Klagenfurt. Es beginnt schon holprig. Gerhard Dörfler, von der Verteidigung Uwe Scheuchs als Entlastungszeuge für ihren Mandanten gedacht, ist nicht da.
Der Kärntner Landeshauptmann wird einen Verkehrsstau als Grund für seine zehnminütige Verspätung bei Verhandlungsbeginn angeben. „Sagen Sie das dem Verkehrsreferenten“, blockt Richter Christian Liebhauser-Karl trocken ab. „Der war gut!“, lachen sogar Scheuch-Sympathisanten unter den Gerichtsbesuchern. Dörfler selbst ist Verkehrsreferent.
Damit war das Pensum an guter Laune für diesen zweiten Verhandlungstag im Korruptionsprozess gegen Scheuch aber endgültig aufgebraucht. Sichtbar lockerer als noch am ersten Prozesstag Anfang Juli war der stellvertretende Kärntner Landeshauptmann und FPK-Obmann in die abschließende Zeugenbefragung gestartet.
Knapp drei Stunden später zerschellt Scheuchs Zuversicht jäh: „Schuldig“, beginnt Liebhauser-Karl sein Urteilsstakkato: „18 Monate Freiheitsstrafe.“ „Zwölf Monate bedingt.“ „Sechs Monate unbedingt.“ Scheuch senkt kurz den Blick. Die Miene seiner Frau in der dritten Reihe des überfüllten Zuschauerraums erstarrt. Der wie schon am ersten Prozesstag als moralische Stütze der Scheuchs ebenfalls anwesende Soziallandesrat neben ihr schüttelt unmerklich den Kopf. Der Geräuschpegel im Saal schnellt in die Höhe.
Eine „generalpräventive Maßnahme“ gegen „das Geschwür Korruption, das den Rechtsstaat in seinen Grundfesten bedroht“ sei erforderlich, begründet der Richter sein Urteil. Mit „Pfui, pfui“-Rufen machen Prozessbesucher ihrem Unmut Luft. Scheuchs Anwalt Dieter Böhmdorfer meldet umgehend volle Berufung an. „Ein krasses, fatales Fehlurteil“, wettert Scheuch selbst wenig später in einer eilig einberufenen Pressekonferenz. Er sei „enttäuscht und erschüttert“, die Vorwürfe seien „vollkommen aus der Luft gegriffen“. „Ich habe nichts Verbotenes gemacht“, hatte er schon davor in seiner Schlussbemerkung vor Gericht beharrt.
Der Richter sieht das anders. Mehrmals verweist er auf Passagen auf dem als schwerwiegendstes Beweismittel vorliegenden Tonband, das ein ehemaliger Parteifreund Scheuchs von einem Gespräch der beiden mitgeschnitten hatte. Darin geht es um ein mögliches Investment eines russisches Geschäftsmannes in Kärnten. Neben einer Spende, die für seine damalige Partei, das BZÖ, „übrig bleiben“ sollte, stellt Scheuch im Gegenzug in Aussicht, sich für eine Einbürgerung des Investors einzusetzen. Die Staatsbürgerschaft sei „no na net, part of the game“, hört man Scheuch auf dem geheim aufgenommenen Tonband sagen.
„Moralische Schieflage“
„Ich habe zu leichtfertig ein allgemeines Gespräch geführt und zu leichtfertig verschiedene Dinge angesprochen“, gibt Scheuch eine „gewisse moralische Schieflage“ zu. Schuldig fühlt er sich bis zuletzt aber nicht. Der Kronzeuge sei ja ein „unglaubwürdiger Desperado“, es sei kein konkretes Projekt zustande gekommen, kein Geld geflossen und er außerdem als Landeshauptmann-Stellvertreter für die Verleihung von Staatsbürgerschaften ressortmäßig gar nicht zuständig. Diese Verteidigungslinie war schon am ersten Tag herausdestilliert worden. Als Stellvertreter übernehme er bei einer Verhinderung des Landeshauptmanns nicht automatisch dessen Ressortagenden, betont Anwalt Böhmdorfer gestern noch einmal und bringt volksnahe Beispiele: „Er ist nur die Vertretung als Geburtstagsgratulant, Kranzniederleger oder Katastrophenbesucher.“
„Sie haben das bis zum Schluss verharmlosend und bagatellisierend dargestellt“, kreidet Richter Liebhauser-Karl dem Angeklagten an. Immerhin hätte im Fall eines Projekts auch eine Landesförderung fließen können und es sei eine Parteispende gefordert worden. Liebhauser-Karl zieht an diesem zweiten Verhandlungstag mehrmals Vergleiche mit einem anderen Fall russischer Investoren, bei dem tatsächlich Geld geflossen ist und die Staatsbürgerschaft verliehen wurde (siehe Seite 1 unten).
Die Verteidiger von Uwe Scheuch wittern die Gefahr einer für ihren Mandanten ungünstigen Verknüpfung der beiden Fälle, versuchen mehrmals, die von Zeugen in diese Richtung abzielende richterliche Befragung abzuwehren. Diese Causa hätte mit Scheuch nichts zu tun, argumentieren sie.
Der Richter lässt die Einsprüche nicht gelten. Es gehe um die Sichtbarmachung von Informationsflüssen zwischen Landes- und Bundesstellen. Entsprechende Briefe von Landeshauptleuten, Bürgermeistern, aber auch Kammer- und Fußballvereins-Präsidenten an die zuständigen Minister, in denen sie sich um eine „positive Bewertung von Staatsbürgerschaftsansuchen“ stark machten, seien „üblich“, bestätigt an diesem Tag auch der Kärntner Landeshauptmann Dörfler.
Verteidiger Böhmdorfer greift zur Notbremse, bietet die Möglichkeit einer Diversion an. Der Richter geht darauf nicht einmal ein.
Uwe Scheuch, Landeshauptmann-Stellvertreter Kärntens und FPK-Obmann, wurde im „Part of the game“-Korruptionsprozess am Landesgericht Klagenfurt zu 18 Monaten, davon sechs unbedingt, verurteilt. Der Tatbestand der Geschenkannahme als Amtsträger sei erfüllt, begründete der Richter das Urteil. Scheuch soll einem Russen die österreichische Staatsbürgerschaft „als part of the game“ (Scheuch auf einem ihn belastenden, geheim aufgenommenen Tonbandmitschnitt) in Aussicht gestellt haben, wenn er im Gegenzug eine Spende für seine damalige Partei, das BZÖ, bekomme. Scheuch legte gegen den Schuldspruch Berufung ein, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Der Fall geht jetzt ans Oberlandesgericht Graz.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.08.2011)
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