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Vorratsdaten: Rückschritt zum "Metternich-Staat"?

28.04.2011 | 18:19 |  ANDREAS WETZ UND THOMAS PRIOR (Die Presse)

Nationalrat. Die Vorratsdatenspeicherung kommt mit April 2012 – wesentliche Kritik blieb ungehört. Der Vorsitzende des Datenschutzrates, der SPÖ-Mandatar Maier, verließ wegen der Abstimmung den Saal.

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Wien. Das erste Wort war eigentlich dem Kanzler vorbehalten, er sollte dem Nationalrat am Donnerstag die neuen Regierungsmitglieder vorstellen und erklären, mit welchen Zielen er in die zweite Halbzeit der Legislaturperiode zu gehen gedenke (siehe Bericht rechts).

Doch Werner Faymann musste warten, eineinhalb Stunden lang. Denn die Opposition nutzte die Gunst der Fernsehübertragung und schoss sich frühmorgens auf ein Gesetz ein, das SPÖ und ÖVP im Laufe des Tages noch beschließen wollten (und sollten): die sogenannte Vorratsdatenspeicherung.

Die FPÖ ortete „konkrete Bürgerüberwachung“, die Grünen „Bespitzelungsmethoden“ und einen Rückschritt zum „Metternich-Staat“, während BZÖ-Vizeklubchef Peter Westenthaler Österreich zu Berlusconi-Italien verkommen sah: Um Handy- oder Internetdaten abzurufen, brauche die Polizei künftig keine richterliche Genehmigung mehr. Das gebe es nur in einem europäischen Land: „Ich gratuliere Ihnen, Sie stellen Österreich auf das Bunga-Bunga-System um.“

Auch wenn ÖVP-Technologiesprecherin Karin Hakl hernach betonte, dass Straftaten im Internet künftig im „Rahmen der Verhältnismäßigkeit“ verfolgt werden können: Das Gesetz stellt einen Paradigmenwechsel in der Strafverfolgung dar. Gespeichert wird künftig alles von allen, egal, ob verdächtig oder nicht. Und das über einen Zeitraum von sechs Monaten.

Betroffen sind Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Internet, außerdem Messenger-Dienste und E-Mails. Aus all dem geht hervor, wer wann von welchem Ort aus mit wem Kontakt hatte. Nur der Inhalt von Nachrichten oder Telefonaten wird nicht aufgezeichnet.

 

Bei der Kontrolle nachgebessert

Anfang der Woche hatten sich SPÖ und ÖVP noch zu Anpassungen in Detailfragen durchgerungen. Das Ergebnis: Abfrage und Auswertung der Daten unterliegen künftig verstärkter Kontrolle und Berichtspflicht gegenüber dem Parlament.

Fragen beispielsweise Staatsanwälte oder Polizisten ohne richterlichen Beschluss bei einem Provider an, darf dieser lediglich Name und Anschrift einer bereits ermittelten Telefonnummer, E-Mail- oder IP-Adresse bekannt geben. Wollen die Behörden ein komplettes Kommunikationsprofil, muss dies ein Gericht genehmigen.

Außerdem sind derartige Auskunftsansuchen immer von zwei Staatsanwälten oder Polizeibeamten (Vieraugenprinzip) zu stellen. So wird eigenmächtiges Handeln eines Einzelnen erschwert.

Christof Tschohl, der als externer Experte des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte (BIM) an der Ausarbeitung des Gesetzes beteiligt war, sieht die Änderungen jedenfalls positiv. „So hat man in letzter Sekunde einige Giftzähne gezogen.“ Nachsatz: „Auch wenn das nichts daran ändert, dass die Vorratsdatenspeicherung an sich grundrechtlich fragwürdig ist.“

Denn laut Richtlinie der EU soll das Gesetz dazu dienen, Terrorismus und Schwerstkriminalität zu bekämpfen. Der Polizei genügt künftig aber schon der Verdacht auf eine „allgemeine Gefahr“, um Vorratsdaten auswerten zu dürfen. Eine Formulierung, die der Verfassungsdienst des Kanzleramtes in einer Stellungnahme für den Datenschutzrat scharf kritisierte, weil sie „eine Möglichkeit der Durchbrechung des Kommunikationsgeheimnisses für sämtliche den Sicherheitsbehörden übertragenen Aufgaben bedeutet“. Doch diese Fundamentalkritik schien die Regierung bis zuletzt nicht zu stören.

