Mandat: Rauch-Kallat würde Firmenanteile abgeben

(c) APA (Hans Klaus Techt)
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Die ÖVP-Politikerin ist bereit, ihre Teilhabe an einer Agentur zurückzulegen, wenn sie ins Parlament nachrückt. Am liebsten wäre Rauch-Kallat allerdings, wenn sie das Mandat einer anderen Frau überlassen könnte.

Wien. Abgeordnete zum Nationalrat sollen nicht länger auch als Lobbyisten tätig sein dürfen. Das sieht ein Vorschlag von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner vor. Treffen würde die Regelung etwa die frühere ÖVP-Ministerin Maria Rauch-Kallat. Sie könnte im Sommer als „Nachrückerin“ in den Nationalrat kommen. Denn Ursula Plassnik scheidet aus dem Parlament aus und wird Botschafterin in Paris. Die Nächste auf der Mandatsliste ist Rauch-Kallat.

Doch sie besitzt gemeinsam mit Wolfgang Rosam und Dietmar Ecker die Lobbying-Agentur „Public Interest“. Wäre Rauch-Kallat bereit, ihren 25-Prozent-Anteil zurückzulegen, wenn sie tatsächlich in den Nationalrat einzieht? Ja, sagt die ÖVP-Politikerin im Gespräch mit der „Presse“. Am liebsten wäre ihr aber ein anderes Szenario – nämlich, dass sie den Platz im Parlament nicht einnimmt und ihr Mandat einer anderen ÖVP-Frau zugutekommt.

Die Zeichen stünden bereits darauf, dass dieser Plan verwirklicht werden könne, erklärt Rauch-Kallat. Das Problem: Hinter ihr stehen zunächst Männer auf der ÖVP-Wahlliste. Rauch-Kallat will erst auf ihr Mandat verzichten, wenn es die Männer hinter ihr bereits zuvor getan haben.

Anti-Männer-Trick schwierig

Doch ganz so einfach wird die Sache nicht. Streng genommen müsse alles der Reihe nach gehen, sagt Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium. Die Männer dürften also erst auf ihr Mandat verzichten, wenn es auch Rauch-Kallat bereits getan hat. Es sei aber zulässig, wenn alle noch am gleichen Tag die (nacheinander unterfertigten) Verzichtserklärungen abgeben, sagt Stein.

Das Thema Lobbyisten wird die Politik jedenfalls noch länger beschäftigen: In einem Gipfel will Bandion-Ortner „ehestbaldig“ mit den Klubchefs der Parlamentsparteien über Gesetzesverschärfungen beraten. Neben dem Verbot eines Lobbyistenjobs neben dem Abgeordnetenmandat stehen auch Verschärfungen der Korruptionsgesetze im Raum. Mehrere Strafrechtler hatten zuletzt darauf hingewiesen, dass Nationalratsabgeordnete vom Gesetz besser behandelt werden als Europaabgeordnete. So bleiben Mandatare in Österreich etwa straffrei, wenn sie im Dienste von Lobbyisten parlamentarische Anfragen stellen.

Geplant wird vom Justizministerium zudem ein Register für Lobbyisten. In diesem sollen der Auftraggeber und das Auftragsziel ersichtlich sein. Wer als Lobbyist arbeitet, ohne registriert zu sein, soll mit einer Strafe von mindestens 10.000 Euro belegt werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.03.2011)

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