Hundstorfer lehnt höheres gesetzliches Pensionsalter ab

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Österreichs Sozialminister legt sich gegen ein einheitliches Vorgehen Europas quer. Eine Anhebung über 65 Jahre hinaus sei „der falsche Zugang“, sagte er am Montag in Brüssel am Rande des EU-Sozialministerrats.

Brüssel/Wien/Red./Apa. Während die finanzielle Belastung der Pensionsversicherung und die Beiträge aus dem Bundesbudget steigen, will Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) von einer Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters nichts wissen. Eine Anhebung über 65 Jahre hinaus sei „der falsche Zugang“, sagte er am Montag in Brüssel am Rande des EU-Sozialministerrats. In Österreich liegt das gesetzliche Pensionsalter für männliche ASVG-Versicherte, Bauern und Gewerbetreibende bei 65Jahren, für Frauen noch bis 2024 bei 60 Jahren, bei Beamtinnen und Beamten einheitlich bei 65Jahren. Tatsächlich gehen die Österreicher im Schnitt mit rund 59 Jahren (Männer) bzw. 57 Jahren (Frauen) in die Pension, Beamte mit rund 60.

Hundstorfer begründete seine Ablehnung damit, ein Pensionsantrittsalter über 65 „würde nur die Quote der Arbeitslosigkeit steigern“. Das Pensionsalter von 65 Jahren „wird in den nächsten Jahren sicher so bleiben“.

Er setzt darauf, das Antrittsalter bei Invaliditätspensionen zu erhöhen. Binnen 15 Jahren soll das faktische Antrittsalter um eineinhalb Jahre steigen, was eine finanzielle Entlastung des Systems zur Folge hätte. Seit Anfang 2011 muss vor einer Invaliditätspension eine Rehabilitationsmaßnahme erfolgen. Experten bezweifeln freilich, dass dies allein ausreichen werde. Eine Lösung der Finanzprobleme erfolge laut Hundstorfer auch durch eine höhere Beschäftigung.

„Sozialpartner nicht entmachten“

Österreichs Sozialminister legt sich auch gegen Pläne quer, Lohnerhöhungen und Veränderungen des Pensionsalters von der nationalen auf die EU-Ebene zu heben. „Das sind zwei elementare Fragen, bei denen man die Sozialpartner nicht entmachten kann.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.03.2011)

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