Querschüsse aus den eigenen Reihen kamen gestern nur mit Verweis auf die Verantwortung der anderen. Insbesondere innerhalb der SPÖ. Der Abgeordnete Johann Maier, der als Vorsitzender des Datenschutzrates im Vorfeld massive Kritik geäußert hatte, meinte vor der Abstimmung im Nationalrat, dass mit diesem Gesetz ohnehin nur eine EU-Richtlinie umgesetzt werde. Nur die Wiener Frauenstadträtin Sandra Frauenberger blieb dabei – vom Rathaus aus forderte sie ihre Kollegen im Parlament auf, gegen das Gesetz zu stimmen: „Wenn es um die Bürgerrechte geht, haben die gewählten Vertreter die Pflicht, diese zu wahren und dafür ohne Wenn und Aber einzutreten.“

Doch Frauenbergers Ruf blieb ungehört: Am Nachmittag wurde die Vorratsdatenspeicherung mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen. In Kraft treten wird das Gesetz im April 2012. Der SPÖ-Abgeordnete Johann Maier verließ bei der (namentlichen) Abstimmung den Sitzungssaal – er ist auch Vorsitzender des österreichischen Datenschutzrates.

Auf einen Blick

Die Vorratsdatenspeicherung wurde in der Nationalratssitzung am Donnerstag mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen. Sie schreibt Telekommunikationsbetreibern vor, Telefon- und Internetdaten sechs Monate lang zu speichern. Kritik kam nicht nur aus der Opposition, sondern auch von Wiens SPÖ-Stadträtin Sandra Frauenberger. Beschlossen wurde gestern, Donnerstag, auch die Fahrradhelmpflicht für Kinder bis zwölf.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.04.2011)

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70 Kommentare
 
1 2
Gast: litzuretz
04.05.2011 09:00
0 0

STASI 2.0

Erich Mielke, ehem. Minister für Staatssicherheit in der DDR, "STASI", hätte sich nicht träumen lassen, welchen Bespitzelungs-staat die westlichen Sozis egal welcher Farbe mit der Zustimmung iher gewählten Volks-verräter aufzubauen im stande sind.
Die kriegen ihre Lektion bei den nächsten Wahlen.

Gast: Illuminaten Spielen
01.05.2011 19:49
0 0

Gründen sie einfach mit Freunden und Arbeitskollegen eine Pseudo-konspirative Verbindungen und amüsieren sie sich


Gast: ein verzweifelter Bürger dieses Landes
30.04.2011 17:03
1 0

es ist unfassbar

wie die gewählten Mandatare von SPÖVP die ureigensten Interessen der Österreicher schamlos und ohne das Volk zu fragen an die EU verkaufen. Einzig beim Griff in die Taschen der Österreicher sind die Typen europäische Spitze!

derpradler
30.04.2011 10:26
2 0

wir sind schon mitten drin

in Metternichs -Reich!

Gast: nthsanuh
29.04.2011 22:00
0 0

Geschichte wiederholt sich

Immer und immer wieder.

Principiis obsta!

1 0

Stell Dir vor, Deine Freiheit und dein Privatleben wird abgeschaft und niemand kümmert es!

Soeben geschehen! Mir fehlen echt die richtigen Worte um das was hier passiert nur annähernd zu beschreiben!

Über die Dimension scheint sich niemand bewusst zu sein. Eigentlich müssten hier nicht 60 sondern 6000 Kommentare stehen! Würde ich ein Journalist sein, würde ich über nichts anderes mehr berichten!

Fakt ist, dass kaum darüber berichtet wurde und wird! Ein Kollege sah sich heute! die Nachrichten auf seinen Handy an - darauf angesprochen ob es was wichtiges gibt meinte er, eh nichts!

Damit wird ersichtlich, wie mächtig Medien sind, die nicht umsonst als die heimliche vierte Säule im Staat bezeichnet werden.

