793 Euro Mindestpension, mehr Rezeptgebühr ab 2011

(c) Erwin Wodicka
  • Drucken

Neue Sozialtarife: Die Höchstbeitragsgrundlage für Besserverdiener steigt im kommenden Jahr auf 4200 Euro. Die Höchstpension für ASVG-Versicherte macht maximal 3069 Euro aus, das Pflegegeld wird nicht erhöht.

Wien. Das neue Jahr bringt für die Österreicher nicht nur durch das Budgetpaket und die Begleitmaßnahmen zahlreiche Änderungen, sondern auch eine ganze Reihe von Änderungen bei Sozialversicherungstarifen und Gebühren. Die neuen Beträge für 2011 stehen jetzt fest.


•Die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung wird im regulären Rahmen um 90 Euro auf künftig 4200 Euro brutto im Monat angehoben. Damit werden Besserverdiener etwas stärker zur Kasse gebeten. Davon profitiert unter anderem auch die Arbeiterkammer, an die unselbstständig Erwerbstätige 0,5 Prozent des Bruttolohns bis zur Höchstbeitragsgrundlage zahlen müssen.

•Mindestpension: Die sogenannte Ausgleichszulage wird auf 793,40Euro brutto (bisher 783,99) im Monat für Alleinstehende angehoben. Personen ohne eigene oder nur mit einer niedrigen Pension bekommen im kommenden Jahr auf jeden Fall 793,40Euro, die Differenz zu einem möglicherweise geringeren Einkommen wird vom Staat „ausgeglichen“. Für Ehepaare liegt der gemeinsame Betrag der Ausgleichszulage künftig bei 1189,50 Euro (bisher 1175,45 Euro). Diese Mindestpension wird an eine knappe Viertelmillion Menschen ausbezahlt.

•Pensionserhöhung:
Pensionen bis 2000 Euro brutto im Monat (ASVG, Bauern, Gewerbe, Beamte) werden, wie bereits berichtet, um 1,2 Prozent angehoben. Darüber – bei Pensionen bis zu 2310 Euro – gibt es nur eine geringere Erhöhung; Pensionen über 2310 Euro brutto werden im kommenden Jahr nicht erhöht.

•Pensionsbeiträge: Im Budgetpaket ist für Bauern und Gewerbetreibende 2011 eine Erhöhung ihrer Pensionsversicherungsbeiträge vorgesehen: von 16,25 auf 17,5 Prozent beim Gewerbe, von 15 auf 15,25 Prozent bei Bauern.

•Mindestsicherung: Die erst heuer im September eingeführte frühere Sozialhilfe macht künftig ebenfalls 793,40Euro brutto aus.

•ASVG-Höchstpension:
Die maximale Pension für ASVG-Versicherte macht im kommenden Jahr 3069,1 0Euro brutto (bisher 2985,75 Euro) beziehungsweise 2887,15Euro brutto (bisher 2826,47 Euro) aus, je nachdem, ob noch die günstigere, ältere oder die neuere Berechnung zur Anwendung kommt.

•Rezeptgebühr:
2011 müssen die Patienten für rezeptpflichtige Medikamente etwas mehr zahlen. Die Rezeptgebühr steigt um zehn Cent auf künftig 5,10 Euro.

•Geringfügige Beschäftigung:
Die Grenze dafür steigt im neuen Jahr auf 374,02 Euro (statt bisher 366,33 Euro).

•Pflegegeld:
Für das kommende Jahr ist von der Bundesregierung keine Erhöhung vorgesehen. Einzige Ausnahme: Pflegegeld der StufeVI soll von 1242 auf 1260 Euro im Monat angehoben werden. Die anderen sechs Pflegegeldstufen bleiben zwar in der Höhe unverändert, aber die Zugangshürden werden – dies gilt für künftige Bezieher – in den ersten beiden PflegegeldstufenI (154,20 Euro im Monat) und II (284,30 Euro im Monat) durch neue Kriterien erhöht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.11.2010)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.