Ein Gespräch Scheuchs mit einem russischen Investor wurde im Jänner 2010 öffentlich. Anklage gegen Scheuch wurde Ende Februar 2011 erhoben.
Im Jänner 2010 erfuhr die Öffentlichkeit erstmals vom "Part-of-the-Game"-Sager von FPK-Chef Uwe Scheuch. Das Magazin "News" berichtete, dass Scheuch 2009 einem Berater die Bereitschaft signalisiert habe, einem potenziellen russischen Investor im Gegenzug zu einem Investment in Kärnten die österreichische Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Zudem habe er für seine Partei - damals noch als BZÖ firmierend - eine Spende gefordert.
"No na net Part of the Game"
Es sei "no na net Part-of-the-Game" (also: "selbstverständlich Teil des Spiels"), so Scheuch, dass der russische Investor die Staatsbürgerschaft erhalte - wenn er sich beispielsweise mit fünf Millionen Euro an einer Gesellschaft engagiere und diese schließe ein Projekt ab. Die Aussagen wurden in einem persönlichen Gespräch mit dem Berater getätigt, der alles mit einem Tonband aufgenommen hatte. Parteifreunde Scheuchs behaupteten, er sei "in die Falle gelockt" worden. Im "Part-of-the-Game"-Prozess trat der Berater gegen Scheuch als Zeuge auf und belastete diesen schwer.
Scheuch habe laut Tonband-Mitschnitt auch Geld für die Kärntner Landeshauptmannpartei verlangt: "Ich will, falls der Investor kommt, in irgendeiner Form davon auch profitieren können für die Partei. In Form einer Spende." Dabei dachte er in der Größenordnung laut über "fünf bis zehn Prozent" einer möglichen Investition nach. Die Abwicklung über eine Agentur fände er "ganz gut". Die Echtheit des Mitschnitts wurde im Prozess durch ein Gutachten bestätigt.
"Was soll daran problematisch sein?"
Scheuch sprach nach Ausbruch der Affäre davon, dass "aus keiner einzigen Passage der zitierten Aussagen" hervor gehe, "was daran problematisch sein soll". Die Verleihung der Staatsbürgerschaft an "verdiente Sportler, Künstler oder Investoren" sei immer wieder Thema. Und auch für Parteispenden gebe es "Spielregeln", diese müssten "so oder so versteuert werden". Alle anderen Parteien, so auch der Koalitionspartner ÖVP, forderten noch vor der Anklage gegen Scheuch eine "volle und rasche Aufklärung".
Schließlich kam es heuer im Frühjahr zur Anklage gegen Scheuch - wegen des Verdachtes der Vorteilsnahme. Der ursprünglich ebenso erhobene Vorwurf der Bestechlichkeit wurde hingegen fallen gelassen. Scheuch betonte, wie bis zuletzt, dass er von seinem "Freispruch überzeugt" sei. Es handle sich nur um ein "politisches Schauspiel" und den Versuch ihn zu beschädigen. Von den Vorwürfen würde nichts übrig bleiben.
Politisches Ende droht
Doch es kam anders, als es sich Scheuch und viele politische Freunde, Gegner und Beobachter erwartet hatten: Er wurde in erster Instanz zu 18 Monaten teilbedingt verurteilt. Scheuchs Anwalt, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, berief umgehend.
Im April hob das OLG Graz das Urteil auf, der Fall muss neu verhandelt werden.
(Ag.)