Der Oberste Gerichtshof erlaubt Christina Stürmer, von großen Söhnen und Töchtern zu singen. Die Textänderung für eine Kampagne des Bildungsministeriums sei zulässig.
Der Streit um eine Textänderung der Bundeshymne ist nun endgültig entschieden. –Die Version "Heimat bist du großer Söhne und Töchter" (statt nur "Söhne") sei zulässig, entschied jetzt der Oberste Gerichtshof (OGH). Das berichtete der "ORF" am Donnerstag.
Christina Stürmer hatte die Version vor einem Jahr für eine Kampagne des Bildungsministeriums gesungen. Der Verlag der Autorin des Textes, Paula von Preradovic, klagte wegen Urheberrechtsverletzung.
Bereits die Vorinstanzen, das Handelsgericht und das Wiener Oberlandesgericht, erklärten die "Töchter" für zulässig. Der OGH gab ihnen Recht.
(Red.)