Weniger Freiheiten beim Vertragsabschluss

Weniger Freiheiten beim Vertragsabschluss
Weniger Freiheiten beim Vertragsabschluss(c) (Michaela Bruckberger)
  • Drucken

Gleichbehandlungsgesetz: Wer aus ideologischen Gründen ein Geschäft verweigert, soll künftig Schadenersatz zahlen. Jurist Tomandl warnt vor einem „autoritären Staat".

Wien. Ein Anwalt will aus Glaubensgründen einen Mandanten nicht vertreten, der gegen eine Kirche prozessiert. Ein freier Journalist lehnt es aus ideologischen Gründen ab, in einer kommunistischen Zeitung zu publizieren. Ein Wirt möchte im Lokal keine jungen Gäste, weil er auf Senioren spezialisiert ist. All diese Verhaltensweisen könnten künftig verboten sein, warnt Theodor Tomandl, emeritierter Professor für Arbeits- und Sozialrecht.

Seine Sorge gilt der geplanten Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes. Diese sieht weitere Einschränkungen für Geschäftsleute und Vermieter bei der Auswahl ihrer Kunden vor. Bereits jetzt darf aus ethnischen Gründen keine Differenzierung vorgenommen werden. Man kann also einem Menschen nicht wegen der Hautfarbe die Dienstleistung verwehren.

Schwul, alt, Frau: Breiter Schutz

Künftig soll aber auch niemand wegen seiner Weltanschauung, seines Alters, seines Geschlechts, seiner Religion oder seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Der Gesetzgeber schieße über das Ziel hinaus, meint Tomandl: „Wir kommen in einen autoritären Staat hinein", sagt der Jurist im Gespräch mit der „Presse". Solange jemand auch von einem anderen eine Dienstleistung erhalten könne, solle er diese nicht von Dritten erzwingen dürfen.

Anna Ritzberger-Moser, Expertin im Sozialministerium, beschwichtigt: Es gebe eine Ausnahmebestimmung im Gesetz. Wer ein „rechtmäßiges" Ziel verfolge, habe nichts zu befürchten. So werde es legitim bleiben, wenn Banken günstige Jugendkonten anbieten, weil diese Altersgruppe über wenig Geld verfüge. „Und ein Herrenschneider muss jetzt nicht zum Damenschneider werden", betont Ritzberger-Moser. Aber wenn eine Frau einen Herrenanzug bestellen wolle, müsse der Schneider dem Auftrag nachkommen. Hintergrund der Novelle sei vor allem der Schutz von Homosexuellen gewesen, heißt es aus dem Ministerium. Bisher konnte man explizit Schwule als Mieter ausschließen.

Doch auch andere Personen sollen nun geschützt werden. Aber wann wird jemand wegen seiner Weltanschauung diskriminiert? Bereits dann, wenn ein Grün-Mandatar keine Verträge mit FPÖ-Funktionären schließt? Nein, sagt Ritzberger-Moser. Sympathie für eine Partei sei keine Weltanschauung. Geschützt seien aber grundlegende Meinungen wie Kommunismus oder Atheismus.

EU-Vorgaben für einen derart weiten Schutz gibt es keine. Österreich würde eine solche Regelung freiwillig einführen. Wer diskriminiert wurde, kann laut Gesetzesentwurf auf Schadenersatz klagen (etwa die Mehrkosten für eine andere Wohnung). Zusätzlich gibt es „Schmerzengeld" für die Kränkung. Die Klage ist bei einem Zivilgericht einzubringen. Wer diskriminiert wurde, muss das glaubhaft machen. Im Unterschied zum „Beweis" dürfen Restzweifel bleiben. Ist die Glaubhaftmachung gelungen, liegt es am anderen, sich freizubeweisen. Eine Regel, die im Arbeitsrecht schon gilt, wenn einem Arbeitnehmer aus verpönten Motiven gekündigt wurde.

Hässliche bleiben benachteiligt

Das Gesetz gelangt Mitte Dezember in den parlamentarischen Gleichbehandlungsausschuss. In Kraft treten könnte die Novelle frühestens im Februar. Kommt sie, werde es eine „große Heuchelei" geben, meint Tomandl. Leute würden nicht mehr die Wahrheit sagen, um einer Klage zu entgehen. Dazu kommt, dass das Gesetz nur vor bestimmten Diskriminierungen schützt. Man darf zum Beispiel weiterhin Leute wegen ihrer Haarfarbe diskriminieren. „Und ich kann als Vermieter sagen: Sie sind mir zu hässlich, und ich will nur hübsche Mieter", sagt Tomandl.

Die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz bringt aber noch weitere Reformen: So ist vorgesehen, dass künftig jeder Arbeitnehmer über die Gehälterstruktur in seinem Betrieb informiert werden soll. Die Mitarbeiter erfahren zum Beispiel, wie viel die Leute in ihrer Abteilung im Durchschnitt verdienen.

Auch die Verteilung der Gehälter auf Frauen und Männer wird publiziert. Doch es stimmt nicht, dass nun erstmals Offenheit bei Gehältern herrscht. „Der Betriebsrat hat schon jetzt komplette Transparenz", betont Wolfgang Mazal, Professor für Arbeitsrecht an der Uni Wien. Die Belegschaftsvertreter dürften die Gehälter analysieren und Druck auf den Arbeitgeber ausüben. Leider würden Betriebsräte von diesem Recht nicht Gebrauch machen, sagt Experte Mazal.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07. Dezember)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.