Über 100 Demonstranten tagelang zu berichten war für die Medien wichtiger, als wenn ein ganzes Land unter Generalverdacht gestellt wird und Ihnen das Recht auf Privatsphäre gestohlen wird! Dieses Gesetz ist ein klarer Verstoß gegen die Würde des Menschen! Wo bleibt hier der Aufschrei der Linken?

Zuerst war der Grund der böse Terrorist, dann für schwere Straftaten und jetzt ist das Internet der Bereich, der am wenigsten beschützt ist!

Jeder meiner E-Mail Kontakte, alle Freunde die ich anrufe und alle Seiten die mich interessieren sind für den Staat fein säuberlich protokolliert!

Das hat nicht mit einen freien Staat zu tun, sondern mit einem Gefängnis, indem ich lebe muss!

0 0

Re: Stell Dir vor, Deine Freiheit und dein Privatleben wird abgeschaft und niemand kümmert es!

Am frechsten finde ich die Politischen Argumente:

Für die Abrechnung:

Fast alle haben eine Flatrate - was will ich da abrechnen UND wie konnte bislang überhaupt ein solches Unternehmen ohne einer VDS überleben?

Für böse Straftaten und Terroristen:

Die Grünen haben erst kürzlich freie Wlans für Wien gefordert. Wertkarten für den Internetzugang gibt es in jedem Supermarkt. Aber auch Hotels und Fastfoodketten bieten einen freien Zugang an. Internetkaffees sind in allen Städten zu finden!

Dieses Gesetz betrifft also bewusst nur die privaten (und niedergelassenen) Haushalte und nicht diejenigen, die es treffen sollte!

Das erstellen von Profilen und der Missbrauch dieser Daten (z.B durch Hacker) wird nur eine Frage der Zeit sein. Das wäre dann sozusagen die Prävention-Prävention! Ein Bürger nach belieben der Politik ist entstanden!

Bereits heute werden Handydaten und NAVI Daten an dritte weitergegeben! Der User ist sozusagen ein Angestellter seines Produktes, wo die Firmen ordentlich verdienen!

Gast: 2013 kommt die Erlösung
29.04.2011 16:16
1 0

kann mir jemand sagen

Warum sich diese Regierung gegen die öst. Bevölkerung verschworen hat - Mit diesem Gesetz gehen diese Politiker davon aus, dass alle 8 Millionen Österreicher Verbrecher sind und so ein Gesetz kommt von Politikern die sich ihre Taschen in den letzten Jahren mit unseren Steuergeldern gefüllt haben - haben sie am Ende Angst, weil die Bevölkerung ihre Verbrechen schon lange durchschaut hat?
http://www.youtube.com/watch?v=3x1aAMkd4YI

Antworten Gast: Arbeitsdepp
29.04.2011 18:43
0 0

Re: kann mir jemand sagen

Es geht darum dass die Leistungstraeger weiterhin bequem ausgebeutet werden koennen. Sollte Widerstand entstehen so ist es fuer den Abschaum wichtig moeglichst viel Kontrolle ueber die Menschen zu haben.

3 0

Schande

Dieses Gesetz ist eine Schande für Österreicht, aber einfach nur eine Fortsetzung des Trends in Europa hin zur vermehrten Überwachung der Bürger, siehe Swift, Antiterrorparagraph, Ganzkörperscanner, Drohnen,.... Mir ist völlig unklar was in den Köpfen unserer Politiker vorgeht, wenn sie so etwas zustimmen, die Mehrheit der Österreicher vertreten sie in solch einem Fall sicher nicht. Respekt vor Maier, auch wenn er einfach dagegenstimmen hätte können, das wäre noch klarer gewesen.

Gast: hardliner
29.04.2011 12:31
1 0

24/7

Viel sinnvoller, billiger und erfolgreicher wäre die Überwachung aller Politiker rund um die Uhr!

Gast: Zxcv
29.04.2011 12:08
5 0

Dieser Artikel gehört auf der Titelseite ganz nach oben.

So wichtig wie die Windsors ist die Abschaffung unserer Grundrechte noch lange.
Dass er stattdessen weit unten neben "Eiskunstlauf brutal" steht ist eine Frechheit.

