Vor allem Familien, Studenten und Pendler profitieren von den Nachbesserungen. Studienbeihilfenbezieher erhalten den Ausfall der Familienbeihilfe ersetzt. Ein Überblick über die Änderungen des Sparpakets.
Familienbeihilfe: Kürzungen erst ab
Juli 2011 – und das mit Ausnahmen.
Über-24-jährige Studierende erhalten im Jänner weiter Familienbeihilfe – sie wird erst mit 1. Juli 2011 gestrichen. Ausnahmen gibt es zudem für Absolventen berufsbildender höherer Schulen, Präsenzdiener und all jene, die ein Studium mit längerer Mindeststudiendauer inskribiert haben. Studienbeihilfenbezieher erhalten den Ausfall der Familienbeihilfe ersetzt.
Pendlerpauschale: Steigerung wird auf 10 Prozent verdoppelt.
Die Erhöhung der Mineralölsteuer wird mit einem Anstieg des Pendlerpauschale ausgeglichen. Dieses steigt nun nicht um fünf, sondern um zehn Prozent. Die Anhebung der Normverbrauchsabgabe beim Autokauf kommt erst ab 1. März.
Invaliditätspension: Abschläge werden auf 13,8 Prozent reduziert.
Die maximal möglichen Abschläge bei der Invaliditätspension werden von bisher 15 auf 13,8 Prozent gesenkt. Schwerarbeiter können künftig mit 57 Jahren mit geringeren Abschlägen (elf Prozent) als normale Invaliditätspensionisten in Rente gehen.
Alleinverdienerabsetzbetrag: Keine Abschaffung für Mindestrentner.
Der Alleinverdienerabsetzbetrag für Paare, die keine Kinder betreuen, wird zwar abgeschafft – nicht aber für Pensionisten mit einer Rente von maximal 1155 Euro. Der Mehrkindzuschlag wird nun nicht abgeschafft, sondern nur von 36 auf 20 Euro im Monat gekürzt.
Flugticketsteuer: Spätere Einführung, mehr Kurzstreckenflüge.
Die Ticketsteuer wird erst auf Buchungen ab 1. Jänner 2011 (und nicht auf heurige) eingeführt. Für Kurzstrecken beträgt sie acht Euro, für Mittel- und Langstrecken 20 bzw. 35 Euro. Flüge etwa nach Ägypten und Syrien gelten künftig nur noch als Kurzstrecke.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.12.2010)