Offiziere und Miliz zeigen "Krone" an

Offiziere und Miliz zeigen
Offiziere und Miliz zeigen "Krone" an (c) Print (Clemens Fabr
  • Drucken

Die Offiziersgesellschaft und die Bundesvereinigung der Milizverbände werfen der Zeitung Aufruf zum Rechtsbruch vor. Die "Hetze gegen geltendes Recht" habe ein nicht mehr tolerierbares Ausmaß angenommen.

Der Wirbel um die Berichterstattung der "Kronen Zeitung" zur Wehrpflicht geht weiter: Die Offiziersgesellschaft und die Bundesvereinigung der Milizverbände haben Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Zeitung erstattet. Sie sehen in einem Artikel vom Montag mit dem Titel "Flucht vor der Wehrpflicht" einen Aufruf zum Rechtsbruch nach § 282 StGB.

Der Präsident der Offiziersgesellschaft, Eduard Paulus, und der Präsident der Milizverbände, Michael Schaffer, begründeten diesen Schritt am Dienstag damit, "dass die Hetze gegen geltendes österreichisches Verfassungsrecht und österreichisches einfachgesetzliches Recht ein Ausmaß angenommen hat, das nicht mehr tolerierbar erscheint".

"Krone"-Redakteur Peter Gnam hatte in einem Kommentar unter anderem geschrieben: "Der Gedanke, stell dir vor, es gibt eine Wehrpflicht und niemand geht hin, sollte für die Jugend verlockend sein."

Auch FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl kritisierte die Zeitung am Montag heftig. Gnam würde unter dem Schlagwort des "zivilen Ungehorsams" de facto auf den Bruch von geltenden Gesetzen hinarbeiten, indem er das Ignorieren des allfälligen Einberufungsbefehls als "verlockend für die Jugend" anpreise und als quasi moralischen Akt heroisiere.

"Krone" feuert zurück

Die "Krone" attackierte in der Ausgabe vom Dienstag ihre Kritiker. "Den Staatsanwalt auf die 'Krone' hetzen - das hat es schon einmal samt Besetzung der Redaktion der 'Krone' gegeben. Interessant, dass die Freiheitlichen in der Person ihres unsäglichen Generalsekretärs Kickl genauso ticken wie die Miliz. Doch ein 'wir sagen, du schreiben' hat bei der unabhängigen 'Krone' noch nie funktioniert, und es wird auch diesmal trotz des Rufes nach dem Staatsanwalt ganz sicher nicht funktionieren."

Darabos: "Egal, was 'Krone' schreibt"

SP-Verteidigungsminister Norbert Darabos erklärte am Dienstag zu der Diskussion: "Es ist mir egal, was die Kronen-Zeitung schreibt."

Er wolle eine sachorientierte Debatte über eine Bundesheerreform, beteuerte Darabos, und "nicht nur auf eine Zeitung fokussieren". Deswegen kümmere er sich nicht um mediale Kampagnen "für oder gegen die Wehrpflicht". Beobachtungen, dass ihn die "Krone" in jüngster Zeit distanzierter behandle, will er nicht kommentieren. Auf eine entsprechende Frage sagte er: "Ich fühle mich von der Kronen-Zeitung weder im Stich gelassen, noch unterstützt."

§ 282 StGB - Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen

(1) Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert, ist, wenn er nicht als an dieser Handlung Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer auf die im Abs. 1 bezeichnete Weise eine vorsätzlich begangene, mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedrohte Handlung in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzureizen.

(APA/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.