Antworten Gast: Zxcv
29.04.2011 12:24
2 0

Inzwischen steht er noch viel weiter unten.

"Eiskunstlauf brutal" ist offenbar wichtiger.

Gast: Icy
29.04.2011 12:03
0 0

das ist ja bloss..

die schon längst überfällige Umsetzung einer EU-"Richtlinie". Wenn es gegen rechtsstaatliche Prinzipien oder gegen österreichisches Recht verstößt, ist das auch egal, weil eine EU-Vorschrift "höherrangig" ist. Bei Nicht- Umsetzung der Vorschrift aus Brüssel würde Österreich gestraft werden. Bestraft würden wir z.B. auch, wenn Österreich "eigenmächtig" wieder Grenzkontrollen einführen würde. Das dürfen wir ja nicht - wir haben uns ja durch das Schengen-Abkommen dazu verpflichtet, (unter anderem auch) der organisierten Kriminalität "Tür und Tor" zu öffnen. Wenn sich Italien und Frankreich ihre eigene Auslegung der Schengen-Abkommens basteln, ist das was anderes, weil das sind große Staaten, die dürfen das. Nur als kleines Land ist's halt anders...
Wer keine Vorratsdatenspeicherung, keine "Transitlawine", keinen "Gentechnik-Zwang" , keinen "Rettungsschirm-bezahlen- Zwang" usw. haben möchte, muß halt aus der EU austreten

troootzi
29.04.2011 11:55
0 0

Das Gesetz stellt einen Paradigmenwechsel in der Strafverfolgung dar...„Auch wenn das nichts daran ändert, dass die Vorratsdatenspeicherung an sich grundrechtlich fragwürdig ist....

Teil 9:

Conclusio

Bei den aktuellen und zukünftigen Diskussionen über die „Vorratsdatenspeicherung und Menschenrechte" sollten auch die Beschwerdemöglichkeiten und deren Konsequenzen einbezogen werden.

http://so-for-humanity.com2000.at

Antworten Franz A.
29.04.2011 12:05
0 2

Was soll das?

Hammas dann?
Wen interessieren diese Copy/Paste-Orgien?

Antworten Antworten troootzi
29.04.2011 12:13
1 0

Re: Was soll das?

"Wen interessieren diese Copy/Paste-Orgien?"
Das könnte jenen Bürgerinnen und Bürger interessieren, die hinsichtlich der Menschenrechte gravierende Bedenken haben.

Vorschlag:
Einfach alles lesen - und denken.
.
http://so-for-humanity.com2000.at


troootzi
29.04.2011 11:54
0 0

Das Gesetz stellt einen Paradigmenwechsel in der Strafverfolgung dar...„Auch wenn das nichts daran ändert, dass die Vorratsdatenspeicherung an sich grundrechtlich fragwürdig ist....

Teil 8:

Beschwerde beim UN Menschenrechtsausschuss in Genf

Die Bedingungen:

Der innerstaatliche Rechtweg muß ausgeschöpft worden sein.

Für eine Beschwerde gibt es keine Frist nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs.

Die Konsequenzen:
Solche Verfahren dauern viele Jahre und erfordern hohen Kostenaufwand.

Die Entscheidungen des UN Menschenrechtsausschusses werden in Österreich nicht anerkannt, weil seit 33 Jahren keine „ Ausführungsgesetze" zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte beschlossen wurden.

http://so-for-humanity.com2000.at


troootzi
29.04.2011 11:50
0 0

Das Gesetz stellt einen Paradigmenwechsel in der Strafverfolgung dar...„Auch wenn das nichts daran ändert, dass die Vorratsdatenspeicherung an sich grundrechtlich fragwürdig ist....

Teil 7:

Was passiert nun, wenn diese Rechte verletzt werden?

Da sind einige wichtige Punkte hervorzuheben:

Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg
Die Bedingungen:
Der innerstaatliche Rechtweg muß ausgeschöpft worden sein.
Eine Beschwerde kann nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs eingereicht werden.

Die Konsequenzen:
Solche Verfahren dauern viele Jahre und erfordern hohen Kostenaufwand.

