Islam-Seminar: Vortragende verurteilt

IslamSeminar Vortragende schuldig gesprochen
IslamSeminar Vortragende schuldig gesprochen(c) EPA (FELIX HEYDER)
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Die Vortragende des umstrittenen FPÖ-Seminars erhält wegen Herabwürdigung religiöser Lehren eine Geldstrafe. Vom Vorwurf der Verhetzung wurde sie freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Vortragende eines umstrittenen Islam-Seminars am Freiheitlichen Bildungsinstitut ist am Dienstag wegen Aussagen über den Propheten Mohammed verurteilt worden. Richterin Bettina Neubauer sprach sie am Wiener Straflandesgericht wegen Herabwürdigung religiöser Lehren schuldig. Sie verhängte über die Frau eine unbedingte Geldstrafe von 480 Euro (120 Tagessätze zu je vier Euro).

Vom Vorwurf der Verhetzung wurde die Vortragende hingegen freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Michael Rami meldete unverzüglich Rechtsmittel an. Auch der Staatsanwalt legte Berufung ein.

Der Schuldspruch bezog sich auf abfällige Äußerungen, die die Vortragende über den Propheten Mohammed getätigt hatte. Sie hatte diesem in ihrem Seminar einen "relativ großen Frauenverschleiß" unterstellt und durchklingen lassen, Mohammed habe "gern mit Kindern ein bisschen was" gehabt. Dabei bezog sie sich auf den Umstand, dass Aischa bint Abi Bakr, die dritte Frau Mohammeds, der islamischen Überlieferungen zufolge zum Zeitpunkt der Eheschließung sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt gewesen sein soll.

"Ungerechtfertigter Vorwurf der Pädophilie"

Für die Richterin wurde dem Religionsstifter durch diese Aussagen "der sachlich völlig ungerechtfertigte der Vorwurf der Pädophilie" gemacht und somit ein "absolut unehrenhaftes Verhalten" vorgehalten, das geeignet war, ihn in der Öffentlichkeit herabzusetzen. Die Äußerungen waren laut Urteilsbegründung "geeignet, ein berechtigtes Ärgernis zu erregen", womit der Tatbestand der Herabwürdigung religiöser Lehren als erfüllt betrachtet wurde.

Demgegenüber lag nach Ansicht der Richterin keine Verhetzung vor, weil es sich bei den inkriminierten islamfeindlichen Passagen ("Der Islam ist feindselig", "der Koran ist böse", "Die Muslime wollen Krieg, sie hassen uns") um vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit noch getragene Behauptungen handelte, die nicht auf die Erweckung von Hassgefühlen abgezielt hätten.

Die Vortragende hatte die Staatsanwaltschaft mit ihren Thesen im Herbst 2009 nach einer mehrtägigen Vortragsreihe auf den Plan gerufen. Das Islam-Seminar richtete sich an explizit an Jungwähler, die Einladung dazu kam von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache persönlich. 32 Personen nahmen an der Veranstaltung teil.

Die Angeklagte sagte unmittelbar vor der Urteilsverkündung: "Ich bin der Meinung, die Wahrheit muss die Wahrheit bleiben. Wie auch drei mal drei neun bleiben muss". Sie versicherte, sie habe "das wiedergegeben, was ich erlebt habe", meinte sie unter Verweis auf ihre in islamischen Ländern verbrachte Kindheit und ein angeblich bereits Jahrzehnte währendes "Quellenstudium". Sie habe den Seminarteilnehmern "Erklärungen liefern und Informationen geben" wollen, um damit deren Ängsten zu begegnen. Was Mohammed betreffe, "ist es ja kein Geheimnis, dass Mohammed Aischa mit sechs geheiratet und mit neun den Geschlechtsverkehr vollzogen hat".

(APA)

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