Überwachung: Vorratsdaten ante portas

(c) AP (Frank Augstein)
  • Drucken

Der Ministerrat will am Dienstag die umstrittene Telefon- und Internetkontrolle beschließen. Die Justiz soll Zugriff auf die Daten erhalten, um schwere Verbrechen aufzuklären.

Wien/Aich. Lange hat sich Österreich der Umsetzung der EU-Richtlinie verwehrt, nun wird es ernst. Am Dienstag will der Ministerrat beschließen, dass die Verbindungsdaten aller Bürger (wer hat wann mit wem telefoniert und welche Internetseite angesurft) sechs Monate aufbewahrt werden müssen. Die Justiz soll Zugriff auf die Daten erhalten, um schwere Verbrechen aufzuklären.

Welche Delikte dies sein werden, wird im Vorfeld des Ministerrats noch verhandelt. Doch warum setzt Österreich die Richtlinie gerade jetzt um, nachdem man dies jahrelang nicht getan hatte und dafür sogar vom EU-Gerichtshof verurteilt wurde? Man müsse jederzeit mit einem neuen Mahnschreiben der EU rechnen, sagte ein Sprecher von Infrastrukturministerin Doris Bures zur „Presse“. Und auf dieses Mahnschreiben könne nun schnell eine neue Verurteilung, diesmal mit Geldstrafe, folgen. Darum leite man alles für eine Novelle in die Wege. Nach dem Ja des Ministerrats soll das Gesetz im Frühjahr im Parlament beschlossen werden und ab Ende des Jahres gelten.

Scharfe Kritik an der Regierung übt der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Es sei völlig unverständlich, warum man jetzt nachgebe. Denn bereits im März wolle die EU bekannt geben, welche Ergebnisse die Evaluierung der Richtlinie gebracht habe. Die Richtlinie wurde inzwischen von mehreren europäischen Höchstgerichten kritisiert, weil sie stark in die Grundrechte eingreift.

Grüne: Keinesfalls umsetzen

Bürgerrechtler hoffen, dass die EU von der Vorratsdatenspeicherung ganz abrücken wird. Insider vermuten aber, dass die Stellungnahme der EU im März noch unspektakulär ausfallen wird. Steinhauser hofft zwar, dass Österreich trotz einer Nichtumsetzung straffrei ausgeht. Aber auch sonst solle man lieber eine neue Verurteilung „in Kauf nehmen“ und so ein Zeichen für Bürgerrechte setzen.

Die EU-Richtlinie war 2006 beschlossen worden, auch Österreich hatte damals zugestimmt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11. Februar 2011)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.