» SFH-0983 Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) kann den betreffenden konventionswidrigen Akt daher weder abändern noch aufheben. ( Außer Urteile in einem Strafverfahren)
.
http://so-for-humanity.com2000.at

troootzi
29.04.2011 11:50
0 0

Das Gesetz stellt einen Paradigmenwechsel in der Strafverfolgung dar...„Auch wenn das nichts daran ändert, dass die Vorratsdatenspeicherung an sich grundrechtlich fragwürdig ist....

Teil 6:

In der » Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist angeführt

Artikel 7
Achtung des Privat- und Familienlebens

Jede Person hat das Recht ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohung und ihrer Kommunikation
.
http://so-for-humanity.com2000.at

troootzi
29.04.2011 11:47
0 0

Das Gesetz stellt einen Paradigmenwechsel in der Strafverfolgung dar...„Auch wenn das nichts daran ändert, dass die Vorratsdatenspeicherung an sich grundrechtlich fragwürdig ist....

Teil 5:

Im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist angeführt

Artikel 17

(1) Niemand darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.

(2) Jedermann hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

http://so-for-humanity.com2000.at


troootzi
29.04.2011 11:44
0 0

Das Gesetz stellt einen Paradigmenwechsel in der Strafverfolgung dar...„Auch wenn das nichts daran ändert, dass die Vorratsdatenspeicherung an sich grundrechtlich fragwürdig ist....

Teil 4:
In der Europäischen Menschenrechtskonvention ist angeführt:

Artikel 8 - Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
(1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
(2) Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen,...Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.

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troootzi
29.04.2011 11:43
0 0

Das Gesetz stellt einen Paradigmenwechsel in der Strafverfolgung dar...„Auch wenn das nichts daran ändert, dass die Vorratsdatenspeicherung an sich grundrechtlich fragwürdig ist....

Teil 3:

Im Rahmen der Diskussion über die „ Vorratsdatenspeicherung und Menschenrechte" sollte man sich die relevanten Texte vor Augen führen.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist zB angeführt:

„Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen."

.

http://so-for-humanity.com2000.at

troootzi
29.04.2011 11:43
0 0

Das Gesetz stellt einen Paradigmenwechsel in der Strafverfolgung dar...„Auch wenn das nichts daran ändert, dass die Vorratsdatenspeicherung an sich grundrechtlich fragwürdig ist....

Teil 2:

Zur Vorratsdatenspeicherung folgende Hinweise:

Die folgenden Dokumente können auf der website http://so-for-humanity.com2000.at
abgerufen werden:

.

3. Internationaler Pakt über bürgerliche u. politische Rechte (1978)

» SFH-1093 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte CCPR - Ausschnitte
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist in engem Zusammenhang mit dem Fakultativprotokoll zum CCPR zu sehen.

.

» 4. Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000)

.

http://so-for-humanity.com2000.at


Antworten Gast: auch schon was
29.04.2011 19:21
0 0

Re: Das Gesetz stellt einen Paradigmenwechsel in der Strafverfolgung dar...„Auch wenn das nichts daran ändert, dass die Vorratsdatenspeicherung an sich grundrechtlich fragwürdig ist....

So fulminant kann Ihr Grundrechtsbewusstsein aber auch nicht sein. Wer im posting und auf seiner eigenen Homepage die Charta der Grundrechte in der Fassung des Jahres 2000 zitiert, hat den Vertrag von Lissabon gänzlich verschlafen. guten Morgen!

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:083:0389:0403:DE:PDF

troootzi
29.04.2011 11:42
0 0

Das Gesetz stellt einen Paradigmenwechsel in der Strafverfolgung dar...„Auch wenn das nichts daran ändert, dass die Vorratsdatenspeicherung an sich grundrechtlich fragwürdig ist....

Teil 1:

Zur Vorratsdatenspeicherung folgende Hinweise:

» http://www.akvorrat.at/
» http://www.stopp-vorratsdaten.at/

Die folgenden Dokumente können auf der website http://so-for-humanity.com2000.at
abgerufen werden:

1. » Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte(1948)

» SFH-0005 / Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
UN Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948

.

2. Europäische Menschenrechtskonvention (1958)

» SFH-2624 Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Europäische Menschenrechtskonvention, Fassung vom 15.07.2010

.

http://so-for-humanity.com2000.at


 
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