Arztfehler: Keine Haftung bei behindertem Kind

Arztfehler Keine Haftung behindertem
Arztfehler Keine Haftung behindertem(c) Clemens Fabry
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Bandion-Ortner will Schadenersatzansprüche untersagen. Während Abtreibungsgegner jubeln, warnt Jurist Kletečka vor den negativen Folgen: es sei immer nur um die finanziellen Aufwendungen für das Kind gegangen.

Wien. „Ich bin fast ein bisschen schockiert. Ich halte das für völlig verfehlt“. Andreas Kletečka, Schadenersatzexperte und Professor an der Uni Salzburg, fürchtet, dass sich Ärzte künftig zu wenig um die Diagnose kümmern könnten. Denn eine Novelle des Justizministeriums sieht vor, dass „aus dem Umstand der Geburt eines Kindes“ keine Schadenersatzansprüche mehr geltend gemacht werden können.

In den letzten Jahren hatten Gerichte die Ärzte in die Pflicht genommen, wenn diese einen Diagnosefehler begangen hatten. 1999 wurde Eltern erstmals der Mehraufwand zugesprochen, den sie durch das behinderte Kind zu leisten haben (also etwa, wenn ein Lift im Haus einzubauen ist, weil das Kind nicht gehen kann). 2008 sprach der Oberste Gerichtshof sodann Eltern den kompletten Unterhalt zu. Der Arzt musste also nicht nur den Mehraufwand für das behinderte Kind gegenüber einem gesunden tragen, sondern die Gesamtkosten, die durch den Nachwuchs entstanden.

Abtreibungsgegner, allen voran die katholische Kirche, liefen gegen das Urteil Sturm. Denn hinter den Urteilen stand die Argumentation, dass die Eltern abtreiben hätten können, wenn sie rechtzeitig von der schweren Behinderung des Kindes erfahren hätten.

Die Novelle solle sicherstellen, dass Geburt und Existenz eines Kindes mit Behinderung „keinen Schaden darstellen“, sagte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner am Donnerstag. ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg erklärte, dass Ärzte zuletzt schwangere Frauen zu zusätzlichen Untersuchungen gedrängt hätten und „bei geringstem Verdacht auf eine Behinderung“ zu einer Abtreibung geraten hätten. Kardinal Christoph Schönborn erklärte, er sei Bandion-Ortner für ihren „mutigen Schritt“ sehr dankbar. „Kein Kind ist ein Schadensfall“, betonte Schönborn.

Eltern im Regen stehen gelassen?

Jurist Kletečka verweist hingegen darauf, dass die Gerichte ohnedies noch nie ein Kind als Schadensfall gewertet hätten. Es sei immer nur um die finanziellen Aufwendungen für das Kind gegangen. Der Rechtsprofessor warnt vor den Folgen, wenn der Entwurf Gesetz werden sollte. Auch Mehraufwendungen, die das Kind dringend benötigt, könnten nicht mehr geltend gemacht werden. „Die Eltern werden im Regen stehen gelassen“, meint Kletečka. Er schlägt vor, dass Eltern zwar nicht mehr den kompletten Unterhalt, aber weiterhin den Mehraufwand für ein behindertes Kind bekommen sollen, wenn der Arzt einen Diagnosefehler gemacht hat.

Keine Auswirkungen hat die Novelle auf Fälle, in denen der Arzt das Kind etwa bei der Geburt selbst verletzt. Nur Diagnosefehler sind umfasst. Die Novelle soll am 1. Juni 2011 in Kraft treten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.12.2010)

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