, die eine Strafe von höchstens einem Jahr abzusitzen haben, kommt dann die elektronische Fußfessel infrage. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner erhofft sich davon eine Entlastung der an ihren Kapazitäten angelangten Justizanstalten.

Bis zu 500 Personen pro Jahr sollen nach Berechnungen des Justizministeriums zukünftig ihre U-Haft bzw. ihre Freiheitsstrafen statt im Gefängnis zu Hause absitzen. "Wir wollen verhindern, dass sie ihren Beruf, ihre Wohnung oder die Familie verlieren. Es wird immer eine Individualprüfung geben", erläuterte die Justizministerin.

Der entsprechende Antrag ist beim jeweiligen Leiter der Justizanstalt, im Fall der U-Haft beim zuständigen Haftrichter einzubringen. Wird der Antrag bewilligt, hat der Betroffene für jeden mit der Fußfessel verbrachten Tag 22 Euro zu bezahlen.

(APA/Red.)

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