Die Briefwahl wird neu geregelt. Künftig müssen die Wahlkarten bis zu Wahlschluss bei der Wahlbehörde eingelangt sein, um eine nachträgliche Stimmabgabe zu verhindern. Das sieht eine Wahlrechtsnovelle vor, die am Donnerstag vom Nationalrat beschlossen wurde.
Ebenfalls in dem Paket enthalten ist eine Einzelfall-Prüfung bezüglich des Wahlausschlusses von Strafgefangenen. Schließlich fällt noch der "Habsburger-Paragraf", der Mitglieder ehemals regierender Häuser von einer Kandidatur bei Präsidentschaftswahlen ausschließt.
Die Reform wurde mit den Stimmen der Antragsteller SPÖ, ÖVP und BZÖ sowie der Grünen beschlossen. Die FPÖ stimmte zwar in Zweiter Lesung teilweise - etwa der Streichung des Habsburger-Paragrafen - zu, blieb in Dritter Lesung bei der Abstimmung des gesamten Gesetzes inkl. Briefwahl-Änderungen aber sitzen.
In der Debatte über das Wahlrecht musste sich die FPÖ einige Kritik gefallen lassen - weil sie zwar im Nationalrat wortreich die Briefwahl ablehnte, die FPK in Kärnten aber eine Volksbefragung über die Ortstafelregelung in Briefform durchführt. Dafür gibt es nicht einmal eine gesetzliche Grundlage. Der Kärntner Freiheitliche Max Lindner trat an, um dies zu verteidigen. Der Rücklauf bei der am 6. Juni gestarteten Befragung sei sehr gut, betonte er. Es werde den anderen Parteien noch leidtun tun, dass sie sie nicht mitgetragen haben.
(APA)
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