Islam-Seminar: Angeklagte plädiert auf "nicht schuldig"

IslamSeminar Angeklagte plaediert nicht
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Prozess wegen Verhetzung gegen eine Vortragende in einem Seminar des FP-Bildungsinstituts. Im Mittelpunkt stehen mögliche islamfeindliche Aussagen. Die Angeklagte: "Mein Ziel ist es nicht, zu Hass aufzurufen."

Prozess gegen jene Vortragende, die in einem Seminar des Freiheitlichen Bildungsinstitut (FBI) islamfeindliche Aussagen getätigt haben soll. Sie musste sich am Dienstag wegen Verhetzung vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte einen entsprechenden Strafantrag beim Landesgericht eingebracht. Die Angeklagte bekannte sich zu Beginn der Verhandlung im Wiener Landesgericht in allen Punkten für "nicht schuldig". "Mein Ziel ist es nicht, zu Hass aufzurufen", sagte sie.

Der Prozess wurde zu Mittag unterbrochen und auf den 18. Jänner vertagt. Bis dahin sollen die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um den von der "News"-Journalistin erstellten Tonbandmitschnitt in besserer Qualität abzuspielen, so Richterin Bettina Neubauer am Schluss des Verhandlungstages.

Die Staatsanwaltschaft wirft der laut eigenen Angaben selbstständigen Englischtrainerin vor, bei einem Vortrag mit dem Titel "Grundlagen der Islam", der vom freiheitlichen Bildungsinstitut veranstaltet wurde, gegen Paragraf 283, Abs. 2 Strafgesetzbuch (Verhetzung) verstoßen zu haben. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Laut Strafantrag soll die Beschuldigte bei der Veranstaltung unter anderem erklärt haben, der Islam sei "feindselig", der Koran sei "böse", Muslime "hassen uns und befinden sich im Dauerkrieg mit uns." Weiters soll sie in der dreiteiligen Vortragsreihe gemeint haben: "Wenn Kardinäle Kinder vergewaltigen, machen sie das trotz der Religion. Muslime vergewaltigen Kinder wegen der Religion."

"Sachverständige in diesen Dingen"

Vor Gericht erklärte die Angeklagte, sie sei teilweise in islamischen Ländern aufgewachsen - daher sei sie laut Verteidigung "Sachverständige in diesen Dingen".

Zu ihrer Aussage, wonach sie die Muslime "in einem Dauerkrieg " befinden würden, erklärte sie, ein gläubiger Muslim habe den Koran wortwörtlich "so zu nehmen, wie es drinnen steht". Sie verwies darauf, dass es im Koran "unzählige Stellen" gebe, "in denen zum Krieg gegen Ungläubige aufgerufen wird". "Schauen Sie ins Fernsehen, in Zeitungen hinein, 95 Prozent der kriegerischen Auseinandersetzungen haben mit dem Islam zu tun." Die Frage, ob sie glaube, dass der Jihad (Heiliger Krieg) eine Säule des Islam sei, bejahte die Angeklagte - dabei sehe sie sich in einer Meinung "mit zahlreichen Islam-Gelehrten".

Auch bezüglich ihrer Äußerung "Wenn Kardinäle Kinder vergewaltigen, machen sie das trotz der Religion. Muslime vergewaltigen Kinder wegen der Religion" verwies die Angeklagte auf den Koran. Demnach habe der Prophet Mohammed eine Sechsjährige geheiratet und mit dieser dann im Alter von neun Jahren die Ehe vollzogen. Gefragt, ob sie damit zum Ausdruck bringen wolle, dass jede Vergewaltigung durch einen Moslem religiös motiviert sei, verneinte die Angeklagte, aber: Ein gläubiger Moslem könne das "so handhaben", weil es im heiligen Buch stehe.

"Nur das gesagt, was wahr ist"

Der Verteidiger sagte, seine Mandatin habe bei ihren Vorträgen "nur das gesagt, was wahr ist," so der Verteidiger. Natürlich könne man sagen, die Angeklagte "soll das sanfter formulieren. Aber darum geht es nicht".

Seine Mandantin habe "lediglich wahre Äußerungen getätigt oder Wertungen, die auf wahren Tatsachen beruhen". Um dies zu beweisen, beantragte er die Einvernahme von drei internationalen Islam-Experten und Religionswissenschaftlern. Kritik übte die Verteidigung daran, dass eine der im Strafantrag angeführten Äußerungen gar nicht von der Angeklagten, sondern von einem der Zuhörer beim Seminar stamme. Andere ebenfalls angeklagte Äußerungen seien nicht in der Öffentlichkeit, sondern unter vier Augen gefallen. "Alle übrigen Äußerungen wurden aus dem Zusammenhang gerissen", so der Verteidiger.

Der Staatsanwaltschaft beantragte die Einvernahme jener "News"-Journalistin, die mit ihrem Bericht über das Seminar den Fall ins Rollen gebracht hatte. Die Zeugin war während der Verhandlung am Dienstag im Verhandlungssaal anwesend - die Richterin betonte allerdings, dass sie nicht geladen war. Dennoch wurde sie in den Zeugenstand gerufen. Sie bestätigte, dass sie bei der Veranstaltung per Tonband mitgeschnitten hatte.

(APA)

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