Für den Erwerb der Rot-Weiß-Rot-Card (RWR-Card) müssen Zuwanderungswillige eine bestimmte Anzahl an Punkten erreichen.
Für den Erwerb der Rot-Weiß-Rot-Card (RWR-Card) müssen Zuwanderungswillige eine bestimmte Anzahl an Punkten erreichen. Im Folgenden ein Überblick über das Punktesystem für die drei Zuwanderungsschienen (Hochqualifizierte, Mangelberufe und Ersatzkräfte).
Zulassungskriterien für besonders Hochgualifizierte
1. Besondere Qualifikation (maximal 40 Punkte anrechenbar)
- Abschluss eines Hochschul- oder FH-Studiums: 20 Punkte
- Habilitation: 40
- Letztjähriges Bruttogehalt in einer Führungsposition eines börsennotierten Unternehmens:
50.000-60.000 Euro: 20
60.000-70.000 Euro: 25
über 70.000 Euro: 30
- Forschungs- oder Innovationstätigkeit (Patentanmeldungen, Publikationen): 20
- Auszeichnungen (anerkannte Preisträgerschaft): 20
2. Berufserfahrung (maximal 20 Punkte)
- Berufserfahrung (pro Jahr): 2
- Sechsmonatige Berufserfahrung in Österreich: 10
3. Sprachkenntnisse (maximal 10 Punkte)
- Deutsch- oder Englischkenntnisse auf A1-Niveau: 5
- Deutsch- oder Englischkenntnisse auf A2-Niveau: 10
4. Alter (maximal 20 Punkte)
- bis 35 Jahre: 20
- bis 40 Jahre: 15
- bis 45 Jahre: 10
5. Studium in Österreich (maximal 10 Punkte)
- Zweiter Studienabschnitt: 5
- Erster und zweiter Studienabschnitt: 10
Summe der maximal anrechenbaren Punkte: 100 Erforderliche Mindestpunkteanzahl: 70
Zulassungskriterien für Fachkräfte in Mangelberufen
1. Qualifikation (maximal 30 Punkte)
- Abgeschlossene Berufsausbildung im Mangelberuf: 20
- Allgemeine Universitätsreife: 25
- Abschluss eines Hochschul- oder FH-Studiums: 30
2. Ausbildungsadäquate Berufserfahrung (maximal 10 Punkte)
- Berufserfahrung (pro Jahr): 2
- Berufserfahrung in Österreich (pro Jahr): 4
3. Sprachkenntnisse (maximal 15 Punkte)
- Deutschkenntnisse auf A1- oder Englischkenntnisse auf B1-Niveau: 10
- Deutschkenntnisse auf A2- oder Englischkenntnisse auf B2-Niveau: 15
4. Alter (maximal 20 Punkte)
- bis 30 Jahre: 20
- bis 40 Jahre: 15
Summe der maximal anrechenbare Punkte: 75 Erforderliche Mindestpunkteanzahl: 50
Zulassungskriterien für sonstige Schlüsselkräfte
1. Qualifikation (maximal 30 Punkte)
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Beschäftigung: 20
- Allgemeine Universitätsreife: 25
- Abschluss eines Hochschul- oder FH-Studiums: 30
2. Ausbildungsadäquate Berufserfahrung (maximal 10 Punkte)
- Berufserfahrung (pro Jahr): 2
- Berufserfahrung in Österreich (pro Jahr): 4
4. Sprachkenntnisse (maximal 15 Punkte)
- Deutschkenntnisse auf A1- oder Englischkenntnisse auf B1-Niveau: 10
- Deutschkenntnisse auf A2- oder Englischkenntnisse auf B2-Niveau: 15
5. Alter (maximal 20 Punkte)
- bis 30 Jahre: 20
- bis 40 Jahre: 15
Summe der maximal anrechenbare Punkte: 75 Erforderliche Mindestpunkteanzahl: 50
(APA)